Kopie eines Arbeitszeugnis gefälscht

Ich hätte eine hypothetische Frage und weiß auch das man keine Rechtsberatung bekommt ( die ich auch gar nicht brauche), aber ich habe von diesem Fall gehört und mich interessieren einfach mal andere Meinungen.
Hier der Fall

A. hat eine gefälschte Kopie eines Arbeitszeugnisses bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Es handelte sich nicht um ein Zeugnis zum Erlangen der Stelle, sondern lediglich zum auffüllen der Personalakte. Der AG fragte aber trotzdem bei dem alten AG nach. Der hatte allerdings nie ein Zeugnis ausgestellt. Der alte AG möchte nun Strafanzeige gegen A stellen wegen Urkundenfälschung.
Nun die Frage, ist es auch eine Straftat eine gefälschte, nicht beglaubigte Kopie abzugeben? Hat A damit zu rechnen, dass die Strafanzeige erfolg hat? Wenn ja, mit welcher Strafe muss A. rechnen.

Wie soll es eine Kopie sein, wo es kein Orginal gibt?

Hallöchen,
das würde im Rahmen eines Vergehens geahndet, also Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft.
Wobei hier natürlich sehr viel vom Kontext abhängt, d.h. das volle Strafmaß mit Sicherheit nicht ausgeschöpft würde.

A. hat eine gefälschte Kopie eines Arbeitszeugnisses bei seinem Arbeitgeber eingereicht. … Der [alte AG] hatte allerdings nie ein Zeugnis ausgestellt

Klassischer Fall einer Urkundenfälschung.

Es handelte sich nicht um ein Zeugnis zum Erlangen der Stelle, sondern lediglich zum auffüllen der Personalakte.

Das muss man jetzt nicht verstehen, warum AN in so einer Situation nicht einfach darauf hinweisen sollte, dass es kein Zeugnis gibt?

Der alte AG möchte nun Strafanzeige gegen A stellen wegen Urkundenfälschung.

Jo, immerhin ist es keine Angelegenheit sondern ein Straftatbestand.

Nun die Frage, ist es auch eine Straftat eine gefälschte, nicht beglaubigte Kopie abzugeben?

Wo steht im §267 irgendwas von einer Beglaubigung drin?

Hat A damit zu rechnen, dass die Strafanzeige erfolg hat?

Die Frage wäre wohl eher: hat A damit zu rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird? Bei entsprechender Beweislage kaum.

Wenn ja, mit welcher Strafe muss A. rechnen.

Nach Bauchgefühl würde ich auf eine empfindliche Geldstrafe tippen.
Das hängt aber von zu vielen Faktoren ab, die in einem hypothetischen Fall nicht geklärt werden können.

Gruß,
Michael

Wohl in der Theorie
Müßte wohl richtig heißen;

AN wurde von AG-Neu aufgefordert, eine Kopie seines Arbeitszeugnisses zur Verfügung zu stellen.
Dieser Aufforderung hat AN Folge geleistet, obwohl AG-Alt kein Arbeitszeugnis ausgestellt hatte.
Hierzu hat AN ein Dokument ausgehändigt, von dem er versicherte, es sei ebenjene Kopie.

Gruß,
Michael

Ja das würde ich wohl, kürzer formuliert auch so sagen.

Anzumerken wäre wahrscheinlich noch, dass der AGneu einen MA der Dokumente fälscht, wohl in 99% aller Fälle kaum die Probezeit überstehen lassen wird, egal ob das Zeugnis zur Erlangung der Stelle relevant war oder nicht.

Gehen wir mal davon aus, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht.
A. hat ja wohl auch keine „Angst“ vor AGNeu, sondern wohl vor den Konsequenzen von AGAlt. In dieser Theorie geht es eher um das Verhalten des AGAlt und deren Auswirkungen auf A. bzgl. Strafanzeige

Ja nun… wenn das AV mit AGneu nicht mehr besteht, bleibt das übrig was mike schon richtig schrieb.

Hallöchen,
das würde im Rahmen eines Vergehens geahndet, also Geldstrafe
oder bis zu 5 Jahre Haft.
Wobei hier natürlich sehr viel vom Kontext abhängt, d.h. das
volle Strafmaß mit Sicherheit nicht ausgeschöpft würde.

A. hat eine gefälschte Kopie eines Arbeitszeugnisses bei seinem Arbeitgeber eingereicht. … Der [alte AG] hatte allerdings nie ein Zeugnis ausgestellt

Klassischer Fall einer Urkundenfälschung.

quatsch. woher weißt du ,dass eine urk-fälchung vorliegt, kennst du überhaupt die voraussetzungen dafür ?
weißt du, dass -wenn überhaupt- die urkundenfälschung an einer kopie die ausnahme ist ?
weißt du irgendwas über die urkundenfälschung oder wie hier manipuliert wurde ?

daher sollte der laie nicht zu schnell mit paragraphen um sich werfen…

Hallo,

lies mal lieber das hier. Das wäre hier keine Urkundenfälschung, weil eine Kopie als Kopie vorgelegt wird.

http://www.internet-strafrecht.com/die-fotokopie-bei…

VG
EK

1 Like