Hallo Ihr Lieben,
mal sehen wie Eure Antworten zu einem Thema ausfallen, wozu sich keine erschöpfende Aussage ergooglen lässt:
Die fiktive Person A hat eine Geschäftsidee und möchte sich damit neben seinem normalen Angestelltenverhältnis zunächst nebenberuflich selbstständig machen. Person A wohnt in einer Mietwohnung in der fiktiven Stadt 1.
Person A ist zudem prozentualer Miteigentümer eines (rein privaten) Grundstücks mit Einfamilienhaus darauf, welches 500km entfernt in der ebenfalls fiktiven Stadt 2 steht und von einer weiteren fiktiven Person B, mit welcher Person A unmittelbar verwandt ist, bewohnt wird. Person B besitzt ebenfalls einen prozentualen Anteil des Grundstücks/Haus.
Da die räumlichen Gegebenheiten auf dem benannten Grundstück in Stadt 2 besser sind, als jene, in der Mietwohnung von Person A in Stadt 1, überlegt sich Person A, die Betriebsstätte, welche er bei der bevorstehenden Gewerbeanmeldung angeben muss, auf die Adresse des Grundstücks in Stadt 2 anzugeben. Person B ist damit einverstanden.
Die Frage ist: ist dies für Person A überhaupt machbar und zulässig? Kann Person A die (einzige) „Hauptbetriebsstätte“ in einer von seinem Wohnort unabhängigen Stadt anmelden, obwohl er in dieser Stadt nicht gemeldet ist?
Grüße