Kosten Grundstücksinstandhaltung bei Erbbaurecht

Hallo liebe Community,

habe das Erbbaurecht jetzt einmal dem Mietrecht zugeordnet. Wenn falsch lieber Admin, bitte zu den allgemeinen Rechtsfragen verschieben, Danke!

Folgender Sachverhalt: Ein Erbpachtnehmer hat auf einem Erbpachtgrundstück ein Haus gebaut. Auf diesem Grundstück fließt ein Bach. Die Ufer sind im laufe der Zeit durch Hochwasser so in Mitleidenschaft gezogen worden, dass sie einzufallen und dabei das Fandament einer über diesen Bach führenden Brücke zu unterspülen, drohen.
Frage: Wer muss die Kosten für eine notwendige Sanierung tragen, der Verpächter oder der Pächter?

Vielen Dank u. Grüße
d.

Die Brücke stand schon vor dem Hausbau auf dem Grund ? Und ist wichtig, weil darüber der Gehweg oder gar Fahrweg zum Haus führt ? Brücke ist also wichtig für die vertragsgemäße Nutzung des Grundstückes ?

Normale Unterhaltungsarbeiten muss der Pächter tragen, aber Ersatz und größere Baumaßnahmen der Verpächter. Normalerweise, ich weiß ja nicht was alles vertraglich vereinbart wurde.

MfG
duck313

Hallo,

die Brücke wurde später errichtet, um das Haus mit Garage auf der anderen Seite bauen und erreichen zu können. Allerdings betrifft die Brückenunterspülung nur ein Ufer und es ist ja auch noch nicht unterspült, sondern es besteht die Gefahr, wenn der Uferbereich weiterhin von Hochwasser abgetragen wird. Das andere Ufer ist - unabhängig von der Brücke - ebeneso betroffen; der an den Bach grenzende Garten wird immer mehr abgetragen… Vertraglich ist bezüglich irgendwelcher Nutzungsechte nichts vereinbart.

Also hat sie wer gebaut ? Der Pächter ?