Kosten für Gartenpflege?

Hallo,

ich weiß dass ich hier eine absolut pauschale Frage stelle, deren Beantwortung von vielerlei abhängig ist; allerdings erhoffe ich mir auch nur eine pauschale Aussage.

Es geht um ein Grundstück im ländlichen Raum mit 950 qm, auf dem ein Zweifamilienhaus sowie eine Doppelgarage stehen. „Begrünte Fläche“ inkl. Wege also ca. 800 qm. Die Länge der umlaufenden Hecke beträgt ca. 110 lfdm. Es gibt vier Obstbäume und eine einzelne sehr hohe Eibe.

Da der jetzige Mieter die Gartenpflege „aus Altersgründen“ nicht weiter übernehmen möchte, muss ich nun die Kosten für eine halbwegs vernünftige Gartenpflege eruieren.

Kann man mir für den Anfang einen über den Daumen gepeilten Betrag pro qm nennen (Winterdienst muss nicht sein)?

Mit Dank

E.

Dazu müsstest Du ja den Umfang bemessen, ob das alles Rasen oder Wiese ist und wie oft der bisher gemäht wurde. Ebenso bei der Hecke.
Das werden die Hauptposten sein.
Man kann von hier aus wenig sagen,.
Du musst Angebote einholen, suche Firmen in deiner Nähe raus und bitte die um eine Ortsbesichtigung. Dann präsentierst Du dein „Pflichtenheft“ mit den Dingen die regelmäßig gemacht werden sollen.
Da wird man einen Preis nennen .
Zusatzarbeiten wie Baumschnitt kann man ansprechen, wie das berechnet würde, nach Stunden sicher.

und solche Angebote holst Du dir mind. 3 ein und vergleichst oder hörst Dich auch in der Nachbarschaft um ob dort ein Dienst besonders empfohlen wird.

MfG
duck313

Warum musst du?
Wenn das bislang die Pflicht des Mieters war, ist sie das auch weiterhin. Und ER muss dann.
Und wenn es bislang nicht Pflicht des Mieters war, trägst du die Kosten selber, da musst du auch nichts eruieren.

Sicher?

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Kommt auch darauf an wo sich das Grundstück befindet. In Sachsen nehmen so kleine Hausmeisterdienste so um die 22€ pro Stunde. Dann kommt noch die Frage der Entsorgung ins Spiel. Mitnehmen oder dort auf den Kompost. Bei Rasenmähen und Hecke schneiden würde ich nicht unbedingt ne Gartenbaufirma fragen

Hi Edmund,

Bitte auch daran denken, dass der Mieter die Arbeitskosten für einen Gärtner als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen kann. Wenn du ihm die Kosten über die Nebenkosten in Rechnung stellst, muss das so gemacht werden, dass er sie von der Steuer absetzen kann.

Viele Grüße
Karin

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Danke für die bisherigen Antworten!

Sachstand ist:

Laut Vertrag darf der Mieter den Garten benutzen; mündlich hat er bei Vertragsabschluss erklärt, er werde den Garten pflegen. Eine ausdrückliche Pflicht zur Gartenpflege ist im Vertrag nicht enthalten. Nun erklärt er, er werde keine Gartenpflege mehr betreiben; also muss ich wohl für Ersatz sorgen - und dafür selbst aufkommen.

Aufgrund der äusserst geringen Miethöhe (gut 7 Euro pro qm für eine Gartenwohnung = 555 Euro pro Monat im Speckgürtel einer Stadt im Chiemgau; Alleinnutzung des 950-qm-Grundstücks mit Blick auf die Berge) habe ich durchaus Interesse, einen günstigen Gärtner zu finden – oder eine komplett andere Lösung.

Denn die Miete aufgrund der Kosten für die Gartenpflege auf ein noch niedrigeres Niveau absinken zu lassen – das habe ich nicht vor.

Es gibt bei Mietverträgen keine Erfordernis der Schriftform (ausser bei Befristungen), auch mündlicher Erklärungen sind Vertragsbindend (allerderings scher zu belegen). Hinzu kommt noch die konkludente Handlung, diese lässt sich leichter nachweisen.

Er kann nun erklären was er möchte, er hat die Gartenpflege übernommen. Klar man kann sich darauf einlassen und den Vertrag ändern, dass der Vermieter die Pflege wieder übernimmt, muss man aber nicht (auch wenn man dann gleich wieder der Böse ist).

Tipp für die Zukumft, alles, aber wirklich alles in schwarz auf weis Festhalten.

Setzt dich mit den Mieter hin und erkläre ihn, dass er ja die Gartenarbeit übernommen hat, dass du aber aufgrund des alters gerne einen Gärtner nimmst, diesen dann aber über die Nebenkosten abrechnen musst.

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Nachtrag, was wurde denn mit den Nebenkosten / Betriebskosten vereinbart?

Nebenkosten: Da steht nur im vorgegebenen Text, dass in die Nebenkosten auch die Kosten für Gartenpflege fallen würden.

Der Mieter verlangt von mir nun, dass ich die Gartenpflege in Auftrag gebe, erklärt aber im selben Atemzug, dass er die Kosten nicht übernehmen werde (er ist alleiniger Nutzer des Grundstücks).

Dass der Mieter als alleiniger Nutzer des Gartens auch die Gartenpflege zu übernehmen hat, klingt für mich völlig nachvollziehbar. Und er hat ja auch jahrelang den Garten gepflegt.

Ist es im Umkehrschluss dann denkbar, dem Mieter die Gartennutzung zu entziehen, wenn er keine Gartenpflege mehr betreibt?

(Dreimal im Jahr den Rasen zu mähen und die Hecke zu schneiden, kann ich selber.)

Na, dann kannst du das doch auch abrechnen!

Das ist allein sein Problem, nicht deins.

Ich höre da auch ein soziales Problem heraus. Also nüchternes Kostenrechnen ist eventuell eine Katastrophe für den Mieter. Vielleicht gibt es in der näheren Umgebung (Du sagst Chiemsee) jemand der gegen wenig Geld am Wochenende das Grundstück in einem akzeptablen Zustand erhält. Es muss ja nicht alles so deutsch (2 cm Rasen, moosfreies Pflaster etc) ausschauen.
Udo Becker

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Das wird nicht gehen, weil der Mieter die Nutzung schriftlich hat:

die Pflege bisher eine freiwillige Angelegenheit war (seit wievielen Jahren?) und für den Wegfall der Freiwilligkeit nichts Konkretes vereinbart ist.

Warum tust Du es dann nicht?

Ich kenne einige ältere Herrschaften, die Rasenmähen und Heckenschneiden „machen lassen“ und sich selber nur noch um die „Blümchen“ kümmern.

Nein, ohne Regelung, wer sich um Instandhaltung und Reparaturen (auch Schönheitsreparaturen) zu kümmern hat, gilt immer: Das ist Sache des Vermieters. Würde der Mietvertrag Schönheitsreparaturen nicht dem Mieter auferlegen, so wäre auch dort der Vermieter in der Pflicht.

Zurück zum Garten: Der darf genutzt werden, er hatte bei Mietbeginn einen vernünftigen Plegezustand. Es wäre eigentlich deine Aufgabe gewesen, sich um die Pflege zu kümmern.
Damit ist aber auch das Recht verbunden, die Kosten als Betriebskosten abzurechnen.

Der Mieter hat das selber übernommen - gut, er hat sich damit Geld gespart.

Nun hört der Mieter mit dieser freiwillgen Leistun auf? Es ist nun deine Pflicht. Und die Kosten sind abzurechnen. Das kann sich der Mieter nicht aussuchen!

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