Guten Tag,
kennt sich hier evtl. jemand mit den Regelungen zur Corona-Soforthilfe in Hessen (RP Kassel, im Mai beantragt) aus, speziell welche Kosten berücksichtigt werden für den Liquiditätsengpass?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon jetzt!
Im gerade erhaltenen Bescheid (mit Gewährung der Hilfe) wurden die Hauptkosten abgelehnt: Es handelt sich dabei um Rückforderungen von Kunden für wegen Corona ausgefallene Projekte. Für die Projekte wurde im Vorjahr ein Vorschuss erhalten, der nun zurückgezahlt werden muss, da die Projekte wegen des Lock-Downs nicht durchgeführt werden konnten.
Für die Begleichung der Rückforderungen ist die Liquidität nicht mehr vorhanden.
In der Checkliste des RP-Kassel zur Corona-Soforthilfe steht ausdrücklich, dass die Liquiditäts-Schwierigkeiten u.a. auf einem Auftragsausfall beruhen können. Dennoch wurden diese Kosten abgelehnt - gerade mit der Begründung, dass diese wie entgangene/ausgefallene Umsätze zu sehen seien.
Ist die Ablehnung daher wirklich korrekt? Oder würde sich womöglich eine Klage lohnen (was riskant wäre, da natürlich dafür auch kaum Liquidität vorhanden)…
Nochmals vielen Dank
und viele Grüße