Frage zu Fahrbahnverengungen / Verkehrsberuhigung durch Kopfsteinpflaster:
Hallo, ich fahre jeden Tag auf einer Straße, die am Ortseingang dadurch verkehrsberuhigt wurde, dass abwechselnd auf beiden Fahrbahnseiten der Teerbelag durch Kopfsteinpflaster in einer Länge von ca. 2 m ausgetauscht wurde. Die gepflasterten Straßenstücke sind nicht durch weiße Linien begrenzt.
Nun zur Frage: darf man das Kopfsteinpflaster befahren oder muss man im Fall von Gegenverkehr davor anhalten?
Meine Meinung: da keine weißen Linien die Fahrbahn zwischen Teer und Kopfsteinpflaster abgrenzen darf dieses überfahren werden.Sehe ich das so richtig?