Kosten für unnötige Nachlasspflege

Hallo ihr.

Mein Schwager hat sich im Januar 2021 überraschend das Leben genommen.

Meine Freundin hat sich danach um den gesamten Nachlass gekümmert was sie auch dem Amtsgericht mitgeteilt hat nachdem ein Schreiben kam mit der Anfrage wer den Nachlass regelt.
Wir haben auf eigene Kosten seine Wohnung renovieren lassen und Reparaturen durchführen lassen.
Auch wurde der Vermieter über den Tod informiert und die Wohnung gekündigt.
Die Beerdigung und alle anderen Kosten ergaben eine Summe von etwas über 7000€.
Die etwa 2 Jahren alten Möbel haben wir gespendet.

Nun bekam meine Freundin eine Rechnung von einem Rechtsanwalt welcher Ansprüche bezüglich der Nachlasspflege für meinen Schwager in Höhe von knapp 1800€ für allerlei Tätigkeiten geltend macht.
Wir haben das Amtsgericht um Stellungnahme gebeten, weshalb ein Nachlasspfleger bestellt wird, obwohl der Nachlass sämtlich von seiner Schwester geregelt wurde.

Sie bekam 3 Wochen später ein Schreiben vom Amtsgericht, dass der Nachlasspfleger bestellt wurde da keine Erben aus zu machen waren obwohl sie die nächste Verwandte ist (Die Mutter starb vor 5 Jahren) und mein Schwager keine Kinder hatte.
Wir haben darauf hin dem Amtsgericht das erste Schreiben mit der Erklärung dass Sie den Nachlass regelt in Kopie übersandt woraufhin es keine Reaktion gab.

Ebenso haben wir dem Nachlasspfleger selbiges Schreiben übersandt woraufhin nur eine Mahnung kam dass sie die offene Rechnung bezahlen soll.
Wieso sollen wir einen Nachlasspfleger bezahlen obwohl wir den Nachlass sämtlich allein geregelt haben und alle Kosten selbst getragen haben?

Können wir uns dies bezüglich einen Anwalt nehmen? Wir haben schon genug Geld für alles bezahlt und wollen mit dem Thema irgendwann auch einmal abschliessen können.

Hi

Ich würde mich auf jeden Fall (!!!) anwaltlich beraten lassen!

Wenn deine Freundin seine Schwester war, dann hatte das Amtsgericht doch die nächsten Verwandten bereits ausgemacht?

Und deine Freundin hatte alle Angelegenheiten geregelt?

Was hat der Rechtspfleger denn zusätzlich getan, wofür er jetzt Geld verlangt?

Gruß h

Sie hat alles allein und auf eigene Kosten geregelt. Sogar das Konto haben wir nach der Freigabe aufgelöst.

Der Nachlasspfleger hat laut Rechnung Erkundigungen beim Einwohnermeldeamt, Vermieter und so weiter eingeholt. Also alles nur Schriftverkehr. Angeblich 12 Schreiben für einen Stundensatz von über 100€. Der muss anscheinend sehr langsam geschrieben haben. Auch war er angeblich an der ehemaligen Adresse knapp 5 Monate nachdem die Wohnung gekündigt und inzwischen neu vermietet wurde.

Wir wohnen 2 Haustüren weiter aber das war dem Pfleger anscheinend zu viel Arbeit

Seid ihr denn rechtlich Erben und durftet das überhaupt machen was ihr gemacht hab ? Auflösen, renovieren, kündigen, verschenken, entsorgen ?
Nein.
Die Schwester hätte sich als gesetzliche Erbin (ohne Testament vorliegend) melden müssen und einen Erbschein beantragen.

Das Gericht muss nicht unbedingt selbst mögliche Erben suchen. Eigentlich macht das aber, vor allem in Fällen, wenn sie einfach zu ermitteln wären.
Ihr müsst den Punkt 1) nachholen, dann wird das Gericht auch den Nachlassverwalter rückberufen. Aber seine bisherigen „Dienste“ werdet ihr wohl bezahlen müssen.

Das ist ein bisschen sehr übereifrig von Euch gewesen.

MfG
duck313

Und wahrscheinlich auch von dem Nachlaßpfleger denn der hat u.U. ohne Auftrag gehandelt und selbst wenn, dann hat er nur einen Bruchteil seiner Aufgaben erfüllt!


ramses90
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und das hätte nichts daran geändert, dass die Schwester des Verstorbenen Erbe ist:

Der Erbschein begründet keine Erbfolge, sondern er weist sie nur aus.

Wenn niemand einen Erbschein sehen wollte, wurde keiner gebraucht: Es gab keine Grundbuchsache, zu der er hätte vorgelegt werden müssen, und es gab offenbar auch (bisher) keine Bank, gegenüber der die Erbfolge hätte belegt werden müssen.

Und es gab kein Testament, das hätte eröffnet werden müssen.

Schöne Grüße

MM

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Der Vermieter kennt uns seit fast 20 Jahren und kennt auch die Familienverhältnisse. Auch die Bank ist seit etlichen Jahren die selbe. Die ganze Familie hatte 5 Konten und 3 Schließfächer.

Einen Erbschein wollte nie jemand sehen also habe wir auch keinen beantragt. Hinterher ist man immer schlauer. Trotzdem finden wir es eine Frechheit, dass Unterlagen welche wir einreichen komplett ignoriert werden und immer nur auf die Zahlung der Forderungen bestanden wird für eine „Nachlasspflege“ welche so nie statt gefunden hat.

Es stehen auf der Abrechnung von diesem Anwalt auch nur drauf was für Schreiben aufgesetzt wurden um evtl. Erben zu ermitteln.

1 Schreiben beim Einwohnermeldeamt hätte völlig ausgereicht aber genau dies wurde wohl wissentlich unterlassen sonst könnte man keine derart hohe Forderung zusammen stellen.

Auch haben wir bei dem Anwalt eine Abschrift der Schreiben angefordert worauf es natürlich auch bisher keine Reaktion gab. Wir zweifeln langsam, ob es diese Schreiben überhaupt jemals gegeben hat.

Wir haben aber inzwischen einen Anwalt aufgesucht und dieser wird sich damit jetzt befassen. Und er meinte auch, wir wären nicht die ersten bei denen es so abläuft.

Ich halte euch auf dem laufenden wie es nun weiter geht.

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