Körpergrösse 1.43 m - zählt das als Behinderung?

Hallo zusammen. Ich habe eine kleine Frage. Ich bin 1.43 m gross/klein und wachse (mit grosser Sicherheit!!) nicht mehr. Nun habe ich gehört, mit dieser Grösse könnte man einen Behinderten-Ausweis haben. Was für mich aber gar keine Vorteile bringen würde und ich finde, es gibt genügend andere Menschen, die richtig behindert sind und ein viel härteres Schicksal haben. (Und denen will ich zum Beispiel den Parkplatz nicht klauen :wink:) Mich nimmt es aber Wunder, ob das tatsächlich möglich wäre. Weiss das jemand?

Hallo,

ob du angesichts deiner Größe, so sich daran denn wirklich nichts mehr ändern sollte, einen Behindertenausweis bekommen könntest, entzieht sich meiner Kenntnis, doch sollte es mich sehr wundern, wenn du ggf. einen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz hättest. Den haben, soweit ich weiß, nur Menschen, die wirklich schwer gehbehindert sind.

LG
sine

Hallo Sine, das mit dem Parkplatz habe ich eigentlich eher ironisch gedacht. Ich würde auch keinen Ausweis anfordern, aber ich will es wissen, ob es möglich wäre. Für mich würde ja sowieso nichts ändern, es lebt sich auch als kleinen Mensch mehr oder weniger gut :wink: Aber danke für deine Antwort!

Hallo,

letzten Endes hängt das davon ab, ob ein von dir zu stellender Antrag auf Anerkennung einer Behinderung vom Versorgungsamt anerkannt wird. Dort würde dann der Grad der Behinderung festgestellt und die Erleichterungen, die damit verbunden sein können. Grundsätzlich bist du aber bereits zu groß, als Anhaltspunkt für Kleinwüchsigkeit zählt eine Größe von 1,39 und darunter.

Schöne Grüße,
Jule

…es lebt sich auch als kleinen Mensch
mehr oder weniger gut :wink:

Wem sagst du das? Ich bin auch nur gut 20 cm größer als du und glaube nicht, dass das an meinem Leben viel ändert :wink:

Liebe Grüße
sine

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Ich bin auch nur gut 20 cm größer als du und
glaube nicht, dass das an meinem Leben viel ändert :wink:

Du brauchst deine Klamotten zumindest nicht in der Kinderabteilung einkaufen.

Nö, die 20 cm geben schon sehr viel aus.

fg
MT

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Hallo,

1,43m oder 1,63m ist ein himmelweiter Unterschied. Das kannst du absolut nicht miteinander vergleichen.

Gruß

Samira

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off topic
Hallo sine,

einen Anspruch auf einen
Behindertenparkplatz hättest. Den haben, soweit ich weiß, nur
Menschen, die wirklich schwer gehbehindert sind.

Schau mal:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/BehAusweis.php

darin steht auch, daß einen Behindertenparkausweis nur Personen bekommen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind.

Komischerweise hat meine Mutter, schwer krebskrank, aber auch einen Behindertenparkausweis bekommen, obwohl sie nicht blind oder stark gehbehindert ist, komisch.

Gruß MoMi

Hallo Samira,

1,43m oder 1,63m ist ein himmelweiter Unterschied. Das kannst
du absolut nicht miteinander vergleichen.

meine Zustimmung.
Bei einer Körpergröße von 1,43 hat man definitiv Probleme bzgl. Kleidung (Kinderkleidung ist auch kein guter Ersatz…), Standard-Möbel sind sehr unergonomisch, in einem standardmäßigen Auto kommt man nicht an die Pedale, eine ganze Reihe von Berufen ist nicht ausübbar etc.
(Zum Hintergrund: Ein ehemaliger Lehrer von mir hatte eine Körpergröße von um die 1,40 m.)

Viele Grüße,
Nina

Hi MoMi,

darin steht auch, daß einen Behindertenparkausweis nur
Personen bekommen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind
sind.

Kannst Du mir sagen, wieso ein Blinder zu einem wie auch immer gearteten Park schein kommt?

Dürfen die Autofahren?

Gruß,

Anja

Hallo Anja,

darin steht auch, daß einen Behindertenparkausweis nur
Personen bekommen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind
sind.

Kannst Du mir sagen, wieso ein Blinder zu einem wie auch immer
gearteten Park schein kommt?

Dürfen die Autofahren?

bin zwar nicht motorradmieze, aber als Schwester von zwei Blinden kann ich Dich aufklären: Wenn ein Mensch einen Blinden/mit einem Blinden wohin fährt, dann darf der in seinem Auto den Parkschein verwenden, um Schwerbehinderten-Parkplätze zu nutzen.

Gruß, Karin