Hallo liebe Community,
habe das Erbbaurecht jetzt einmal dem Mietrecht zugeordnet. Wenn falsch lieber Admin, bitte zu den allgemeinen Rechtsfragen verschieben, Danke!
Folgender Sachverhalt: Ein Erbpachtnehmer hat auf einem Erbpachtgrundstück ein Haus gebaut. Auf diesem Grundstück fließt ein Bach. Die Ufer sind im laufe der Zeit durch Hochwasser so in Mitleidenschaft gezogen worden, dass sie einzufallen und dabei das Fandament einer über diesen Bach führenden Brücke zu unterspülen, drohen.
Frage: Wer muss die Kosten für eine notwendige Sanierung tragen, der Verpächter oder der Pächter?
Vielen Dank u. Grüße
d.