Kosten für Wochenendheimfahrten bei dienstlich bereitgestellter Wohnung absetzbar?

Hallo,

folgende Situation: A arbeitet für eine Bundesbehörde. Im Rahmen eines Referendariats sind mehrere theoretische und praktische Abschnitte im gesamten Bundesgebiet zu absolvieren.

Der Dienstherr stellt für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte Wohnmöglichkeiten (vollmöbliert) am jeweiligen Dienstort zur Verfügung, in seltenen Fällen muss A evtl. auf Pensionen o.ä. ausweichen. In keinem der beiden Fälle besitzt A am Dienstort eine Zweitwohnung oder einen eigenen Haushalt.
Der Dienstherr selbst zahlt im Rahmen der Reisekostenerstattung auf Antrag nur die dienstlich angeordneten Fahrten - z.B. zu Beginn (Dienstantritt) und Ende der jeweiligen Ausbildungsabschnitte. Die wöchentlichen Heimfahrten fallen nicht darunter.
Die normale Dienstzeit von A ist Mo-Fr, am Freitagnachmittag fährt A in seine Heimatstadt zurück, am Sonntagabend wieder zum Dienstort. Sind diese wöchentlichen Fahrten für A im Rahmen der Entfernungspauschale steuerlich absetzbar oder wäre dies nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung möglich?

Schonmal im Voraus Danke für Erläuterungen hierzu.

Aus der Sachverhaltsschilderung ist das nicht vollständig zu beurteilen, aber für mich klingt das alles nach Abordnungen mit zeitlicher Befristung, die nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen sind.

Danach wären die tatsächlichen Fahrtkosten sowie Verpflegungsmeharufwendungen ansetzbar.

Aus der Sachverhaltsschilderung ist das nicht vollständig zu beurteilen,
aber für mich klingt das alles nach Abordnungen mit zeitlicher
Befristung, die nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen sind.

Der Stammdienstort während des Referendariats ist in C. Für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte in D (theoretischer Teil) und E, F, G … (praktische Teile) wird jeweils eine Abordnung erteilt (sofern ich das aus den mir vorliegenden Unterlagen und den zugrundeliegenden Ausbildungs- bzw. Durchführungsverordnungen richtig verstanden habe).
Der Dienstantritt (= Beginn des Referendariats) erfolgt bereits in D.

Hallo,

wenn A einen eigenen Haushalt führt (also nicht mehr bei den Eltern wohnt) sollte eigentlich jede Wochenendheimfahrt gezahlt werden. Ist lukrativer als absetzen.

Sollte kein eigener Hausstand vorhanden sein kann man die Fahrten für eine wechselnde Einsatztätigkeit (!) bei der Steuer angeben.

Grüße
miamei