Hallo,
bin mir nicht sicher ob folgende rein hypothetische Frage besser hier oder in Arbeitsrecht passt …
Mal angenommen eine Mitarbeiterin in z.B. Bayern in z.B. einer Arztpraxis müsste während ihrer Arbeitszeit einen Mund-Nasenschutz tragen - wer muss die Kosten übernehmen: AG oder AN?
Und verhielte es sich anders wenn die Mitarbeiterin in einem anderen Betrieb und/oder einem anderen Bundesland tätig wäre?
Danke
PS: es geht bei der Frage nur und ausschließlich um die rechtliche Sicht bzgl. der Kosten - jegliche Diskussion über pro und con und dergleichen und Masken im Allgemeinen sind nicht Bestandteil der Frage