Hallo,
Fehlalarme können ja unter Umständen mehrer Tausend € kosten.
Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Falschalarmen trägt der Verursacher die Kosten und werden dann i. d. R. auch voll erhoben,
Bei technisch bedingten Fehlalarmen wird meist nur eine deutlich geringere Pauschale, gewissermaßen im Sinne einer Betreiberhaftung, erhoben.
Gesetzt den Fall in einer Schule kommt es kurz nach dem Pausenende, sozusagen auf dem Weg zu den Klassen, zu einem vorsätzlichen Falschalarm (Brandmelder), der Täter ist jedoch nicht zu ermitteln.
Die Pausenaufsicht ist ja vorbei, die Stundenaufsicht ist aus logischen Gründen noch nicht wirksam. Von daher kann kaum eine vernachlässigung der Ausichtspflicht angenommen werden.
Können dann von der Schule die Kosten erhoben werden?
Danke für eure Mühe im Voraus
Werner