Kosten f. Begleitperson beim Steuerausgleich

Hallo Betroffene.
Trotz Finanzkrise und Geldknappheit rücken die Urlaubsbuchungen immer näher. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schwerbehinderte die Kosten ihrer Begleitperson im Steuerausgleich beim Finanzamt bei der Rubrik: sonstige Krankheitskosten mit einbringen.
Dazu möchte ich hier Link einsetzen. Ich denke für manchen Betroffenen ist das schon mal hilfreich.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_estg/estg_33b.htm

MfG
Hans13