Hallo Andre,
demnach ist bei einer Entrümpelung nur das auf die Mieter
„abwälzbar“, was eindeutig den Mietern auch zuzuordnen ist. Da
aber auch mal Mieter ausziehen, deren Müll dann irgendwo
unerkannt als solcher vor sich hindümpelt, es irgendwann mal
wieder zu einer Entrümpelung kommt, zahlt dann der Eigentümer?
Leider muss man sagen: Ja.
An rumstehendem Müll steht fast nie ein Name dran, aber nur
Mieter können den da hingestellt haben. Wie ist es in so einem
Fall?
Dieses Problem taucht in Mehrfamilienhäusern auf, wo gleichzeitig oder innerhalb gewisser Zeiten Müll beim Auszug abgestellt ist und niemand den Müll zuordnen kann. Nun ist eine Hausverwaltung/ der Vermieter versucht diesen abgestellten Müll zu entsorgen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies ist nicht erlaubt. Die Kosten müssen die Eigentümer tragen.
Das heisst eben auch, dass Hausmeister bei Umzug beachten müssen, dass nicht Müll in der Garage, im Treppenhaus oder an anderen Orten abgestellt wird. Das bedeutet auch, ich mache es so, dass man alle Räume bei einem Auszug sehen will, auch Speicherräume oder Kellerräume und auch Garagen. Nicht selten steht irgendwo Sondermüll wie Farbeimer, Lösungen und anderen Chemikalien herum.
Noch eine Frage. „Wild abgeworfener“ Müll neben den
Mülltonnen, wer zahlt für dessen Entsorgung. Von den Mieter
war es natürlich keiner. Allerdings ist eigentlich jeder
Müllplatz wiederum von der Straße frei zugänglich. Wer muß nun
wem etwas beweisen?
Dieses Problem ist nicht lösbar. Hier kann man weder beweisen, dass es ein Mieter gewesen ist noch dass es jemand gewesen ist, der nicht in dem Haus wohnt. Diese Kosten gehen die die umlagefähigen Kosten ein. Klingt im Ansatz zu den anderen Entsorgungsfragen zwar etwas unlogisch. Leider ist die Erfahrung eben auch so, dass es Mieter gibt, die trotz Behältnisse den Müll neben den Mülleimer stellen.
Gruss Günter