Kosten Grundbucheintragung nach Erbschaft

Hallo!
Darf ich dazu eine off-topicfrage stellen, die hier thematisch rein passt und kurz und bündig beantwortet werden kann?
Entstehen Kosten und wenn ja in welcher Höhe, wenn man sich als Erbin eines Anteils eines Grundstückes schon einmal ins Grundbuch eintragen lässt? Die Frage des Erbes und Anteils ist eindeutig geklärt, möglich wäre es.
(Bundesland Brandenburg)

Grüße
789

Gern

Ob man sich als (Teil-)Eigentümer nur für sich eintragen lassen kann und ob das was kostet, beantwortet Dir am Montag das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Einfach anrufen, dann hast Du die genaue und sichere Information.

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In Hessen habe ich dieses Jahr für ein Mietshaus mit fünf Wohnungen und einem Geschäft 3600 € bezahlt für den Eintrag ins Grundbuch.

Meines Wissens ist der Eintrag nur über einen Notar möglich (hierfür entstehen zusätzliche Kosten)?

Was war die Grundlage für den Eigentumsübergang? Ein Kaufvertrag? Oder eine Erbschaft?
Beim Erbgang könnte es sein, dass der Erbschein oder das Testament ausreichen.

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Das war eine Schenkung.

Da braucht man den Notar. Ein Erbfall könnte anders liegen.

Ja, natürlich.
Die Frage schwelte schon ein paar Tage und der andere Thread hatte die getriggert und ich habe gefragt. Sicherlich ist Deine die beste Idee!

Ein Testament ist nur gültig, wenn es entweder handschriftlich verfasst ist oder von einem Notar beglaubigt. Das könnte hier allerdings durchaus der Fall sein.