folgende These hörte ich neulich zum Kopftuchgebot und würde gerne wissen, ob da was dran ist:
Zu Mohammeds Zeiten liefen die Männer „verschleiert“ herum - wegen des Sandes hatten die Beduinen meist ein Tuch vor dem Gesicht. Sklaven jedoch mußten stets ihr Gesicht zeigen, damit man die auch erkennt - und da Frauen vor Mohammed rechtlich auf der Stufe der Sklaven standen, durften auch diese ihr Gesicht nicht bedecken.
Nun jedoch kam Mohammed und wertete die Frauen rechtlich auf. Deshalb durften nun auch die Frauen ein Tuch vor dem Gesicht tragen.
Das Kopftuch wäre demnach also nicht zum Verstecken der Frau gedacht, sondern vielmehr als Ausdruck der Emanzipation der Frauen im Islam.
Ist an dieser These irgendetwas dran oder ist das völliger Schmarrn?
"Häufig wird als Grund für das Tragen eines Kopftuchs auf den Koran verwiesen. In Frage kommen hierbei drei Verse, die alle aus medinesischen Suren stammen. Diese werden von traditioneller Seite als die drei Koran-Stellen angeführt, die zum Tragen eines Kopftuchs anleiten sollen.
Die erste dieser drei Stellen ist Sure 24, 31. Sie betrifft Männer und Frauen und zielt auf Schicklichkeit. Frauen wird hierbei nahegelegt, eine Art Schal (himar) zu tragen, der ihren Schmuck verdeckt, bis auf das, was bei Wahrung der Keuschheit sichtbar sein darf.
Die zweite dieser drei Stellen ist Sure 33, 59. Hierin wird erwähnt,
dass der Prophet den Frauen („Frauen und Töchter des Propheten und
Frauen eines Gläubigen“) sagen soll, dass sie ein Übergewand tragen
sollen, damit sie „erkannt“ und nicht belästigt werden.[5]
Die dritte Stelle ist Sure 33, 53. Sie bezieht sich lediglich auf
die Frauen des Propheten. Hier wird gefordert, dass Gäste im Hause des
Propheten, wenn sie dessen Frauen um etwas bitten, dies hinter einer
Abschirmung (higab) tun sollen. Hierunter war eine Trennwand zu verstehen und keineswegs ein Kleidungsstück. Dies wird auch an anderen Stellen im Koran im Sinne einer Trennwand erwähnt.
Zusammenfassend bietet keiner der drei in Frage kommenden Koranverse
einen eindeutigen Anhaltspunkt, dass Frauen ein Kopftuch oder einen
gesichtsverhüllenden Schleier tragen sollen[6], jedoch beharren viele klassische Koraninterpreten darauf, dass es eine religiöse Pflicht für Musliminnen zum Tragen eines Kopftuches oder einer anderen Verschleierung (Hidschab) gebe.[7]"
Schon witzig, dass man für das Zitieren von Wiki (ohne eigenen Kommentar) mit 2 Thumbs-up ausgezeichnet wird…
„Rechtlich aufwerten“? „Durften ein Tuch tragen“ ??? Was für eine unsachliche Beschönigung. Islamische Frauen erhielten schon damals im Fall einer Erbteilung nur halb so wie wie ein beteiligter Mann. Ihre Zeugenaussagen hatten schon damals nur den halben Wert der Aussage eines Mannes. Im Scheidungsfall genossen nicht-islamische Frauen mehr Rechte als im Islam, zudem hatten sie mancherorts zusätzlich zum unlimitierten Ehebündnis bei Eheschließung die Option zur Vielmännerehe (Polyandrie). Nicht-islamische Frauen hatten die Option zu beruflicher Selbständigkeit und freier Verfügung über Besitz, was bekanntlich Mohammeds sozialen Aufstieg in Mekka vor seiner „Berufung“ erst ermöglicht hatte, als er die reiche Witwe und Geschäftsfrau Chadidja heiratete.
Dass die Frau dem Mann ´von Natur aus´ unterlegen, sie in islamischer Sicht also ´minderwertig´ ist, geht u.a. aus Sure 4,34 hervor:
Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben.
Was die Verschleierungsfrage betrifft, gab es Gesichtsverhüllungsgebote für Frauen damals weder bei den Türken noch bei den Byzantinern, Persern und Indern. Das ist also eine original islamische Erfindung. Der Grund dafür war keineswegs, freie von versklavten Frauen zu unterscheiden, sondern die persönliche Eifersucht Mohammeds, der durch diese Regelung die Abschirmung seines Harems von den Blicken männlicher Rivalen bezweckte. Mohammeds gravierende Eifersucht kommt u.a. auch in Sure 33, 53, zum Tragen, wo davon die Rede ist, dass seine Haremsfrauen von Gästen nur durch einen Vorhang hindurch angesprochen werden dürfen.
Es wäre außerdem absurd, anzunehmen, dass die freien Frauen durch die Verschleierungsregelung „geschützt“ werden sollten - bedeutete diese Regelung für sie doch ein psychologisches Gefängnis, welches die Behauptung, Mohammed habe die Frauen „aufgewertet“, ad absurdum führt. Wenn schon ein Schutz, dann also eher im Sinne von Schutzhaft.
Sure 24,31 rechtfertigt übrigens nicht nur das Kopftuch, sondern auch die Burka, d.h. die Vollverschleierung mit Ausnahme der Augen. Die Passage
… dass sie nicht ihre Zierde, außer nur was notwendig sichtbar sein muss, entblößen…
impliziert als das „Notwendige“ die Augen und sonst nichts. Damit ist die Behauptung widerlegt, dass der Koran kein Verschleierungsgebot enthalte. Er enthält es nicht nur, sondern spitzt es sogar auf die Burka zu.
In München sah ich übrigens kürzlich eine Muslimin mit einer Burka OHNE Augenschlitze. Irgendwie konnte sie durch den (braunen) Stoff wohl hindurchsehen.
danke für deine Ausführungen - ich dachte mir schon sowas, und wollte eine Bestätigung.
Hätte ja auch sein können, daß es da doch einen konkret realen Hintergrund zu gibt.
Diese These kannte ich noch nicht, sie leuchtet aber durchaus ein.
An diesem Thema ist mir viel wichtiger, dass es überhaupt kein Verhüllungsgebot im Koran gibt. Das sind Fehlinterpretationen um nicht zu sagen Lügen.
Die Menschen trugen damals in dieser Region alle Kopftücher, so wie heute noch. Es war ein Gebot der Witterung und nicht des Korans. Und doch wird das Kopftuch der Frau im Koran explizit erwähnt.
Aber: Da sind dir Zipfel des Kopftuches erwähnt, welche über den Kleiderausschnitt gelegt werden sollten. Da ging es ganz klar um die Bedeckung des Dekolletees. Das Kopftuch durfte trotzdem ganz nach Wetter auf dem Kopf oder nur auf der Schulter getragen werden.
Die Fehlinterpretation, dass die Frau das Tuch auf dem Kopf tragen müsse wurde dann noch verstärkt durch die Aussage, sie möge ihre Reize verbergen. Aber auch in diesem Punkt hat Mohamed eindeutig klargestellt, welche Reize er damit meinte. Z.B. sollten sich die Frauen nicht breitbeinig an den Tisch setzen „damit man ihren Schmuck nicht sieht“. Die Prüderie war damals so gering, dass Intimschmuck schon üblich war. Wie oben schon erwähnt ging es auch um das Dekolletee. Welcher Schwachsinn daraus erwachsen ist, sehen wir heute leider. Nirgends steht, dass sie ihr Haar ihre Waden, ihre Arme, geschweige denn ihr Gesicht bedecken müsse. Das sind Lügen, womit diese vermeintlichen Muslime Mohamed ganz übel nachreden.