Hallo,
folgende Situation: A arbeitet für eine Bundesbehörde. Im Rahmen eines Referendariats sind mehrere theoretische und praktische Abschnitte im gesamten Bundesgebiet zu absolvieren.
Der Dienstherr stellt für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte Wohnmöglichkeiten (vollmöbliert) am jeweiligen Dienstort zur Verfügung, in seltenen Fällen muss A evtl. auf Pensionen o.ä. ausweichen. In keinem der beiden Fälle besitzt A am Dienstort eine Zweitwohnung oder einen eigenen Haushalt.
Der Dienstherr selbst zahlt im Rahmen der Reisekostenerstattung auf Antrag nur die dienstlich angeordneten Fahrten - z.B. zu Beginn (Dienstantritt) und Ende der jeweiligen Ausbildungsabschnitte. Die wöchentlichen Heimfahrten fallen nicht darunter.
Die normale Dienstzeit von A ist Mo-Fr, am Freitagnachmittag fährt A in seine Heimatstadt zurück, am Sonntagabend wieder zum Dienstort. Sind diese wöchentlichen Fahrten für A im Rahmen der Entfernungspauschale steuerlich absetzbar oder wäre dies nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung möglich?
Schonmal im Voraus Danke für Erläuterungen hierzu.