Kosten nach Falschalarm

Hallo,

Fehlalarme können ja unter Umständen mehrer Tausend € kosten.
Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Falschalarmen trägt der Verursacher die Kosten und werden dann i. d. R. auch voll erhoben,
Bei technisch bedingten Fehlalarmen wird meist nur eine deutlich geringere Pauschale, gewissermaßen im Sinne einer Betreiberhaftung, erhoben.

Gesetzt den Fall in einer Schule kommt es kurz nach dem Pausenende, sozusagen auf dem Weg zu den Klassen, zu einem vorsätzlichen Falschalarm (Brandmelder), der Täter ist jedoch nicht zu ermitteln.

Die Pausenaufsicht ist ja vorbei, die Stundenaufsicht ist aus logischen Gründen noch nicht wirksam. Von daher kann kaum eine vernachlässigung der Ausichtspflicht angenommen werden.

Können dann von der Schule die Kosten erhoben werden?

Danke für eure Mühe im Voraus

Werner

Nein.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit setzt doch die Ermittlung des wirklichen Verursachers voraus. Es richtet sich nicht an den Betreiber der Brandmeldeanlage (also Schule oder Gemeinde/Kreis)

Im Fall von wirklichem (technischem)Fehlalarm sähe das anders aus. da wird dem Betreiber der Anlage i.d.R. ein Kostenbeitrag abverlangt. Er ist ja dafür verantwortlich, das die Anlage fehlerfrei funktioniert.

MfG
duck313

So eindeutig sehe ich das nicht. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf den gesamten Zeitraum, auch den zwischen Pausenhof und Unterrichtsbeginn.
Vorsätzlich ist die Aufsichtspflicht da sicher nicht vernachlässigt worden. Ob es sich aber um eine grobe oder nur leichte Verletzung der Aufsichtspflicht handelt, lässt sich nicht einfach so beurteilen.
Vermutlich war es nur eine Leichte.
Viel Glück und genaue Erinnerungen beim Ausfüllen der Schadensmeldung.

Ist erst vor kurzem diskutiert worden: [Beitrag editiert - www Team]

Sei mir nicht böse, aber die Aufsichtspflicht kann sich rein praktisch gar nicht auf die Überwachung sämtlicher Feuermelder (Handauslöser) eines größeren Gebäudes beziehen.
Personenkreis ist viel zu groß. Da müsste ja neben jedem Feuermelder eine Aufsicht stehen und zwar immer, auch während des Unterrichts, denn auch da verlassen Schüler die Klassen, etwa um auf die Toilette zu gehen.

Und sollte es um Rauchmelder gehen, so ist die Anzahl und deren Lage noch unübersichtlicher, wenn ein Schüler einen Melder mutwillig auslöst.