Kopiergeld - Rechtsgrundlage

Hallo,

seit 10 Jahren sammeln die Klassenlehrer oder Elternsprecher der Schulen unseres Kindes jeweils zum Jahresbeginn einen Betrag x als Kopiergeld ein.

Mir ist bekannt, dass dies allgemein üblich ist und ich gehe auch davon aus, dass das Geld tatsächlich für Kopien verbraucht wird.

Aber gibt es eine Rechtsgrundlage, die Eltern zur Zahlung verpflichtet?

Geläufig ist mir zwar die Verpflichtung gem. §96 Abs.5 SchulG NRW, doch dieser Betrag wird jeweils zusätzlich ausgeschöpft.

LG
sine