Kontrolle der Webaktivitäten durch Arbeitgeber?

Hallo,

gesurft wird an einem Rechner, der im Netzwerk angeschlossen ist, im Inkognito-Modus von Google-Chrome. Vom Arbeitgeber kam folgende Ansage:
„Aus gegebenem Anlass ist auf allen Rechnern eine Software installiert, die Aktivitäten aufzeichnet“…mich würde Interessieren, ob es sich um einen Bluff handelt, oder der Wahrheit entspricht.

Daher 2 Fragen von mir, aus Arbeitnehmersicht:

  1. Welche Aktivitäten kann/könnte der Arbeitgeber feststellen?

  2. Wie kann man festellten, ob der Arbeitgeber einen tatsächlich „überwacht“ ?
    Über die Prozesse? Oder kann man es gar nicht feststellen, weil der Arbeitgeber bspw. die Fritzbox auslesen kann ?

Danke für eure Rückmeldungen

Der Arbeitgeber kann jede besuchte Seite kontrollieren die Du besucht hast. Und ja, es ist ihm erlaubt dies zutun.

Weiter kannst Du es nicht feststellen, es sei denn ein Programm läuft im Hintergrund bei dir mit. Da gibt es aber unzählig viele Programm - deshalb einfach mal den IT „Experten“ fragen?

Gruß

Hi,

theoretisch kann er auch über einen Keylogger jeden Tastaturanschlag von dir auslesen. Technisch ist das super einfach. Rechtlich aber nicht ganz so: http://www.gibbonslaw.com/uberwachung-der-internet–…

im Inkognito-Modus von Google-Chrome

Das bedeutet ja nur dass auf dem PC keine Spuren deines Surfverhaltens bleiben. Aber wenn du ins www gehst nutzt du ja den Server deines AG. Und da kann er halt mitlesen. wann du wie lange auf welchen Seiten warst.

Gruss
K

Hi

Der Arbeitgeber kann jede besuchte Seite kontrollieren die Du
besucht hast. Und ja, es ist ihm erlaubt dies zutun.

So pauschal ist das Quatsch. Da sieht es aber lt. rechtlichen Quellen anders aus.

Der Arbeitgeber darf nicht permanent überwachen, selbst wenn er die private Internetnutzung im Büro nicht erlaubt hat.

Der Arbeitgeber kann stichprobenartig Kontrollen vornehmen, wenn der AG einen Verdacht hat, aber nicht „alles“ und schon gar nicht permanent…

http://irights.info/artikel/computer-und-internet-am…

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwac…

Weiter kannst Du es nicht feststellen, es sei denn ein
Programm läuft im Hintergrund bei dir mit. Da gibt es aber
unzählig viele Programm - deshalb einfach mal den IT
„Experten“ fragen?

„Sniffer“ od. ä. Programme sind in Deutschland m.E. unzulässig.

Manche dieser Programme laufen manchmal im Hintergrund und sind teilweise „unsichtbar“, verhalten sich also eher wie ein Trojaner od. Virus - verstecken sich hinter unauffälligen Services oder Prozessen, wenn man als Benutzer überhaupt die Rechte hat, Systemprozesse aufzurufen (verändern meistens sowieso nicht).

http://www.heise.de/ct/artikel/Big-Brother-am-Arbeit…

Allerdings ist beim TO unklar, was genau und wo installiert wurde.
Am Arbeitsplatz-PC, auf dem Server mit dem der PC verbunden ist etc.

Es reicht für „geübte“ IT’ler auch schon ein Netzwerksniffer wie Wireshark am Switch oder Server um Daten zu überwachen, selbst ein Proxy-Server kann zur - unrechtmäßigen - Kontrolle genutzt werden.

Bei uns z.B. läuft in regelmäßigen Abständen ein Programm von den Admins auf unseren Arbeitsplatz-PCs, daß installierte Anwendungen checkt, um die Rechner auf Software und deren Lizenzen zu prüfen - selbst das kann sicherlich mehr aufzeichnen und im Streitfall gegen einen verwendet werden.

Ich würde in so einem Fall Vorsicht walten lassen - im Zweifelsfall hat der Arbeitnehmer die schlechteren Karten, da dieses Thema auch viele Grauzonen hat - was in einschlägigen Artikeln auch zu lesen ist.

lg.
vordprefect

Der AG kann jede besuchte Seite kontrollieren die Du
besucht hast…Da sieht es aber lt. rechtlichen

Quellen anders aus.

Der Arbeitgeber darf nicht permanent überwachen, selbst wenn
er die private Internetnutzung im Büro nicht erlaubt hat.

Der Arbeitgeber kann stichprobenartig Kontrollen vornehmen,
wenn der AG einen Verdacht hat, aber nicht „alles“ und schon
gar nicht permanent…

… :Manche dieser Programme laufen manchmal im Hintergrund und

sind teilweise „unsichtbar“, verhalten sich also eher wie ein
Trojaner od. Virus - verstecken sich hinter unauffälligen
Services oder Prozessen, wenn man als Benutzer überhaupt die
Rechte hat, Systemprozesse aufzurufen (verändern meistens
sowieso nicht).

Bei uns z.B. läuft in regelmäßigen Abständen ein Programm von
den Admins auf unseren Arbeitsplatz-PCs, daß installierte
Anwendungen checkt, um die Rechner auf Software und deren
Lizenzen zu prüfen - selbst das kann sicherlich mehr
aufzeichnen und im Streitfall gegen einen verwendet werden.

Ich würde in so einem Fall Vorsicht walten lassen - im
Zweifelsfall hat der Arbeitnehmer die schlechteren Karten, da
dieses Thema auch viele Grauzonen hat - was in einschlägigen
Artikeln auch zu lesen ist.

.
Hallo vordprefect,
infast allem gebe ich dir Recht!!
Möchte auch weniger auf die rechlichen Aspekte eingehen.
Beispiel:
Der AG liest alles mit (egal, ob gestzl. oder ungesetzl!!)
Er weiß darüber, wieviel Zeit der MA am PC Privat tätig ist. Wird er dafür bezahlt???
Klar, das der AG lieber fleißige MA haben möchte.

  1. Risiko:
    Der AG bekommt so privates frei Haus geliefert:
    Kankheiten, u.a.
    Fazit:
    Ich habe nie über derartige Dinge das Fimeninternet genutzt. Wenn Sporl, Radfahren und so.
    Aber ihm doch nichts Privates mitgeteilt!!!

Nun doch noch zum Recht:
AG entschließt sich zur Kündigung des AN wegen zu langer Privatnutzung des PC’s,
oder aus/zur Befürchtigung seiner gesundheitlichen Problem und der dadurch ggf. zu befürchteten Ausfallzeiten.

Oder Frau wegen bevorstehender Schwangerschaft

Oder Kinderkrankheiten…

Egal:
Blöd, bzw. Saublöd wäre doch der AG wenn er das Surfverhallten als Kündigungsgrund nimmt.
Er wird dann sicher etwas anderes suchen und auch finden.
Ich würde also am Arbeitsplatz lieber einen fleißigen Eindruck hinterlassen und ihn so sichern.
Viel Erfolg,
Werner

gesurft wird an einem Rechner, der im Netzwerk angeschlossen
ist, im Inkognito-Modus von Google-Chrome.

Was in etwa so viel Anonymität bietet, als wenn Du im Büro eine dunkle Sonnenbrille trägst.

  1. Welche Aktivitäten kann/könnte der Arbeitgeber feststellen?

Können fast alles. Es gilt der Grundsatz: Wer das Endgerät unter Kontrolle hat, für den ist technisch wirklich alles möglich. Viele Maßnahmen sind aber einfach zu kompliziert und teuer.
Vieles davon ist legale Grauzone bis verboten. Ändert aber nichts daran, dass man damit das Surfverhalten analysieren kann.

  1. Wie kann man festellten, ob der Arbeitgeber einen
    tatsächlich „überwacht“ ?

Grundsätzlich: Überhaupt nicht. Es gibt aber ein paar technische Maßnahme, die man ggf. identifizieren kann.
Gar nicht mehr feststellen kannst Du, was alles zwischen Endgerät und Internet passiert.
Und jede Internetverbindung ist adressgebunden. Auch wenn der Inhalt nicht verschlüsselt sein sollte, kann man ganz einfach sehen, zwischen welchen Endgeräten der Informationsfluss läuft. Zum Beispiel zwischen dem PC von Herrn Meier und einer amerikanischen Porno-Seite.
Noch einfacher ist es, die Namensauflösung zu protokollieren. Ohne irgendwelchen Traffic mitzuschneiden, kann man sehen, dass irgendwo eine Domäne „russia-love.ru“ auftauchte.

Da reicht es, wenn ein Bild einer Werbeeinblendung bei einem blöden Forum dort lag: Auf der Seite des Schraubenlieferanten ist man sicherlich nicht drauf gestoßen.

Wenn der Arbeitgeber damit den Verdacht hat, dass Mitarbeiter Schweinkram während der Arbeitszeit ansehen, kommt er dann damit auch durch, gezielter zu überwachen. Und für solche Sachen kann es schon fristlose Kündigungen geben.

Ciao, Allesquatsch

Auch hallo

Natürlich könnte man sich ein mobiles Gerät mit Internetverbindung via Mobilfunk zulegen.
Aber: zum Schutz von Betriebsgeheimnissen (Kamera im Gerät,…) könnte der AG dessen Verwendung untersagen oder limitieren.

mfg M.L.