Kosten für Dachbodenentrümpelung

Angenommen, ein Mieter wohnt seit einem Jahr in einer Mietwohnung. Einen Schlüssel für den Dachboden hatte er nie. Der Hausmeister war äußerst nachlässig. Nun beginnt ein neuer Hausmeister und schreibt als erstes alle Mieter an, sie sollen den Dachboden ausräumen. Da die meisten Mieter noch nie dort oben waren und der Müll von längt verzogenen Mietern stammt, hält sich niemand daran. Er mahnt die Mieter noch einmal an und läßt dann eine Entrümpelungsfirma kommen. Den Mietern teilt er mit, die Kosten würden über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt.
Darf der Vermieter das überhaupt?

Annette

Hallo Annette,

ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der fragliche Dachboden nicht
einen entsprechenden zur Wohnung gehörenden Lagerraum, wie sonst
oftmals ein Keller, darstellt.

Vorausgesetzt es steht nichts interessantes dazu im Mietvertrag und
es wurde auch nichts mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, so sehe
ich keine Anspruchsgrundlage für die Überwälzung etwaiger Kosten.
Vielmehr hat der Vermieter oder uU der Verwalter es doch versäumt,
die betreffenden Mieter auf ihre Pflichten hinzuweisen.
Selbst wenn eine Pflicht des Mieters bestünde, wie sollte er ihr denn
ohne Bodenschlüssel nachkommen???

Ich würde das gelassen sehen und etwaige Zahlungsansprüche höflich
aber bestimmt zurückweisen. Je nach dem, was Du hier noch für
Antworten erhältst, wäre ein Gang zur Verbaucherzentrale oder
Mietervereinigung aber auch auf keinen Fall verkehrt.

Gruß - Jaschiii

hi Jaschii,

volle Zustimmung.

Gruss Günter

Hallo Jaschi, hallo Günter,

vielen Dank an Euch.

Hallo Günter,

demnach ist bei einer Entrümpelung nur das auf die Mieter „abwälzbar“, was eindeutig den Mietern auch zuzuordnen ist. Da aber auch mal Mieter ausziehen, deren Müll dann irgendwo unerkannt als solcher vor sich hindümpelt, es irgendwann mal wieder zu einer Entrümpelung kommt, zahlt dann der Eigentümer? An rumstehendem Müll steht fast nie ein Name dran, aber nur Mieter können den da hingestellt haben. Wie ist es in so einem Fall? Noch eine Frage. „Wild abgeworfener“ Müll neben den Mülltonnen, wer zahlt für dessen Entsorgung. Von den Mieter war es natürlich keiner. Allerdings ist eigentlich jeder Müllplatz wiederum von der Straße frei zugänglich. Wer muß nun wem etwas beweisen?

Gruß
André

Hallo Andre,

demnach ist bei einer Entrümpelung nur das auf die Mieter
„abwälzbar“, was eindeutig den Mietern auch zuzuordnen ist. Da
aber auch mal Mieter ausziehen, deren Müll dann irgendwo
unerkannt als solcher vor sich hindümpelt, es irgendwann mal
wieder zu einer Entrümpelung kommt, zahlt dann der Eigentümer?

Leider muss man sagen: Ja.

An rumstehendem Müll steht fast nie ein Name dran, aber nur
Mieter können den da hingestellt haben. Wie ist es in so einem
Fall?

Dieses Problem taucht in Mehrfamilienhäusern auf, wo gleichzeitig oder innerhalb gewisser Zeiten Müll beim Auszug abgestellt ist und niemand den Müll zuordnen kann. Nun ist eine Hausverwaltung/ der Vermieter versucht diesen abgestellten Müll zu entsorgen und die Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies ist nicht erlaubt. Die Kosten müssen die Eigentümer tragen.

Das heisst eben auch, dass Hausmeister bei Umzug beachten müssen, dass nicht Müll in der Garage, im Treppenhaus oder an anderen Orten abgestellt wird. Das bedeutet auch, ich mache es so, dass man alle Räume bei einem Auszug sehen will, auch Speicherräume oder Kellerräume und auch Garagen. Nicht selten steht irgendwo Sondermüll wie Farbeimer, Lösungen und anderen Chemikalien herum.

Noch eine Frage. „Wild abgeworfener“ Müll neben den

Mülltonnen, wer zahlt für dessen Entsorgung. Von den Mieter
war es natürlich keiner. Allerdings ist eigentlich jeder
Müllplatz wiederum von der Straße frei zugänglich. Wer muß nun
wem etwas beweisen?

Dieses Problem ist nicht lösbar. Hier kann man weder beweisen, dass es ein Mieter gewesen ist noch dass es jemand gewesen ist, der nicht in dem Haus wohnt. Diese Kosten gehen die die umlagefähigen Kosten ein. Klingt im Ansatz zu den anderen Entsorgungsfragen zwar etwas unlogisch. Leider ist die Erfahrung eben auch so, dass es Mieter gibt, die trotz Behältnisse den Müll neben den Mülleimer stellen.

Gruss Günter

2 Like

Hallo zusammen,
genau das ist hier nämlich das Problem. Manche Leute schleppen so viel Zeug auf die Straße, neben die Müllcontainer, in die gemeinschaftlichen Kellerräume und eben auch auf den Dachboden, dass man sich wundert wo sie den ganzen Schrott her haben. Auf der Straße und bei den Müllcontainern wird es dann meistens auch noch angezündet. Wenn sie für ihre Untaten zur Kasse gebeten würden, würde dies vielleicht sogar mal aufhören. Für uns wäre es jedoch sehr ärgerlich gewesen, wenn wir an den Kosten beteiligt worden wären. Zwei Tage hat die Entrümpelungsaktion gedauert, und heute hat schon wieder jemand seinen Teppich wild entsorgt. Ich werde jedenfalls nichts bezahlen und bedanke mich nochmals für die Tipps!

Annette.