Kontroverse Themen rund um Strafvollzug?

Ich möchte eine Argumentation im Fach Ethik schreiben. Das Thema soll mit Strafvollzug zu tun haben und stark zur Diskussion anregen.

Das erste was mir da einfällt, war:

Umgang mit Mördern
Umgang mit Vergewaltigern
Fußfesseln
Todestrafe
Komfort in deutschen Gefängnissen

Das ist alles nun mal das typische. Fällt jemandem von euch so spontan irgend etwas anderes ein? Irgendein interessantes Thema, das noch nicht so oft durchgekaut wurde?

Danke!!

Hallo,

…und stark zur Diskussion anregen.
… noch nicht so oft durchgekaut wurde?

Da fallen mir besonders die neueren Erkenntnisse der Neurobiologie ein.

Schopenhauer hat mit seiner Argumentation mit der ‚Willensfreiheit‘ imo schon schön aufgeräumt. Neuere Ergebnisse der Hirnforschung gehen ebenfalls in die Richtung.

Akzeptieren wir (Menschen) also, dass wir immer nur so wollen und wahrscheinlich auch handeln können wie wir es im entsprechenden Fall tun, ist ein ‚Strafvollzug‘ dann überhaupt noch zulässig?
Dagegen steht der berechtigte Anspruch der Mitglieder einer Gesellschaft auf Schutz vor z.B. Gewalttätern. Müssten diese dann allerdings nicht eher wie Kranke behandelt werden?

Zu dem Thema empfehle ich:
Michael Schmidt-Salomon: Jenseits von Gut und Böse. Warum wir ohne Moral die besseren Menschen sind.

auch noch zum thema willensfreiheit: „Hirnforschung und Willensfreiheit - zur Deutung der neuesten Experimente“ Hrsg.: Christian Geyer. da gibts ein paar interessante beiträge (auch speziell zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit).
lg bob

Wie wärs mit Schuldunfähigkeit im Sinne des §20 und der anschließenden Unterbringung nach §§63,64 StGB, also in der Psychiatrie. Gerade in Hinblick auf Sexualstraftäter gerne diskutiert. Ist der psychisch kranke nun schuld, er hat die Tat ja begangen, oder ist er nicht schuld weil er eben krank ist?
Gruß Holger

Zwei Dinge, die mich im deutschen Strafrecht immer wieder aufregen:

  • bis zu einem bestimmten Alter kann das Jugendstrafrecht auch bei Volljährigen angewandt werden.
  • manchen Tätern wird verminderte Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit zugebilligt und sie werden relativ milde bestraft, obwohl sie die Verminderung ihrer Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol oder Drogen selbst verursacht haben.

Ich weiß nicht, ob diese Themen oft durchgekaut werden; ich kann Dir auch keine genauen Hinweise geben, weil ich mich mit Justizkram nicht auskenne.
Drei Dinge weiß ich allerdings:

  • die Anwendung des Jugenstrafrechts auf Volljährige wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt
  • die untere Altersgrenze für Strafmündigkeit bei Heranwachsenden ist ebenfalls unterschiedlich
  • in einigen Ländern können auch Minderjährige (ab 16, glaube ich) nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt werden, wenn ihre Tat besonders schwerwiegend war

Pit

Hi,
für mich ist die wichtigste Frage:

Was will der Strafvollzug erreichen?
Und dann: Wie soll das Ziel erreicht werden?

Gruß

C.

Das ist alles nun mal das typische. Fällt jemandem von euch so
spontan irgend etwas anderes ein? Irgendein interessantes
Thema, das noch nicht so oft durchgekaut wurde?

Die eigentliche Strafe, neben dem Freiheitsentzug
ist das Ausgesetztsein mit „Seinesgleichen“.
Es ist z.B. bekannt, dass es bestimmte Hierachien
im Knast gibt, so sind die Triebtäter, insbesondere
Kinderschänder besonders tief angesiedelt und erleben
ihre demütigenden Taten am eigenen Leibe.
Vergewaltigungen, Folter und Erniedrigungen sind
an der Tagesordnung und werden stillschweigend
geduldet. Es ist gewissermassen Teil der Strafe.
Dieser Aspekt, kürzlich hat gar ein Richter bei
der Urteilsverkündigung sinngemäss gesagt:
„Es ist unvorstellbar, was dieses Kind durchgemacht
hat, aber es ist nichts im Vergleich mit dem,
was sie durchmachen werden!“, würde mich besonders
interessieren.

Gruß
Powenz

Hallo sugaly,

ich bin der Meinung, dass „Strafvollzug“ im heutigen Sinne nicht das ist was die Gesellschaft braucht. Wenn ein Straftaeter gefasst wird, muss die Behandlung darin bestehen, dass die Gesellschaft fuer ihn geschuetzt ist. Und zwar solange wie noetig. Es ist verwerflich, dass die Interessen und die Sicherheit der Gesellschaft untergeordnet werden an die Interessen eines Straftaeters.
Die Sicherheit der Gesellschaft MUSS Prioritaet haben.

Gruss: Ge-es

Hallo sugaly,

Du könntest auch in Aussenbereiche gehen, z. B. in die Erziehung. „Strafvollzug“ meint dann z. B. die massvolle Durchsetzung von etwas Passendem Angedrohtem.

Misslungene Erziehung ist etwa, wenn Muttchen dem Sohn eine Maulschelle verpasst, weil sie ihn bei etwas ertappt hat, was die Nachbarin nebenan bei ihrem Kindchen ein Leben lang nie auch nur überhaupt wahrnehmen wird, obschon dieses Kindchen es öfter tut als der obgenannte Sohn. Und wenn dann z. B. der Sohn einen Hang zur Gewalttätigkeit entwickelt, das Nachbarskind aber ein hinterhältiger Dieb und Betrüger wird.

Oder wenn ein Lehrer immer alle Schüler im Griff und in der Kontrolle hat. Oder wenn Vati infolge Beziehungskiste nicht zur Erziehung der Kids vorgelassen wird.

Oder in den interkulturellen Bereich. Achmedchen wäre brav, wäre er nicht zu Hause im Krieg gewesen, oder sein Anwalt behauptet es zumindest. Kontrovers ist, dass Achmedchen dann im Strafvollzug ein armer Hund ist, wenn man ihn nicht mal in seiner Sprache die Zeitung lesen lässt und die Zeitung ihn ohnehin am Ruf schädigt, oder dass er arrogant wird, wenn er seine extra eingeflogene Zeitung liest und ein Zeitungsartikel mal Positives über ihn schreibt.

Oder in die Vergangenheit. Der Mob, der die Einzeltäter schlicht lynchte, bevor sich herausstellte, dass ein anderer der Täter war.
Nur ist sowas leider nicht überall Vergangenheit.

Gruss
Mike

wer sich völlig unschulig fühlt, der werfe den ersten Stein.
Einer Mauer die leicht fällt, gibt gern jemand einen Stoß.(Altes chinesisches Sprichwort)