Hallo Ihr Schlauen,
mir geht es um einen Beschluss eines Amtsgerichtes, genau um die im letzten Absatz genannten Kosten.
Frau A beantragt die Übertragung von Rentenpunkten von Herrn B, der bereits verstorben ist. So kommen dessen Kinder ins Spiel.
Der Beschluss endet:
„Die Gerichtkosten tragen beide Ehegatten jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf… festgestellt.“
Wir als Kinder fragen uns jetzt, ob noch Kosten auf uns zukommen (können)?
Dafür spricht der erste Satz, der zweite… spricht dagegen?
Wir würden es schon gern verstehen, sind uns aber nicht einig.
Was meint ihr?
Danke fürs Überlegen.
LG BB