Kopftuchzwang - andersrum

Hallo,

deutsche Behörden zwangen Iranerinnen ein Kopftuch zur Passbildanfertigung anzulegen:

http://www.proasyl.de/texte/mappe/2000/29/anlage15b.htm

"Die Nürnberger Ausländerbehörde verlangte per Bescheid von einer iranischen Frau, die zuvor vergeblich in Deutschland um Asyl nachgesucht hatte, ein Passbild, das die Frau mit Kopftuch zeigt, bei der iranischen Botschaft abzugeben. Die Vertreter des Mullah-Regimes stellen für Frauen die für eine Abschiebung notwendigen Papiere nur aus, wenn ein solches Passbild vorliegt. Falls die Iranerin nicht bereit sei, dieses Paßbild freiwillig abzugeben, drohte ihr die Ausländerbehörde an, sich das Foto unter Anwendung von Gewalt zu verschaffen.

Dazu würde die Frau dann zwangsverschleiert werden.

Bereits im vergangengen November wurde der ebenfalls aus dem Iran nach Deutschland geflohenen Frau Roya Mosayebi, von der Nürnberger Polizei mit Gewalt ein Kopftuch aufgesetzt. Anschließend wurde sie dann zwangsweise fotografiert. Bei dieser brutalen Polizeiaktion wurde Frau Mosayebi erheblich verletzt.

Der Bayr. VGH unter dem Vorsitz von Dr. Motyl befand nun, dass eine zwangsweise Verschleierung durch deutsche Behörden verfassungskonform sei, weil das Tragen eines Kopftuches weder in Deutschland noch im Iran eine auschließlich religiöse Bedeutung hätte." …

Dazu auch:
http://www.forum-recht-online.de/2000/200/200rkloerb…

Dazu auch:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…

Was meint ihr dazu?

Gruß
karin

Hallo,

deutsche Behörden zwangen Iranerinnen ein Kopftuch zur
Passbildanfertigung anzulegen:

Gut, dass es keine iranische Behörde war. Dann wäre es in ganz großen Schriften in allen Medien als frauenverachtend thematisiert worden. Wenns deutsche Behörden sind ist halt alles irgendwie „verständlicher“.

Der Bayr. VGH unter dem Vorsitz von Dr. Motyl befand nun, dass
eine zwangsweise Verschleierung durch deutsche Behörden
verfassungskonform sei, weil das Tragen eines Kopftuches weder
in Deutschland noch im Iran eine auschließlich religiöse
Bedeutung hätte."

=) Zwangsweise Ver- und Entschleierung scheint in diesem Land beides verfassungskonform zu sein.

Und witzig ist daran, dass die Argumente, je nach dem was nun für eine Zwangsform vorliegt zu Recht gebogen werden.

Wenns um ENtschleierung geht, dann ist das Kopftuch eine islamisch, also religiöse Sache.

Wenns um Verschleierung geht, dann ist es auf einmal nicht mehr so.

MfG

hallo Karin !!Es ist sehr traurig ein Frau zu erzwiengen ein Kopftuche bzw,Schleier zu tragen, ich bin in der Scheidung wegen das Kopftuche, meine Ex. auf einmal trüge sie ein Kopftuche,ich wollte nicht, da wir uns nicht einigen könnnen, habe ich die Scheidung eigereicht, jetzt gibt es Rosenkrieg, wir haben eine Tochter und habe ich Angst das sie auch das Kopftuche trägt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ist OK
hallo Karin

so sollte es sein (traurigerweise sieht die Realität aber anders aus)

Der Bayr. VGH unter dem Vorsitz von Dr. Motyl befand nun, … weil das Tragen eines
Kopftuches weder in Deutschland noch im Iran eine auschließlich religiöse
Bedeutung hätte." …

mit der gleichen Argumentatation könnte man auch Menschen an Scheunentore nageln und behaupten das wäre in Ordnung … hat ja keine ausschließlich religiöse Bedeutung …

ich verstehe nicht, wie der VGH sowas für Rechtens erklären kann

Wolfgang

Hallo

Wie würdest du diesen Konflikt lösen?

Auf der einen Seite die Behörde, die die Frau abschieben, auf der anderen Seite die iranische Regierung, die auf den Papieren nur Fotos einer verschleierten Frau haben will. Dazwischen die Frau, die sich weigert, das Kopftuch zu tragen.

„Der Bayerische Flüchtlingsrat protestiert gegen diese Art der „Kooperation“ mit einem Verfolgerstaat und fordert von der Bundesregierung die Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung endlich gesetzlich zu regeln. Anstatt iranische Frauen wie Frau Mosayebi zwecks Durchsetzung der Abschiebung zwangsweise zu verschleiern, müssen sie in Deutschland politisches Asyl erhalten.“

Das ist ja wohl nicht durchsetzbar, da es einen Freischein bedeuten würde. Wer kein Asyl erhält, muss sichnur weigern, ein Kopftuch zutragen.

Und wo liegt das Grundproblem? In der vernagelten Vorschrift der islamischen Republik Iran.

Hallo, Steven

Wie würdest du diesen Konflikt lösen?

ich hätte …
Gücklicherweise, hat sich das Problem von selbst gelöst, die Iranerinnen sind in die USA ausgereist:

http://www.taz.de/pt/2001/02/07/a0116.1/text

Seitens der Behörden wurde zeitweilig an einer kreativen Lösung gearbeitet:

„Als Alternative zu echten Kopftuch-Portraits experimentierten die Bremer Behörden Ende vergangenen Jahres mit einer Fotomontage am Computer. „Ein Mitarbeiter hat die technische Retusche am PC probiert - gleichwohl sind die Kollegen zu dem Schluß gekommen, dass ein solches Foto nicht verwendet werden darf“, bestätigte ein Sprecher der Stadt. Das Foto hätte ein Rechtsproblem werden können, da die Retusche Urkundenfälschung ist.“

Quelle:
http://www.s-line.de/homepages/weisse-fabrik/r0300ko…

Und hier der Fall beim Bundesverfassungsgericht:

http://bverfg.jura.uni-saarland.de/entscheidungen/rs…

Gruß
karin

Und wo liegt das Grundproblem? In der vernagelten Vorschrift
der islamischen Republik Iran.

wenn dort das Grundproblem liegt, warum haben die deutschen Behörden dann nicht dort angesetzt?

wenn dort das Grundproblem liegt, warum haben die deutschen
Behörden dann nicht dort angesetzt?

Mal wieder geistreich. Wie denn? „Hey Jungs, wir finden das nicht so in Ordnung, wie ihr mit Passbildern umgeht. . .“

Und wo liegt das Grundproblem? In der vernagelten Vorschrift
der islamischen Republik Iran.

wenn dort das Grundproblem liegt, warum haben die deutschen
Behörden dann nicht dort angesetzt?

Weil sich die iranischen Behörden hier genauso kooperativ verhalten wie die iranische Regierung im Atomstreit… und Angst das deutsche Soldaten dort einmarschieren um die Passbestimmungen zu ändern haben sie wohl auch nicht.

Da verlässt man sich lieber auf das machbare.

Gruss Ivo

Mal wieder geistreich. Wie denn? „Hey Jungs, wir finden das
nicht so in Ordnung, wie ihr mit Passbildern umgeht. . .“

Wie kann sich Deutschland auf „Kopftuchfreiheit“ bei Passbildern berufen, wenn es Kopftücher zwangsweise anwendet?

Und wo liegt das Grundproblem? In der vernagelten Vorschrift
der islamischen Republik Iran.

wenn dort das Grundproblem liegt, warum haben die deutschen
Behörden dann nicht dort angesetzt?

Das Grundproblem ist die Notwendigkeit, daß bei einer Abschiebung der andere Staat mitarbeitet.
Prinzipiell kann ein Staat demnach schlicht durch fehlende Mitarbeit die Abschiebung vereiteln.

Wie kann sich Deutschland auf „Kopftuchfreiheit“ bei
Passbildern berufen, wenn es Kopftücher zwangsweise anwendet?

Wo „beruft“ man sich denn auf so was? Wie kann man hier eigentlich posten, ohne wenigstens ein bißchen zu denken.

Extra für dich „einfach“ formuliert:

Wie kann Deutschland die Vorgaben des Iran bei Passbildern kritisieren, wenn die deutschen Behörden sogar dazu bereit sind, körperliche Gewalt anzuordnen, um die vom Iran gewünschten Passbilder von „Iranerinnen mit Kopftuch“ zu produzieren?

Dein Vorschlag, mit der Situation umzugehen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dein Vorschlag, mit der Situation umzugehen?

Siehe unser Grundgesetz -> Grundrechte.

Siehe unser Grundgesetz -> Grundrechte.

Okay. Also haben iranische, weibliche Flüchtlinge einen Vorteil gegenüber anderen und das findest Du in Ordnung?

Siehe unser Grundgesetz -> Grundrechte.

Okay. Also haben iranische, weibliche Flüchtlinge einen
Vorteil gegenüber anderen und das findest Du in Ordnung?

ich finde unser Grundgesetz in Ordnung.

ich finde unser Grundgesetz in Ordnung.

Na denn. . .