Hallo!
Darf ich dazu eine off-topicfrage stellen, die hier thematisch rein passt und kurz und bündig beantwortet werden kann?
Entstehen Kosten und wenn ja in welcher Höhe, wenn man sich als Erbin eines Anteils eines Grundstückes schon einmal ins Grundbuch eintragen lässt? Die Frage des Erbes und Anteils ist eindeutig geklärt, möglich wäre es.
(Bundesland Brandenburg)
Grüße
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