Gibt ein Kontoinhaber einer Vertrauensperson schon zu seinen Lebzeiten für das Konto eine Vollmacht über den Tod hinaus, welche Rechte hat der Bevollmächtigte nach dem Ableben des Kontoinhabers gegenüber dem Testamentsvollstrecker?
Muss z. B. der Testamentsvollstrecker anstehende Lastschriften/Überweisungen vom Konto vorher mit dem Bevollmächtigten besprechen?
Dank und Gruß
Franz