Kosten der Heimreise nach Rückgabe des Dienstwagen

Wenn ein Aussendienstmitarbeiter mit Wohnsitz in Schleswig Holstein ( auch Wirkungsbereich ) seinen AV zum Ende des Monats kündigt, er ab sofort freigestellt wird. Der Dienstawagen ihm noch bis ende des Monats zur Verfügung steht. Er diesen am letzten Beschäftigungstag im Firmensitz in Hessen abgibt ( dort hat er das Fahrzeug auch in Empfang genommen ). Wer kommt dann für die Kosten der Heimfahrt von Hessen nach Schleswig Holstein auf - wären das noch Reisekosten die der (EX) Arbeitgeber tragen muss oder muss der (EX) AN diese selbst tragen?

Vorab Danke
Volker

seinen AV zum Ende des
Monats kündigt, er ab sofort freigestellt wird. Der
Dienstawagen ihm noch bis ende des Monats zur Verfügung steht.

Das finde ich sehr großzügig, während einer Freistellung den Dienstwagen behalten zu dürfen.

Er diesen am letzten Beschäftigungstag im Firmensitz in Hessen
abgibt ( dort hat er das Fahrzeug auch in Empfang genommen ).
Wer kommt dann für die Kosten der Heimfahrt von Hessen nach
Schleswig Holstein auf - wären das noch Reisekosten die der
(EX) Arbeitgeber tragen muss oder muss der (EX) AN diese
selbst tragen?

Fahrten zw. Wohnort und Arbeitsstätte sind dem Privatbereich zuzurechnen.

TM