Korrektes Zitieren, wenn Grammatik angepasst werden muss

Liebe Wissende,

wie macht man es kenntlich, wenn man einen Text wörtlich zitiert, ihn aber grammatisch an den Satz, in dem er zitiert werden soll, anpasst? Ich habe in etwa folgenden vertrackten Fall zu lösen (nicht mein Fall, ich bin einfach die, die sich erkundigen soll, wie man es macht…) und erinnere mich (und habe durch Gugeln auch bestätigt gefunden), dass man Abwandlungen in eckige Klammern setzt. Aber wie genau - darüber gibt es offenbar verschiedene Meinungen, oder ich habe es einfach nicht kapiert.

Also:

Im Original möge der der Text so lauten:

„aufgrund eines gravierenden Verstoßes gegen das Blablabla-Gesetz“

Und abgewandelt zitiert werden soll so:

„Gravierende Verstöße gegen das Blablabla-Gesetz“ lagen zu keinem Zeitpunkt vor.

Wie genau kennzeichnet man das fehlende „n“ bei „gravierenden“ und den Plural „Verstöße“ gegenüber „Verstoß“?

Das „n“ in eckige Klammern? Oder vielmehr ein […] statt dessen? Bei den „Verstößen“ bin ich vollkommen überfragt. „Verst[öße]“ ???

Umformulierungen helfen mir nicht. Es soll so und nicht anders formuliert werden, ich habe mir den Mund schon fransig gequasselt. Ich habe darauf keinen Einfluss und soll nur das Formale richten :smile:

Danke
Aia

Hallo,

in abgewandelter Form ist das kein Zitat mehr. Zitat bedeutet Wort für Wort genau wiedergeben. Wenn in einem solchen Zitat Worte weggelassen werden, setzt man eckige Klammern.
Nehmen wir mal deinen letzten Satz: Ich habe darauf keinen Einfluss und soll nur das Formale richten.

Ein Zitat wäre:

Zitat von Aia / Ich zitiere Aia „Ich habe darauf keinen Einfluss und soll nur das Formale richten.“

Eckige Klammern im Zitat:

„Ich […] soll nur das Formale richten.“

Abwandlung:

„In Bezug auf die Aussage von Aia, dass nur das Formale gerichtet werden soll, …“

Hier haben dann eckige Klammern meiner Meinung nach nichts zu suchen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Vergessen: Bei einem Zitat muss keine Grammatik angepasst werden. Dann ist es kein Zitat.

Ich fürchte, nein :smile:

Es geht mir nicht um das Weglassen von ganzen Wörtern, damit habe ich kein Problem. Ich würde einfach gern das beschriebene Beispielproblem lösen.

Meines Wissens darf man Zitate durchaus an die eigene Syntax anpassen. Das habe ich ja auch gar nicht zu entscheiden.

Auf die Position „Geht nicht“ mag ich mich noch nicht zurückziehen, vllt. hat ja doch noch jemand eine Idee oder einen hilfreichen Link.

Meines Wissens darf man Zitate durchaus an die eigene Syntax
anpassen. Das habe ich ja auch gar nicht zu entscheiden.

Im Grunde hat Cheekyra Recht. Ein Zitat ist eine exakte wörtliche Wiedergabe der Aussage eines anderen. Wenn man nicht mehr exakt wörtlich wiedergibt, was derjenige gesagt hat, ist es kein Zitat mehr und wären Anführungszeichen fehl am Platz. In begrenztem Maße sind Anpassungen von Wortendungen erlaubt, wenn das durch den Satz, in den das Zitat eingebettet ist, erforderlich wird. Streng genommen ist auch das eine Verfälschung des Zitats, die aber meistens hingenommen wird, wenn sie nicht sinnentstellend ist. Gekennzeichnet wird sie in der Regel mit eckigen Klammern um das hinzugefügte bzw. geänderte Element. So etwas hier ist also meistens akzeptabel:

  • Original: »Ich habe mich sehr über den Sieg beim Kaninchenzüchterwettbewerb gefreut.«

  • Zitat: »X zeigte sich anschließend begeistert angesichts ›de[s] Sieg[es] beim Kaninchenzüchterwettbewerb‹.«

Oder genau umgekehrt, wenn etwas weggelassen wird:

  • Original: »Angesichts des Sieges beim Kaninchenzüchterwettbewerb besteht nun kein Zweifel mehr an Müllers Überlegenheit.«

  • Zitat: »Der Vorsitzende gab zu Protokoll, dass im Hinblick auf ›de[n] Sieg[…] beim Kaninchenzüchterwettbewerb […] nun kein Zweifel mehr an Müllers Überlegenheit‹ bestehe.«

Insbesondere Kasuskorrekturen werden akzeptiert, da es sich hierbei weniger um inhaltlich als bloß grammatikalisch relevante Anpassungen handelt.

Das, was du vorhast, ist aber keine Kasus-, sondern eine Numerusänderung. Meines Erachtens endet an dieser Stelle erstens die Berechtigung, das Ergebnis noch Zitat zu nennen und als solches zu kennzeichnen. Die Quelle spricht nicht von Verstößen, sondern von einem Verstoß. Das sollte inhaltlich korrekt wiedergegeben werden. Zweitens stoßen hier die Möglichkeiten, die Veränderungen mithilfe eckiger Klammern transparent anzugeben, an ihre Grenzen. Nehmen wir an, du willst von ›Verstoßes‹ zu ›Verstöße‹: ›Verstoße[…]‹ wäre noch möglich, aber wie setzt man die Umlautpunkte in eckige Klammern?

Wenn es nicht anders geht, probier es mit ›Gravierende[…] Verst[öße]‹. Auch das ist alles andere als eine optimale Lösung, da das Einklammern von Teilen des Wortstamms meist so aufgefasst wird, dass der Autor des zitierenden Textes an dieser Stelle einen in der Quelle fehlenden oder unlesbaren Wortteil ergänzt hat. Es gibt für diese Art der Textwiedergabe halt keine Konvention, weil das, was du vorhast, üblicherweise nicht als Zitat angesehen wird – aber auf diese Weise hast du immerhin kenntlich gemacht, dass der Text gegenüber dem Original (erheblich) verändert wurde.

Gruß
Christopher

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Hallo,

ich stimme zu, insbesondere dem Problem mit der Numerusänderung.

Und überlege, ob das nicht benannt werden sollte, z.B. in der Stellenangabe des Zitats.
Beim Auslassen einzelner Buchstaben habe ich mal gelernt, nur einen Punkt zu setzen.

Also so: „Gravierende[.] Verst[öße] gegen das Blablabla-Gesetz“ (Müllermeierschmidt daunddort; „Verstöße“ im Original im Singular).

Ceterum censeo, dass das eigentlich nicht geht!

Viele Grüße,

Jule

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Christopher,
Jule,

danke Euch beiden, ich bin ja auch der Meinung, dass das so zuviel des (gar nicht mal so) Guten ist. Wobei die Numerus-Änderung ja nur deswegen so blöd auffällt, weil es da auch eine Änderung zum Umlaut hin gibt. Wäre es nur eine angehängte Plural-Endung so wie bei den Kasus-Änderungen, wäre die Sache einfacher zu lösen gewesen.

Die Variante [.] kannte ich bisher überhaupt nicht. Danke für den Hinweis.

Es handelt sich übrigens nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um einen anwaltlichen Schriftsatz. Und ich bin bloß die Sekretärin… Der Anwalt hat mir im Diktat das Originalzitat inmitten der unpassenden Syntax um die Ohren gehauen, und auf meine Anmerkung, dies sei aber grundfalsches und insoferm blamables Deutsch, bekam ich den Auftrag, zu klären, „wie man sowas macht“.

Meine Einlassung, dass „man sowas“ besser ganz anders macht, verhallte ungehört.

Danke an alle! Besonders der Hinweis, dass es eben nicht für jeden Blödsinn eine Konvention gibt, war mir hilfreich, ich werde ihn so zitieren :smile:

Aia

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Hallo Aia,

bekam ich den Auftrag, zu klären, „wie man sowas macht“.

die Antwort ist einfach: Gar nicht!

Geklärte Grüße,

Jule

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Nein, so einfach ist das leider nicht. Dann heißt es (wir werden ständig beurteilt und müssen dann in irgendwelchen Personalgesprächen Rede und Antwort stehen, warum wir diesdasoderjenes Problem nicht oder nicht schnell genug lösen konnten): Hat sich verweigert. War nicht konstruktiv.

Und wenn dann noch jemand etwas älter ist, so wie ich, vermeidet man sowas tunlichst…

Wenn Inkompetenz und Weisungsbefugnis zueinander proportional sind, wird’s heikel.

Kennst du diesen Sketch?

Mitfühlende Grüsse
dodeka

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Hallo,

Nein, so einfach ist das leider nicht.

ja, ich weiß schon… Die richtige Antwort ist es, wie Du ja selbst als erste gesagt hast, aber Du kannst sie nicht geben. Trotzdem hast Du recht mit Deiner ersten Einschätzung!

Ich wünsch Dir gute Nerven,

Jule