Sehr geehrte Experten, ein Verwandter, mit dem ich allerdings nie in meinem Leben Kontakt hatte, ist nun verstorben und ich soll mich um die Beerdigung kümmern. Bin ich dazu verpflichtet weil ich in der Rangfolge der nächste Angehörige bin?
Es wäre klasse, wenn mir jemand eine Natwort schicken würde.Liebe Grüße, Markus
Tut mir leid. Da weiß ich nicht bescheid
Hallo, im internet habe ich nachfolgenden Beitrag gefunden, vielleicht ist Dir damit geholfen. Ich bin kein Experte, habe aber recherchiert.
In der Praxis werden die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn dies für sie nicht grob unbillig ist, insbesondere wenn der Nachlaß des Verstorbenen nicht ausreicht und sie selbst mittellos sind. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise/kreisfreie Städte) übernommen werden. Sind die Angehörigen aber selbst vermögend, müssen sei auch bei einem verschuldeten Nachlaß die Kosten der Beerdigung übernehmen.
Gruß Ingeborg
Hallo,
um Deine Frage beantworten zu können solltest Du erstmal dazuschreiben aus welchem Staat Du kommst.
Das Erbrecht ist überall anders.
MfG
descabello
Sorry,
da kenne ich mich nicht aus.
Zwingen (so meine Meinung) kann man nicht. Bei Ablehnung müsste das Sozialamt die Kosten tragen.
nip
Hallo Markus,
ich kann nur aus dem Bauch heraus empfehlen. Prüfe, ob es noch weitere Verwandte gibt und ob ein Erbe zu erwarten ist und Du erberechtigt bist. Wenn nicht, dann bist Du rechtlich nicht verpflichtet und der Staat muß aufkommen für die Beerdigung. Moralisch liegt die Entscheidung bei Dir und Deinem Gewissen.
Viele Grüße-Rat
Hallo Markus,
zu deiner Anfrage habe ich folgenden Artikel im Internet gefunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht#Ersa…
Da ist genau zu deiner Frage alles aufgeführt, auch die jeweiligen Rechtsprechung/Gesetzestexte. Ich hoffe, das hilft dir weiter.
VG Nadine
Hallo
Möglicherweise sind Sie der einzige Erbe. Mit Annahme der Erbschaft besteht auch die Verpflichtung den Nachlass und die Beerdigung zu regeln. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Erbschaft abzulehnen
Nur aus dem Verwandtschaftsverhältnis heraus besteht keine Verpflichtung sich um die Beerdigung zu kümmern
MfG
Hallo HollywoodHills, wenn ein Verwandter stirbt, wird dem Erben die Beerdigungskosten auferlegt, es sei den der Erbe will nicht erben. (z.B. bei Schulden ist das häufigst der Fall).
Allerdings sind es dann nicht nur die Beerdigungskosten die auf dich zukommen sondern auch sämtliche Formalitäten, wie z.B. Mietvertrag des Verstobenen kündigen + Wohnungsauflösung, Stromrechnung bezahlen und den Anschluß kündigen (genauso Telefon und Internet), Sparbücher u.s.w.
Da du schriebst es handelt sich um einen entfernten Verwandten, weiß ich nicht ob du ggf. einen Erbschein benötigst, danach solltest du dich vorher erkundigen.
Gruß hexe1971
Ganz klar ja!
Hallo HollywoodHills,
leider ist aus deiner Frage nicht zu erkennen im welchem Verwandschaftsgrad Du mit dem ‚Verwandten‘ stehst/standst. Ein Sohn oder Tochter ist genauso ‚verwandt‘ mit dem Vater/Mutter wie ein Schwager, etc. Darum ist ews von Bedeutung zu wissen, in welchem Grade die Verwandschaft bestand. In Deutschland ist generell die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten bis zum 2.Grade, wenn die finanzielle Last der Person zumutbar ist. Ansonsten besteht Anrecht auf ‚sozial‘-Bestattung - sprich: Das Sozialamt muß die Kosten übernehmen.