Meines Wissens darf man Zitate durchaus an die eigene Syntax
anpassen. Das habe ich ja auch gar nicht zu entscheiden.
Im Grunde hat Cheekyra Recht. Ein Zitat ist eine exakte wörtliche Wiedergabe der Aussage eines anderen. Wenn man nicht mehr exakt wörtlich wiedergibt, was derjenige gesagt hat, ist es kein Zitat mehr und wären Anführungszeichen fehl am Platz. In begrenztem Maße sind Anpassungen von Wortendungen erlaubt, wenn das durch den Satz, in den das Zitat eingebettet ist, erforderlich wird. Streng genommen ist auch das eine Verfälschung des Zitats, die aber meistens hingenommen wird, wenn sie nicht sinnentstellend ist. Gekennzeichnet wird sie in der Regel mit eckigen Klammern um das hinzugefügte bzw. geänderte Element. So etwas hier ist also meistens akzeptabel:
Oder genau umgekehrt, wenn etwas weggelassen wird:
-
Original: »Angesichts des Sieges beim Kaninchenzüchterwettbewerb besteht nun kein Zweifel mehr an Müllers Überlegenheit.«
-
Zitat: »Der Vorsitzende gab zu Protokoll, dass im Hinblick auf ›de[n] Sieg[…] beim Kaninchenzüchterwettbewerb […] nun kein Zweifel mehr an Müllers Überlegenheit‹ bestehe.«
Insbesondere Kasuskorrekturen werden akzeptiert, da es sich hierbei weniger um inhaltlich als bloß grammatikalisch relevante Anpassungen handelt.
Das, was du vorhast, ist aber keine Kasus-, sondern eine Numerusänderung. Meines Erachtens endet an dieser Stelle erstens die Berechtigung, das Ergebnis noch Zitat zu nennen und als solches zu kennzeichnen. Die Quelle spricht nicht von Verstößen, sondern von einem Verstoß. Das sollte inhaltlich korrekt wiedergegeben werden. Zweitens stoßen hier die Möglichkeiten, die Veränderungen mithilfe eckiger Klammern transparent anzugeben, an ihre Grenzen. Nehmen wir an, du willst von ›Verstoßes‹ zu ›Verstöße‹: ›Verstoße[…]‹ wäre noch möglich, aber wie setzt man die Umlautpunkte in eckige Klammern?
Wenn es nicht anders geht, probier es mit ›Gravierende[…] Verst[öße]‹. Auch das ist alles andere als eine optimale Lösung, da das Einklammern von Teilen des Wortstamms meist so aufgefasst wird, dass der Autor des zitierenden Textes an dieser Stelle einen in der Quelle fehlenden oder unlesbaren Wortteil ergänzt hat. Es gibt für diese Art der Textwiedergabe halt keine Konvention, weil das, was du vorhast, üblicherweise nicht als Zitat angesehen wird – aber auf diese Weise hast du immerhin kenntlich gemacht, dass der Text gegenüber dem Original (erheblich) verändert wurde.
Gruß
Christopher