Hallo Experten,
wenn man eine SAT-Anlage für seine Mieter installiert hat, kann man dann monatlich eine Gebühr in den Nebenkosten einfließen lassen. Z.B. 5.11 € x 12 Monate. Gibt es eine Höchstgrenze. Vielen Dank für Euere Hilfe.
Gruß Gerd
Hallo Experten,
wenn man eine SAT-Anlage für seine Mieter installiert hat, kann man dann monatlich eine Gebühr in den Nebenkosten einfließen lassen. Z.B. 5.11 € x 12 Monate. Gibt es eine Höchstgrenze. Vielen Dank für Euere Hilfe.
Gruß Gerd
Hallo Experten,
wenn man eine SAT-Anlage für seine Mieter installiert hat,
kann man dann monatlich eine Gebühr in den Nebenkosten
einfließen lassen. Z.B. 5.11 € x 12 Monate. Gibt es eine
Höchstgrenze. Vielen Dank für Euere Hilfe.
Hallo gerd,
es dürfen - soweit erforderlich - Kosten der Wartung und/oder Stromkosten für den Betrieb der Anlage abgerechnet werden. Im Monat jedoch 5,11 € sehe ich für zu hoch an. Jedoch bitte den Stromverbrauch prüfen lassen.
Gruss Günter
Hallo Günther,
dazu gleich noch eine Ergänzungsfrage:
In einem Haus (5 Parteien) werden monatlich 6 Euro für die Zur-Verfügung-Stellung einer Satellitenschüssel berechnet. Abgesehen davon, dass das sehr viel ist, hat der Mieter (Einzug in vier Wochen - hat nichts mit der Nebenkostenfrage von mir zu tun) deutlich gemacht, dass er keinen Fernseher besitzt und auch keinen anzuschaffen gedenkt (höchstens für DVDs oder Videokassetten — jedenfalls wird die Anlage nicht genutzt und das ist dem Vermieter bekannt). Muss er die sechs Euro trotzdem zahlen?
viele Grüße
Jens / Flitzefisch
Hallo Günther,
dazu gleich noch eine Ergänzungsfrage:
In einem Haus (5 Parteien) werden monatlich 6 Euro für die
Zur-Verfügung-Stellung einer Satellitenschüssel berechnet.
Abgesehen davon, dass das sehr viel ist, hat der Mieter
(Einzug in vier Wochen - hat nichts mit der Nebenkostenfrage
von mir zu tun) deutlich gemacht, dass er keinen Fernseher
besitzt und auch keinen anzuschaffen gedenkt (höchstens für
DVDs oder Videokassetten — jedenfalls wird die Anlage nicht
genutzt und das ist dem Vermieter bekannt). Muss er die sechs
Euro trotzdem zahlen?
Hallo,
wenn im Mietvertrag der Sat-Anschluss enthalten ist, hat der Mieter zu zahlen. Nur wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter keine Sat-Gebühren zahlen muss, ist er davon befreit.
Gruss Günter