Kosten Durchlauferhitzer vom Klempner

Hallo liebe Gruppen- Mitglieder,

ein Monteur von einer Heizungs- und Sanitärfirma brachte bei mir einen Durchlauferhitzer an, den er vorher von einem Großhandel bezogen hatte.
Nun soll ich für Diesen ( Stiebel Eltron DHB-E 18/21/24 LCD) 860,00 € bezahlen. Arbeitszeit: 2,5 Std., darin enthalten eine Stunde Be- und Entladen des Fahrzeugs, und 15 Min. Fahrzeit hin- und. zurück, plus 12 € Fahrkostenpauschale.
Den oben genannten Durchlauferhitzer gibt es im Handel ( Baumärkte und Elektro…) für 400 - 500 €). Die Dame des Sanitärfachgeschäftes sagte mir, dass Durchlauferhitzer im Großhandel deutlich teurer sind.
Ist das tatsächlich möglich, dass der Preis hier ca. doppelt so hoch ist?
Habe ich ein Recht darauf den Beleg
( Rechnung) des Großhändlers für den Durchlauferhitzer einzusehen?
Oder zumindest den Namen zu erfahren?

Herzlichen Dank im Voraus für alle Antworten!!!

Du hattest ein Recht auf einen Kostenvoranschlag aber auf das hast Du offensichtlich verzichtet.
Oder hast Du gefragt und der Klempner hat sich geweigert einen Kostenvoranschlag zu machen?
Einen Auftrag zu erteilen, ohne zu wissen in welcher Größenordnung sich der Preis des Handwerkers bewegt, ist nun mal sehr riskant.

Jetzt ist es zu spät und der Klempner muss seine Bezugsquellen in so einem Fall nicht offenlegen - vielleicht macht er es freiwillig, wenn du ihn fragst.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ja, leider war mein alter Durchlauferhitzer kaputtgegangen, und ich hatte dummerweise alles nur telefonisch mit dem Klempner besprochen.
Aber vielleicht habe ich Glück und er nennt mir den Großhändler, von dem er den Durchlauferhitzer bezogen hat…
Viele Grüße und Dankeschön!

Die unverbindliche Preisempfehlung beträgt 768,98€ inkl. Mehrwertsteuer.
Es ist ungewöhnlich, mehr als diesen schon üppig kalkulierten Preis zu verlangen.

Eine Stunde Be- und Entladen - FÜR WAS??? Entschuldige bitte, aber wenn da schon ein Durchlauferhitzer hing, dann benötigt man im optimalen Fall zwei Schraubendreher, einen Maulschlüssel und einen Spannungsprüfer.

Nö. Wenn der tatsächlich 860€ (inkl. Steuer) nur für das Gerät verlangt, dann hat der gute Mann mit einem Aufschlag kalkuliert, den ich nur noch als frech bezeichnen kann. Die UVP beinhaltet bereits einen Preisaufschlag von über 50%. Ebenso ist eine Stunde „Rüstzeit“ weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt. Ein Anlagenmechaniker SHK sollte die für so eine Standard-Arbeit benötigten Werkzeuge stets dabei haben.

Ich halte den Vertrag für einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung. Die Lieferung und Eigentumsübertragung am Durchlauferhitzer steht deutlich im Vordergrund gegenüber der standardisierten Montage, für die unter üblichen Umständen rund eine dreiviertel Stunde Arbeitszeit notwendig ist (ich habe zig DLE montiert, ohne schwierige Umstände ist das in 0,75h absolut machbar).

Aber welchen Preis darf man berechnen, wenn kein Preis vereinbart war?
Kann es überhaupt einen Kaufvertrag geben, wenn über den Preis keine Vereinbarung bestand?

@Wiz - kannst du dazu etwas sagen?

Ich hatte das schon inkl. Einbau usw. verstanden. Mal sehen, was der UP antwortet.

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen:
Nr. 1: Bauen Sie mir einen Durchlauferhitzer ein.
Nr. 2: Jou, machen wir (alternativ direkt durch den Einbau).

Es ist aber auch kein Kaufvertrag, sondern eher ein Dienstvertrag. Und da wiederum schreibt das Gesetz durchaus eine vereinbarte Vergütung vor: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005503377

pfff, schwierig: http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=19&pp=3&art=6&lexi=&input=&find=Kaufvertrag_Montage%20>>Kaufvertrag%20mit%20Montageverpflichtung
Dort wird die Montage sogar als Werk und nicht als Dienstleistung angesehen …
Vielleicht sollte der UP mal den Betrag hier aufschlüsseln, wenn es nicht der reine DLE-Preis war.

Dann will ich gegen 860€ inklusive Umsatzsteuer nichts gesagt haben. Ich habe zuletzt selber hart an der Grenze zu 800€ genau so ein Gerät eingebaut - inklusive 1h Fahr- und Arbeitszeit (bei Arbeiten im Nahbereich differenziere ich nicht zwischen Arbeiten und Fahren, nehme dann aber auch keine Fahrzeugkostenpauschale).

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Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort!
Telefonisch hatte ich mit der SHK Firma vereinbart mir einen Durchlauferhitzer für nicht mehr als 500 € zu besorgen und zu montieren. (Montagekosten extra.)
Als der Monteuer den Durchlauferhitzer hier anbrachte, konnte er mir nicht sagen, wie teuer das Gerät ist.
FALLS der Durchlauferhitzer tatsächlich 860 € incl. MwSt. im Großhandel kostete, so werde ich die Rechnung natürlich bezahlen!
Doch: Wie kann ich das herausfinden? Die SHK Firma muss doch auch eine Rechnung vom Großhandel haben. Diese würde ich gerne einsehen. Oder darf ein Klempner deutlich mehr für ein Gerät verlangen, als das was er selbst dafür an den Großhändler bezahlt hat: Gibt es hierzu Vorschriften?
Vor genau einer Woche wurde der Durchlauferhitzer bei mir montiert, und bis heute spätestens muss ich die Rechnung bezahlen.
Ich werde Widerspruch gegen die Rechnung einlegen, und ggf. die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer kontaktieren.
Vielleicht sollte ich zumindest einen Teil der Rechnung heute schon überweisen?
Ich weiß nicht, wie ich am Besten vorgehen soll…

DDR ist over.
Den Preis regelt der Markt.

Schlichtungsstelle ist eine Möglichkeit, kein Handwerker sieht es gern, wenn seine Kollegen mitbekommen, dass er überhöhte Rechnung stellt. Es kann also sein, dass er dann (freiwillig) seine Rechnung etwas reduziert.

Rechtlich sehe ich keine Möglichkeit.

Vielen Dank für die Infos!
Ich hatte darum gebeten mir einen Durchlauferhitzer zu besorgen, der nicht mehr als 500 € kostet. (Telefonisch). Nun soll ich sehr viel mehr bezahlen…Was tun?
Mit zusätzlichen Kosten für die Montage hatte ich gerechnet, doch ich war sehr erstaut, dass hier 2,25 Std. angerechnet wurden, obwohl der Monteur nur 1,20 Std. hier war.

Ok…Vielen Dank!

Brief an Firma:
„Ich hatte am TT.MM.JJ bei Ihnen telefonisch den Ersatz des DLE beauftragt und dabei eine Grenze von 500€ für das Gerät (zuzüglich Montage) benannt. Ich bin nun über den Preis des bei mir eingebauten Durchlauferhitzers sehr erstaunt - dieser soll ja mit 860€ deutlich mehr als vereinbart kosten. Ist Ihnen da ein Irrtum unterlaufen? Zudem frage ich mich, warum ich eine Arbeitsstunde für das Be- und Entladen des Fahrzeugs bezahlen soll. Ihr Monteur hat doch gar keine besonderern Werkzzeuge oder Maschinen benötigt und ich gehe ehrlicherweise davon aus, dass das Werkzeug, welches er bei mir benutzt hat, sich auch standardmäßig auf Ihren Servicefahrzeugen befinden sollte. Da ich sonst mit Ihrer Leistung zufrieden bin und auch weiterhin bleiben möchte, habe ich Ihre Rechnung soeben teilweise bezahlt. Ich habe für den Durchlauferhitzer zuerst einmal nur 550€ angesetzt und den Wert einer Monteurstunde für das vermeintliche Be- und Entladen des Servicefahrzeugs abgezogen.
Ich bitte um eine Erklärung, wie es zu den Mehrkosten für den Durchlauferhitzer kam und ob Ihr Monteur tatsächlich eine Arbeitsstunde für die Be- und Entladung von Werkzeug, Maschinen und Material benötigt hat.“

Der SHK-Anlagenmechaniker (nicht: Klempner) macht den Job, um Geld zu verdienen.
Grundsätzlich kenne ich zwei Varianten, wie Handwerker kalkulieren.

Die eine lautet: „Ich berechne die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, da habe ich mehr als genug Gewinnmarge.“ Ich kann dir sagen, dass die „UVP“ von Herstellern in aller Regel sehr hohe Margen vorsieht.

Die andere läuft über eine individuelle Kalkulation, bei der zuerst die tatsächlichen Kosten für das Gerät berechnet werden. Zu dem Einkaufspreis kommen auch Verwaltungskosten, Rücklagen für die eventuell notwendige Reparatur im Gewährleistungszeitraum, Beratungszeit, Versicherungen, … und so weiter hinzu. Auf diesen Preis wird dann der gewünschte Gewinn aufgeschlagen.
Der so ermittelte Verkaufspreis liegt in aller Regel unter (und oft sogar DEUTLICH unter) der UVP.

Bei hochpreisigen Markengeräten kann man problemlos recht knapp kalkulieren, da viele Nebenkosten Fixkosten sind (also nur einen geringen Prozentsatz bei einem teuren Gerät ausmachen) und auch ein Defekt in der Gewährleistungszeit sehr unwahrscheinlich ist.

Du hast kein Recht darauf, Einsicht in die Kalkulation der Firma zu bekommen.

Ausnahme: Wenn du im Januar Sachen bestellst und es eine Preisanpassungsklausel gibt, diese Sachen dann im Juli zu einem höheren Preis als zuerst genannt verkauft werden sollen, dann muss der Lieferant die Preisanpassung darlegen können, was eigentlich nur durch die Offenlegung der Kalkulation und der Einkaufspreise möglich ist.

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1000 Dank!!!

Ich danke ganz, ganz herzlich für all die Unterstützung!!!
Gleich schreibe ich dies so an die SHK Firma, in der Hoffnung, dass wir uns gütlich einigen können.
DANKESCHÖN!

Mir ist jetzt immer noch nicht ganz klar wie hoch die gesamtrechnung ist und wie hoch die einzelnen Posten ausfallen.
Hat der Durchlauferhitzer jetzt 860 Euro gekostet plus Arbeitszeit, plus Anfahrt usw.?
Dann wäre die Gesamtsumme incl. Steuer ja bei knapp 1000Euro.
Oder war die rechnung jetzt komplett 860Euro incl. Durchlauferhitzer usw?
Und, natürlich hast du kein recht darauf zu erfahren was der Händler im Einkauf für seine Ware bezahlt.
Wohl kein Autohändler würde dir verraten wieviel er für die Neuwagen im einkauf bezahlen muß.
Oder, denk nur mal an eine Pommesbude. So ein 10kg Eimer Ketchup kostet im Einkauf ca. 20 Euro.
Verkauft wird er dann in 200 Portionen zu je max. 50 gramm =100Euro. Macht 80 Euro Gewinn bei 20Euro einkauf.

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Ok, vielen Dank für die Informationen!
ALLEIN der Durchlauferhitzer kostet incl. MwSt. 860 €, …plus Arbeitszeit, Anfahrt, „Rüstung des Servicefahrzeuges“ und noch der Fahrtkostenanteil.
Ich habe nun nochmals einen freundlichen Brief an die Sanitärfa. geschrieben, und bin gespannt welche Antwort ich erhalten werde.
Einen großen Teil der Rechnung werde ich heute noch überweisen.

OK.
Für 500 Euro hättest du den von einem Sanitärbetrieb sicherlich nicht bekommen.
Selbst im Einkauf sind beim Großhändler die Preise schon höher als für das gleiche Gerät im Internet.
Aber, bei der Rechnung würde ich auch einmal mit der Firma sprechen und mir die einzelnen Posten genauer erklären lassen.
Fehler passieren halt mal.