Hallo Betroffene.
Trotz Finanzkrise und Geldknappheit rücken die Urlaubsbuchungen immer näher. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schwerbehinderte die Kosten ihrer Begleitperson im Steuerausgleich beim Finanzamt bei der Rubrik: sonstige Krankheitskosten mit einbringen.
Dazu möchte ich hier Link einsetzen. Ich denke für manchen Betroffenen ist das schon mal hilfreich.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_estg/estg_33b.htm
MfG
Hans13