Hallo zusammen,
Ich musste im vergangenen Jahr spontan für einen Tochterkonzern genau 6 Monate arbeiten.
Vertraglich wurde dies mit einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Mein Arbeitgeber hat mir keine Fahrtkosten direkt erstattet, sondern für diese Zeit allgemein mehr Gehalt bezahlt.
Bisher konnte ich mit dem Rad zur Arbeit fahren, das letzte halbe Jahr bin ich dann 50km mit dem Zug zur Arbeitsstelle der Konzerntochter gependelt.
Mir stellt sich jetzt die Frage,ob dieses halbe Jahr als Auswärtstätigkeit abgerechnet werden muss, also sozusagen als Dienstreise, da ich ja eigentlich nur eine erste Tätigkeitsstätte haben darf…