Hallo zusammen,
Max möchte für einen Freund oder für die Schwiegereltern deren Aktiendepot verwalten. Sie erteilen ihm dafür eine Vollmacht, Aktien in dieses Depot zu kaufen, was ihn ja zumindest technisch auch berechtigt, dieses Geld (das seinem Freund bzw. seinen Schwiegereltern gehört) auf seine eigene Konten zu überweisen. Nun wird Max arbeitslos und muss seine Vermögenssituation darlegen, wenn er Arbeitslosengeld beziehen will. Spielen diese Vollmachten auf fremde Konten dabei eine Rolle? Dieses Geld bzw. dieser Depotwert hat doch mit seinem eigenen Vermögen nichts zu tun, oder?
Viele Grüße,
Tychi