Kosten Coronatest vom Lohn abgezogen

Guten Tag,

Mein Arbeitgeber hat mir für den Monat Dezember, pauschal 65€ für corona tests abgezogen. Allerdings hatte ich meine Tests immer in einem Testcenter machen lassen und das Ergebnis wurde jeden Tag beim Pförtner dokumentiert (auch ob der test intern oder extern durchgeführt wurde). Nun hätte ich gern gewusst ob er das darf oder ob er mir das Geld zurück zahlen muss. Das Arbeitsgericht wollte sich zu diesem Fall leider nicht äußern.

Vielen Dank für Antwort.

Servus,

frag doch mal, welche Leistung Du in welchem Zeitraum erhalten hast, die dem Wert der 65 € entspricht.

Zwei kostenlose Tests pro Woche muss Dir der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gehende musst Du selbst vornehmen lassen, kostenlos überall, wo es Schnelltests gibt. Wenn Du trotz entsprechender Anweisung „täglich Test vorlegen, sonst kein Zutritt zum Werk“ ohne Test angetreten bist, können Dir angemessene Kosten belastet werden.

Schöne Grüße

MM

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Und die hast Du bezahlt? Wenn ja, darf der Arbeitgeber die natürlich nicht von Deinem Lohn abziehen.
Also geh ins Personalbüro und klär das ab.
ramses90

Hallo,

nein, er hat geschrieben

Die Tests im Testzentrum waren im Dezember kostenlos, warum soll er sie bezahlt haben?

Gruß
Christa

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Der normale Menschenverstand sagt einen natürlich das er das nicht darf, ich möchte halt nur rechtssicherheit haben, für den fall das der Arbeitgeber das Geld nicht freiwillig wieder rausrückt. So kann ich dann mit dem Gericht drohen.

Bevor du DIE Keule schwingst, würde ich erstmal ganz einfach fragen, auf welcher Grundlage und wofür genau die 65 Euro abgezogen wurden.

Das verstehe ich allerdings auch nicht wirklich. Wie wurde es „befragt“?

Wenn Du das weißt ist es ja gut ich hab davon keine Ahnung weil ich schon längst 3fach geimpft bin und keine Tests benötige. Jedenfalls muß er die 65€ nicht zahlen weder wenn sie kostenlos waren noch wenn er sie selbst hätte zahlen müssen. Ist doch ganz einfach.
ramses90

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Das weiß ich doch, es stand ja auf dem lohnzettel „kosten corona tests = 65 €“. Außerdem hatte ich mich im Personalbüro informiert und die haben gesagt, das wurde jedem ungeimpften pauschal abgezogen.

Ich hatte erst 2 x versucht das Arbeitsgericht anzurufen, ohne Erfolg. Danach hatte ich eine Email geschrieben und die Frage genau wie hier formuliert, mit der Antwort das, das Arbeitsgericht sich da raushält und man sich an eine(n) Rechtsanwalt, Gewerkschaft oder sonstiges wenden soll.

Das Arbeitsgericht ist keine Hotline für arbeitsrechtliche Beratung, sondern ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es funktioniert weder mündlich noch auf Zuruf oder Fingerschnippen.

Und damit kommst Du zum eigentlichen Gegenstand Deiner Frage.

Wer weiß, was sonst noch alles an Einzelheiten dazu gehört, die Du verschweigst.

Da braucht man nicht weiter im Nebel herumzustochern - so macht das keinen Spaß. Tritt in die Gewerkschaft ein oder geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Und - unter uns: Es ist schade, dass Dein unkluges und schädliches Verhalten durch geltendes Recht gedeckt ist. Geh und besorg Dir einen Termin zum Impfen - so einfach läuft das, dann brauchst Du keine Krokodilstränen über die Schlechtigkeit der Welt mehr zu vergießen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Du kannst Deinen AG auf § 4 Abs. 1 Corona ArbSchV
Corona-ArbSchV - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (gesetze-im-internet.de)
verweisen.
Hieraus geht zwingend hervor, daß die vom AG anzubietenden Tests für die AN „kostenfrei“ sein müssen.

Und um das ArbG anrufen zu können, muß man ggü. dem AG erst einmal eine Forderung geltend gemacht haben oder aber eine Forderung des AG bestritten haben.
Das kann ich aus Deiner oberflächlichen Fallschilderung aber noch nicht herauslesen.

&tschüß
Wolfgang

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Aber nur 2x pro Woche und die würden bei ´ner 5Tage Woche und wechselndem Schichtdienst (Früh-Spät) gerade mal für 4 Tage reichen oder einer davon wäre ein PCR Test.

„(1) Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei eine Testung durch In-vitro-Diagnostika, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind, anzubieten.“
ramses90

Und selbst wenn er sie anbietet, aber die nicht mal in Anspruch genommen werden, hat er erst Recht keine Corona-Tests den AN in Rechnung zu stellen. Davon abgesehen, dass die gesetzliche Regelung, die du verlinkt hast, zweifelsfrei verständlich sein sollte.

Ja und? Nochmal, er hat sich NICHT beim Arbeitgeber testen lassen, da ist es egal, für wieviel Tage die Tests des Arbeitgebers reichen WÜRDEN. Im Übrigen steht in deinem Zitat

Er könnte, wenn er wollte, auch für die ganze Woche kostenfreie Tests zur Verfügung stellen.

Was ist eigentlich los mit Dir?

  1. habe ich Wolfgang nur deswegen geantwortet um klarzustellen, dass nur 2 pro Woche und nicht alle Tests vom AG zu tragen sind.
    Und 2. habe ich in der ghanzen Diskussion hier immer bestätigt, dass die Tests die der AN selbst bezahlt hat nicht einfach vom AG als Pauschalsumme einbehalten werden dürfen.
    Ich versteh überhaupt nicht wie Du zu der Annahme kommen kannst, dass ich der Meinung wäre, dass der AG hier rechtens handelt!
    Klar kann der AG wenn er wollte, er muss aber nicht kostenlos mehr als 2 Tests anbieten
    ramses90

Ich bin überhaupt nicht zu der Annahme gekommen, aber ich verstehe den Sinn deiner Antworten hier im Thread überhaupt nicht (bis auf die erste), zumal du schreibst

Was Wolfgang geschrieben hat war auch richtig, denn wie ich in meiner vorherigen Antwort schrieb, ist den Arbeitgebern nicht verboten, mehr als die vorgeschriebenen zwei Test pro Woche kostenfrei anzubieten.

Christa, es ging ums „kostenfrei“ und zwar für alle Tests die der AG anbietet laut dem Link von Wolfgang.
Dem ist aber nicht so, es geht im Link um 2 kostenfreie Tests wöchentlich die der AG anbieten muß ab dann ist Schluß mit kostenfrei, mehr kostenfrei gibt´s dann nur noch freiwillig vom AG.
ramses90