Ich hätte eine hypothetische Frage und weiß auch das man keine Rechtsberatung bekommt ( die ich auch gar nicht brauche), aber ich habe von diesem Fall gehört und mich interessieren einfach mal andere Meinungen.
Hier der Fall
A. hat eine gefälschte Kopie eines Arbeitszeugnisses bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Es handelte sich nicht um ein Zeugnis zum Erlangen der Stelle, sondern lediglich zum auffüllen der Personalakte. Der AG fragte aber trotzdem bei dem alten AG nach. Der hatte allerdings nie ein Zeugnis ausgestellt. Der alte AG möchte nun Strafanzeige gegen A stellen wegen Urkundenfälschung.
Nun die Frage, ist es auch eine Straftat eine gefälschte, nicht beglaubigte Kopie abzugeben? Hat A damit zu rechnen, dass die Strafanzeige erfolg hat? Wenn ja, mit welcher Strafe muss A. rechnen.