Kosten für einen Schaukasten

Hallo. Vielerorts gibt es doch in aller Regel einen Schaukasten, welcher im öffentlichen Raum gut sichtbar aushängt und über die Aktivitäten einer Partei informiert. Mich würde mal interessieren, ob man dafür eine Genehmigung von der Stadt benötigt (vermutlich ja) und was dieses Unterfangen in etwa kostet (nur ne grobe Hausnummer). Nicht der Kasten an sich - das ist ja sehr breit gefächert nach Größe und „Ausstattung“. Wirklich nur das Genehmigen und ggf. Aufstellen lassen. Hat da irgendwer Erfahrungswerte? Danke vorab.

750, so etwa

Wert aus eigener Erfahrung?

Hallo,

die Antwort von gontherbrother kannst Du getrost in die Tonne werfen. Es handelt sich um einen User, der seit einiger Zeit unter immer wieder neuen Nutzernamen hier im Forum sein Unwesen treibt und völlig sinnbefreite Antworten gibt.

Es gibt keine Antwort auf Deine Frage! Du müsstest Dich schon bei der betreffenden Kommune erkundigen, ob
sie überhaupt Schaukästen auf öfftl. Grund zulässt, unter welchen Voraussetzungen dies geschiet und welche Gebührensatzung hierfür Gültigkeit hat.

Gruß
vdmaster

Hallo,
das ist bundeslandabhängig bis hin zum Ortsrecht (zB Bebauungsplan und örtliche Ordnungs- und Straßenbenutzungssatzungen).

In NRW kann man davon ausgehen, dass so ein Kasten eine Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz ist, wenn er auf einer öffentlich gewidmeten Straßenverkehrsfläche oder öffentlichen Grünfläche steht.
Wieviel das örtlich kostet, kann die Kommune selbst bestimmen (wenn sie denn der Träger der Straßenbaulast ist). Außerdem kommt es darauf an, was in dem Schaukasten drinhängt! Kommunen können mit Werbebetreibern Exklusivverträge abschließen, die das Aufstellen weiterer Werbemittel in Nähe derer Anlagen untersagen. Bei der Aufstellung sind dann auch örtliche Verkehrsbelange zu berücksichtigen. Das kann bis zu einer Baugenehmigung reichen (siehe §13 LBO NRW).

Stehen sie auf Privatgrund, sind sie genauso nach §13 LBO NRW zu beurteilen und möglicherweise genauso genehmigungspflichtig (außer sie fallen unter die in §65 LBO NRW genannten). Außerdem ist hier zu beachten, dass sie - zumindest wenn sie höher als 1 m sind - nicht an der Grenze oder an einer ebenso hohen Einfriedung stehen sollten.

Die Dinger gibts gebraucht bei Ebay schon ab einigen Dutzend EUR. Neu kosten sie einige Hunderter aufwärts. Kommt halt drauf an, wie groß, woraus und ob mit oder ohne Licht.

Gruß vom
Schnabel