Kosten eines Amtsgerichtsbeschlusses

Hallo Ihr Schlauen,

mir geht es um einen Beschluss eines Amtsgerichtes, genau um die im letzten Absatz genannten Kosten.
Frau A beantragt die Übertragung von Rentenpunkten von Herrn B, der bereits verstorben ist. So kommen dessen Kinder ins Spiel.
Der Beschluss endet:
„Die Gerichtkosten tragen beide Ehegatten jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf… festgestellt.“

Wir als Kinder fragen uns jetzt, ob noch Kosten auf uns zukommen (können)?
Dafür spricht der erste Satz, der zweite… spricht dagegen?

Wir würden es schon gern verstehen, sind uns aber nicht einig.

Was meint ihr?

Danke fürs Überlegen.
LG BB

Ich bin etwas unschlüssig. Denn es geht wohl um Familienrecht, und damit kenne ich mich nicht aus. Wenn das eine normale Zahlungsklage wäre, sagen wir: auf Zahlung eines Kaufpreises von 500,00 Euro, würde gelten:

Dies ist eine Kostengrundentscheidung. Der Richter oder die Richterin kümmert sich nicht darum, inwieweit da schon was gezahlt wurde. Er oder sie legt nur fest, was am Ende herauskommen soll, hier also, dass beide Seiten die Gerichtskosten zur Hälfte tragen. Bei einer Klage hat der Kläger die Gerichtskosten schon vor Zustellung der Klage bezahlt. Er könnte jetzt also vom Beklagten Ersatz der Hälfte der Gerichtskosten verlangen. Allerdings können sich die Gerichtskosten nach Zustellung der Klage auch erhöhen oder reduzieren. Dann geht es um 50 % des erhöhten oder reduzierten Betrags.

Ich nehme an, das erklärt sich von selbst. Hier geht es gerade nicht um Gerichtskosten.

Das bedeutet dasselbe, nämlich: Gerichtskosten zu gleichen Teilen, ansonsten zahlt jeder seinen Anwalt oder seine Anwältin selbst und muss auch sonstige Auslagen selbst tragen (§ 92 Abs. 1 ZPO).

Das ist für deine Frage irrelevant. Aus dem Verfahrenswert wird die Höhe der Gebühren ermittelt, nicht aber, wer diese zu tragen hat.

Hast du denn keinen Anwalt bzw. keine Anwältin? Vielleicht kann dir die Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger bei Gericht sagen, was da noch auf dich zukommt.

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Erst einmal ein herzliches Dankeschön.
Also es geht wohl um eine Familiensache.
Frau A und Herr B waren von 1982 bis 2003 verheiratet, bei der Scheidung wurden die Rentenpunkte ausgeglichen. Normalerweise, dachten wir, damit wäre es erledigt.
Nachdem Herr B verstorben ist, bestand Frau A auf Änderung des Versorgungsausgleiches und bekam mit diesem Beschluss Recht.

Die Kinder des Herrn B bekamen jetzt also Post mit einer Kopie des Beschlusses.

Müssen sie damit rechnen, dass noch eine Rechnung kommt?
Beim Gericht haben wir versucht, anzurufen, bekommen aber keinen ans Telefon, der uns Informationen geben kann oder will.
Und bevor wir selbst einen Anwalt beauftragen, hätten wir schon gewußt, ob es überhaupt nötig ist.

Nein, dafür einen Anwalt erst zu beauftragen, wäre vermutlich übertrieben.

Meines Wissens gibt es in diesem Forum niemanden, der sich mit so etwas auskennt. Vielleicht irre ich mich und es kommt noch etwas. Ansonsten: Es gibt im Internet mindestens ein Forum speziell für Rechtspfleger. Vielleicht wären die so freundlich, dir zu helfen …?

Ansonsten würde ich sagen: einfach abwarten, ob da noch jemand kommt und Geld sehen will.

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Vielen Dank, ich werde ein, zwei Tage warten und dann mal versuchen, das Forum zu finden.
Finds schon schlimm, womit sich unsere Richter rumschlagen müssen. Aber das nur nebenbei.

Dir wünsche ich einen schönen Abend!