Kosten- und Gewinnaufteilung für gemeinsame Marketingmaßnahmen

Hi,

angenommen zwei Leute entwickeln zusammen ein Projekt. Programmierkosten werden geteilt.

Später soll Jede/r Einnahmen selbständig generieren können.

Marketingmaßnahmen entwickelt Jede/r für sich selbst, doch kann von Geschäftspartner-/in übernommen werden.

Schätzungsweise bewegen sich einmalige Programmierkosten im fünfstelligen Bereich.

Schätzungsweise können Marketingmaßnahmen, die Jede/r mit-machen kann doch nicht muss, große Verluste einfahren oder auch langfristig, für viele Jahre und Jahrzehnte, Gewinne im sechs- bis siebenstelligen Bereich einbringen.

Wie Gewinne aus diesen Marketingmaßnahmen am besten gegeneinander aufrechnen, z.B. Tools, Statistiken?

Angenommen Geschäftspartner-/in A schlägt Marketingmaßnahme A vor, der Geschäftspartner-/in B X Einnahmen kurfristig bis dauerhaft sichert.
Angenommen Gechäftspartner-/in B schlägt Marketingmaßnahme B vor, die Geschäftspartner-/in A Einnahmen kurfristig bis dauerhaft sichert.
 
Gewinne respektive Verluste können sehr unterschiedlich hoch sein. Hat wer eine Idee, wie Einnahmen gegeneinander aufgerechnet werden könnten? Einmalig oder am liebsten dauerhaft?

Stichwort: Shareconomy Marketing.

Danke und ciao,
Romana

Servus,

wenn, wie im beschriebenen Fall, nichts anderes vereinbart ist, besteht eine GbR, deren Gewinn oder Verlust zu gleichen Teilen auf die Gesellschafter verteilt werden - § 722 BGB.

Schöne Grüße

MM

Schätzungsweise bewegen sich einmalige Programmierkosten im
fünfstelligen Bereich.

Schätzungsweise können Marketingmaßnahmen, die Jede/r
mit-machen kann doch nicht muss, große Verluste einfahren oder
auch langfristig, für viele Jahre und Jahrzehnte, Gewinne im
sechs- bis siebenstelligen Bereich einbringen.

Sollte es sich ernsthaft in diesen Bereichen bewegen, fragt man nicht in einem Internetforum, welches nicht einmal mehr selbst den Anspruch hat, Expertenwissen zu vermitteln, sondern nur noch Klickzahlen zu generieren. Man gründet eine Gesellschaft zu genau diesen Zwecken und lässt sich von Fachleuten (Anwalt, IHK etc.) beraten.