Kontra Amtliche Willkür / zwei Klassen verfahren

Kann ich mich gegen eine zwei Klassenverwaltung wehren ?

Halte ich in unserer kleinen Stadt auf dem Taxiplatz,wo nachweislich nie,Betonung - nie - ein Taxi steht,um einen
Kontoauszug zu Ziehen(Bank ist auf der gegenüberliegenden Seite)bekomme Ich ein Knöllchen.
Um die Ecke ist eine Prestigeträchtige Firma,mit viel zu wenig Parkplätzen für die Mitarbeiter,diese Parken in beiden Fahrtrichtungen mitten auf dem Gehweg.Mit allen vier Rädern,ohne das ein Verkehrszeichen dies genehmigt.
Die bleiben jedoch verschont.

Ich hole meinen Wohnwagen um ihn auf den Urlaub vor zu bereiten.Klar,der ist groß.
Nach 14 Tagen und einer Stunde habe ich erneut mein Knöllchen.
Daneben ist ein 1,5t Anhänger seit Jahren an einem
Kanaldeckel angekettet.Besitzer ist ein Lehrer des
Örtlichen Gymnasiums.
Hätte der auch schon mal zahlen müßen,würde der Anhänger wohl nicht mehr dort stehen.

Ich beanspruche keinen Rechtsfreien Raum,meine Knöllchen sind Berechtigt,das steht nicht zur Debatte.
Mich ärgert lediglich,das hier bei allem mit zweierlei Maß gemessen wird,je nach Stand in der Gemeinde.
Ich könnte noch mehr Beispiele aufführen,aber das würde warscheinlich den Rahmen sprengen.

Ich möchte mich gegen die Willkürlichkeit wehren,welche hier an jeder Ecke Praktiziert wird,weiß aber nicht wie und wo ich das Anbringen kann und Gehör finde.

Alle von dir angeführten Tatbestände sind meines Erachtens sog. „Ordnungswidrigkeiten“. Für diese gilt das Opportunitätsprinzip. Das heißt, dass die Verfolgung eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Opportunit%C3%A4tsprinzip

Um gegen ein solches Ermessen vorzugehen ist entweder der Widerspruch (wenn man selbst betroffen ist) oder die Beschwerde (wenn eine Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt wird) bei der zuständigen Behörde der angemessene Weg.

Eine Ordnungswidrigkeit kann also bspw. angezeigt werden (Hänger am Kanaldeckel), die Behörde entscheidet dann im Rahmen ihrer juristischen Handlungsfreiheit, ob sie dieser nachgeht oder nicht. Verzichtet sie unberechtigt darauf, kann Beschwerde oder auch Klage eingereicht werden, je nachdem, ob die Unterlassung vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig war und ob durch die Unterlassung ein Schaden entstanden ist. Die Beschwerde wäre zunächst an die Leitung der jeweiligen Behörde zu richten.

Über das gesagte hinaus kannst du auch selbst Autos abschleppen lassen, wenn du einen zwingenden Grund hast.

Allerdings musst du dem Abschleppunternehmer gegenüber in Vorkasse treten.

Gruß

Anwar

Kann ich mich gegen eine zwei Klassenverwaltung wehren ?

Ja, was jetzt, „eine“ oder „zwei“? Bei „zwei“ wäre es übrigens Plural: „Klassenverwaltungen“. Und wo willst du dich um „zwei Klassen verfahren“ haben (s. Titel)? Was soll das alles bedeuten?

Sorry, aber ich finde deinen Artikel reichlich verwirrend.

Man könnte fast meinen, du beziehst dich auf den Begriff einer „Zweiklassengesellschaft“. Da du aber offenbar bewußt getrenntschreibst, ist diese Interpretationsvariante natürlich von vornherein ausgeschlossen.