Kopfsteinpflaster (Verkehrsberuhigung) überfahrbar?

Frage zu Fahrbahnverengungen / Verkehrsberuhigung durch Kopfsteinpflaster:

Hallo, ich fahre jeden Tag auf einer Straße, die am Ortseingang dadurch verkehrsberuhigt wurde, dass abwechselnd auf beiden Fahrbahnseiten der Teerbelag durch Kopfsteinpflaster in einer Länge von ca. 2 m ausgetauscht wurde. Die gepflasterten Straßenstücke sind nicht durch weiße Linien begrenzt.

Nun zur Frage: darf man das Kopfsteinpflaster befahren oder muss man im Fall von Gegenverkehr davor anhalten?

Meine Meinung: da keine weißen Linien die Fahrbahn zwischen Teer und Kopfsteinpflaster abgrenzen darf dieses überfahren werden.Sehe ich das so richtig?

Hallo,

also meine persönliche Meinung:

selbstverständlich darfst Du das überfahren. Es wäre für eine Straße ja auch ziemlich bekloppt, wenn man sie nicht befahren dürfte…

Hallo!

Verkehrsberuhigt, also hat man gezielt Fahrbahnunebenheiten eingebaut, die den Fahrer zum langsamen Überfahren anhalten sollen. Oder ihn wachrütteln sollen "Hier beginnt der Ort, also Tempo runter ".
Klar soll und muss man ÜBER das Kopfsteinpflaster fahren, man soll eben gerade nicht umfahren.
Das macht man mit echten einseitigen Hindernissen, wie Pflanzkübeln mitten auf der Spur.

MfG
duck313

Moin!

Befahren darf man die gepflasterten Fahrbahnbereiche nur mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, vermutlich 50 Km/h.
Möchte man schneller fahren, muss man im Slalom um diese Bereiche herum fahren. Quietschen dabei die Reifen, bekommt man einen Rabatt beim Strafzettel…

Gruß,
M.