Kosten für Gründung eines gemeinnützigen Vereins?

Welche Notarkosten fallen in NRW bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins an?

Ist es richtig, dass beim Amtsgericht für die Eintragung gemeinnütziger Vereine keine Kosten anfallen?

Ich würde mich über eine schnelle Info sehr freuen!

Welche Notarkosten fallen in NRW bei der Gründung eines
gemeinnützigen Vereins an?

Ist es richtig, dass beim Amtsgericht für die Eintragung
gemeinnütziger Vereine keine Kosten anfallen?

Guten Tag,
Aktuelle Kosten - keine Ahnung.
Aber ich frage mich schon, woher dieser allgemeine Irrtum kommt, dass man mit e.V. auch automatisch gemeinnützig ist.
Gruß
Peter

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/FGG/Einzelverfa…

„…Mit der Eintragung als Verein (e. V.) ist dieser noch nicht als gemeinnützig anerkannt. Die Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erteilt das zuständige Finanzamt. Soweit der Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll, ist es ratsam, die Satzung vor Beantragung der Eintragung im Vereinsregister dem zuständigen Finanzamt zur Stellungnahme vorzulegen…“

Hallo!

Welche Notarkosten fallen in NRW bei der Gründung eines
gemeinnützigen Vereins an?

Braucht man dafür einen Notar? Also ich denke nicht…Lasse mich aber gern eines anderen belehren.

Ist es richtig, dass beim Amtsgericht für die Eintragung
gemeinnütziger Vereine keine Kosten anfallen?

Nein, § 80 Kostenordnung: Für die Ersteintragung wird eine doppelte Gebühr erhoben, weil die Gebühr sich eigentlich nach dem Geschäftswert richtet, muss man sich den noch klarmachen.
Für Registersachen wird üblicherweise ein Geschäftswert von 3000 Euro angesetzt, so dass ich nach Adam Rise auf eine Gebühr von 52 Euro komme (10 Euro bis 1000 Euro Geschäftswert + 8 Euro je weitere angefangene 1000, also 16 Euro, macht 26, x2 macht 52).

Frank

Hallo Frank!

Welche Notarkosten fallen in NRW bei der Gründung eines
gemeinnützigen Vereins an?

Braucht man dafür einen Notar? Also ich denke nicht…Lasse
mich aber gern eines anderen belehren.

Ja

Ist es richtig, dass beim Amtsgericht für die Eintragung
gemeinnütziger Vereine keine Kosten anfallen?

Nein, § 80 Kostenordnung: Für die Ersteintragung wird eine

Keine Kosten, aber…
lese den link, den ich angegeben habe

Gruß
Peter

Hallo Frank!

Welche Notarkosten fallen in NRW bei der Gründung eines
gemeinnützigen Vereins an?

Braucht man dafür einen Notar? Also ich denke nicht…Lasse
mich aber gern eines anderen belehren.

Ja

Ich bin ja immer skeptisch, wenn ein „Ja“ so nackt daherkommt. Nun gut, mach’ ich mich selbst schlau und entdecke § 77 BGB - nun gut.

Ist es richtig, dass beim Amtsgericht für die Eintragung
gemeinnütziger Vereine keine Kosten anfallen?

Keine Kosten, aber…

Ist mir eben auch aufgefallen, dass das da in Deinem Link steht. Sieht aber nach § 80 KostO anders aus, deswegen auch hier meine Frage: Wo steht, dass dafür keine Gebühren erhoben werden? Will doch nur nicht weiter unwissend durch die Welt laufen…

Frank

Hallo Frank!

Ist mir eben auch aufgefallen, dass das da in Deinem Link
steht. Sieht aber nach § 80 KostO anders aus, deswegen auch
hier meine Frage: Wo steht, dass dafür keine Gebühren erhoben
werden? Will doch nur nicht weiter unwissend durch die Welt
laufen…

Hallo,
ja, irgendwie komisch.
Sollte ja eigentlich - wie Du schon schreibst -hier drin stehen, aber ich finde es auch nicht:

(zum Mitlesen für andere)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kosto/__80.html

"Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
KostO § 80 Eintragungen in das Vereinsregister

(1) Für Eintragungen in das Vereinsregister werden erhoben

  1. für die erste Eintragung des Vereins das Doppelte der vollen Gebühr;
  2. für alle späteren Eintragungen die volle Gebühr;
  3. für Löschung der Gesamteintragung die Hälfte der vollen Gebühr.

(2) Werden auf Grund derselben Anmeldung mehrere Eintragungen der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Art vorgenommen, so wird die Gebühr nur einmal erhoben…"

keine Ahnung, wo diese Befreiung geregelt ist, aber auch hier ist das so beschrieben:

http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/AG/vereinsregi…
"…Kosten
Für die Ersteintragung des Vereins wird grundsätzlich ein Kostenvorschuss in Höhe von 63.- EURO erhoben. In diesem Kostenvorschuss sind die Kosten für die Bekanntmachung in Höhe von 11.- EURO enthalten.

Ein steuerbegünstigter Verein ist von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit.
Ihm werden jedoch die entstandenen Auslagekosten (z.B. für die Veröffentlichung) auferlegt…"

Vielleicht irgend ein Erlass? Ginge das überhaupt?
Gruß
Peter

Guten Tag,
Aktuelle Kosten - keine Ahnung.
Aber ich frage mich schon, woher dieser allgemeine Irrtum
kommt, dass man mit e.V. auch automatisch gemeinnützig ist.
Gruß
Peter

Hallo Peter,
dem Irrtum unterliege ich jedenfalls nicht. Mir ist schon klar, dass dies nur nach Freistellung durch das Finanzamt gilt. Habe schon den Ablauf mit dem Finanzamt abgesprochen. Vor dem Notartermin werden wir die Satzung beim Finanzamt vorlegen. Diese klären sofort (oh Wunder - Beamte machen etwas sofort), ob etwas geändert werde muss.

Bin gespannt, ob mir noch jemand die Frage der Notarkosten beantworten kann…

Hallo,

Bin gespannt, ob mir noch jemand die Frage der Notarkosten
beantworten kann…

viel kann es ja nicht sein.
Ob die Angaben hier noch aktuell sind??
Zu dieser Gebührenbefreiung - scheint ein Antrag nötig zu sein ??
Gruß
Peter

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…

„…Zur Gründung eines eingetragenen Vereins ist kaum Kapital nötig; geringe Kosten fallen an durch die notwendige Beglaubigung des Notars (Kosten ca. 20,– €) und durch die Eintragung in das Vereinsregister (Eintragungskosten 60,– € bei Vereinsvermögen bis 2.500 € plus Schreibauslagen und Veröffentlichungskosten). Diese Kosten ermäßigen sich, wenn der Verein gemeinnützig sein soll. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt werden…“

Dort gibt es auch einen link zur Abgabenordnung: Thema Gemeinnützigkeit

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…

Hallo Frank!
Gefunden:
diverse Landesjustizkostengesetze
Gruß
Peter

Hallo Peter!

Na da muss man erstmal drauf kommen :smile:
Da haben wir also in NRW den § 1 II des Gerichtsgebührenbefreiungsgesetzes…gut, jetzt bin ich schlauer und zufrieden…Mensch Mensch, was in diesen dicken roten Büchern alles drinsteht, ohne dass man jemals danach sucht…das ganze Gesetz hat ja auch nur sechs Paragraphen, das kann man leicht übersehen :smile:

Frank

Notarkosten
Hai,

viel kann es ja nicht sein.

Nein, Vereinsgründungen kosten beim Notar schätzungsweise ca. 20 € (§ 38 II Nr. 7 KostO?) Bei Gemeinnützigkeit ist es auf keinen Fall mehr - sofern sich überhaupt Unterschiede ergeben.

Also - an den Notarkosten dürfte es nicht scheitern. :wink:

LG

Schnägge

Oh danke für die Info. Das hört sich gut an…

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