Konzerninterne Personalausleihung - Fachbegriff?

Hallo,

in einem Konzern ist Personal in einer Muttergesellschaft angestellt. Nun arbeiteten Mitarbeiter, die bei der Muttergesellschaft angestellt sind, zum Teil an Projekten, die bei Tochtergesellschaften angesiedelt sind, und die Muttergesellschaft stellt anschließend den Töchtern die Personalstunden in Rechnung. Gibt es für diesen Vorgang einen (womöglich handelsrechtlich definierten) Fachbegriff? Etwa Personalausleihung? Oder Personalüberlassung?

Danke und beste Grüße
Irmfried

Glückauf!

Die Frage ist so ein bisschen, wozu der Begriff nötig ist.

Wie sprechen gerne von Konzernleihe. Letztlich ist das aber, soweit ich das beurteilen kann, eine Arbeitnehmerüberlassung. Ein „Konzernprivileg“ ist mir nicht bekannt. Für interne Berichte halte ich es aber auch für sinnvoll, dass man unterscheiden kann: eigene AüG und externe AüG. Frage am Rande: Berichtet ihr auch Dienstleister, die nicht AüG sind sich aber oft sehr ähnlich „anfühlen“?

Dirk_p

Hallo Irmfried,

da hier die Grenze der Arbeitnehmerüberlassung ein wenig schwimmt, und es jedenfalls nicht ratsam ist, durch Erwähnung von „Signalbegriffen“ schlafende Hunde zu wecken, wäre es sicher nützlich, hier nicht von einer Personalüberlassung zu reden, sondern von einer Entsendung, falls eine Grenze zwischen zwei Ländern im Spiel ist, oder von einer Abordnung, falls das ganze national abläuft.

Natürlich ist der Name, den das Kind kriegt, für sich alleine nicht entscheidend. Man muss halt schon auch schauen, was man in den Vertrag schreibt und wie man ihn durchführt. Bereits zwischen „Weiterbelastung von Personalkosten“ und „Abrechnung einer vereinbarten Leistung nach Manntagen“ ist ein erheblicher Unterschied.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank an Euch für die Antworten! :slight_smile: