Kosten Wegerecht Privatgrundstück

Liebe Experten,

wir planen ein Grundstück zu kaufen, dessen Zugangsweg über das private Grundstück eines Nachbarn führt.
Können Sie mir ganz ungefähr sagen, mit was für Kosten für das Wegerecht wir rechnen müssen?
Wir müssen ca. 20 Meter über die geplasterte Einfahrt des Nachbarn fahren.

Vielleicht haben Sie auch noch Tipps auf was wir bei der Vertragsschließung bzgl. des Wegerechtes besonders achten sollten.

Vielen Dank!!!

Oliver Hofer

Hallo Oliver Hofer,

ich will Ihnen nicht den Mut nehmen, aber aus Erfahrung würde ich mir ein Grundstück zulegen, wo ich keine Zuwegung über ein Nachbargrundstück hätte. Denn hierbei ist immer Ärger vorprogrammiert, es sei denn, man kennt diesen Eigentümer gut.

Für unser ehemaliges Gartengrundstück wurde für den Weg ein Pachtvertrag abgeschlossen, indem festgehalten wurde, was an jährlicher Gebühr zu entrichten sei sowie die Rechte und Pflichten der Wegnutzer. Dieser Vertrag bezog sich auf ein Grundstück zu DDR-Zeiten, so dass dieser Preis heute nicht anwendtbar ist.

Sie sollten sich beim örtlichen Bauamt oder einen Fachanwalt für Baurecht ihre Frage beantworten lassen und auch wie ein solcher Vertrag zu gestalten ist, damit Sie am Ende nicht über den Tisch gezogen werden, z. B., dass nur ihrem Fahrzeug der Zugang ermöglicht wird, aber ihren Besuchern verwehrt wird usw. usf.

MfG
ISchu

Sehr geehrter Herr Dr. Hofer,
die Beurteilung der Kosten für ein Wegerecht ist eine vielschichtige und nicht ganz einfache Sache. Hier gilt es Vor- und Nachteile für beide Seiten zu beleuchten. Wenn es um die reinen Kosten für die Eintragung geht, so ist ein Notar der richtige Ansprechpartner. Ansonsten ist ein Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken der richtige Experte. Hier geht es auf keinen Falls, dass man „mal eben“ die Kosten benennt. Dazu ist die Spanne zu vielschichtig.
Mit freundlichem Gruß
Geoli

Kosten entstehen für ein Wegerecht nicht, wenn es bereits im Grundbuch eingetragen ist. Normalerweise wird der ehemalige Grundstücksbesitzer darauf geachtet haben, dass ein Grundstück über eine Zufahrt erreicht werden kann. Wenn bereits ein „Geh- Fahr und Leitungsrecht“ eingetragen ist, dann kann es auch genutzt werden.

Falls das Recht noch nicht eingetragen ist, dann ist fraglich, ob der aktuelle Grundstückseigentümer damit einverstanden ist, und wenn, was er dafür verlangt. Feste Preise gibt es dafür nicht.Wenn sie „Millionen“ investieren möchten wird sicher ein höherer Preis fällig als wenn sie das Wegerecht nur als Zugang zur „Pferdeweide“ nutzen möchten.

Sehr geehrter Herr Dr. Hofer, ohne das Wegerecht ist das zu erwerbende Grundstück ja wertlos. Eine Zug um Zug Abwickelung beim Notar in dem sie in einem Zug ihr Wegerecht eintragen lassen und den Kaufvertrag für das Grundstück beurkunden. ich gehe davon aus das beides dem gleichen Eigentümer gehört. Wen nicht wird es etwas schwieriger. MfG HPW

Nein zu Kosten für private Grunddienstbarkeiten kann ich Ihnen leider keine Preise nenne, da dies nichts mit Bauen oder Baurecht zu tun hat. Die Preise sind aber bestimmt am tegernsee anders, als in Meck-Pomm… Die Grunddienstbarkeit muss aber auf jeden Fall als Baulast ins Grundbuch eingetragen werden.

Grüße Mathias

auch vom

sehr geehrter Herr Dr. Hofer, die Kosten für ein Wegerecht liegen stets im Ermessen des Ausgebers. Einen festen Satz gibt es m.E. nicht. Als Kosten entstehen für Sie die gem. Gebührenordnung des Notars anfallenden Beurkundungskosten sowie die Kosten der Eintragung im Grundbuch. Die aktuelle Gebührenordnung ist mir - da bereits im Ruhestand - nicht mehr geläufig. Die Kosten können sie aber problemlos bei einem Notar Ihres Vertrauens erfragen.
Im Allgemeines ist folgendes wichtig:
lassen Sie sich von zuständiger Behörde bestätigen, dass das Grundstück auch als Bauland ausgewiesen ist und Sie dort bauen können. Das einzutragende Recht muss als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen werden, damit auch die Erschließungsmaßnahmen über das Grundstück erfolgen können. Instandhaltung, Pflege und Schneeräumung nicht vergessen. Klare Festlegung der zukünftigen Kosten. - Viel Erfolg
Gruß Günni
27

Tut mir leid, hier nicht weiterhelfen zu können…

Hallo Herr Hofer,
es gibt keine festen Preise für ein Wegerecht.
Es kommt darauf an, was hat das Grundstück für mich einen Wert und was verlangt der Verkäufer. Das ist reine Verhandlungssache. In der Regel kann man den m²-Preis des Grundstückwertes multipliziert mit der benötigten Fläche anbieten. Sind die Grundstückspreise sehr niedrig kann der Preis auch höher sein.
Zusätzlich kommen noch die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch.
Das ist unbedingt notwendig, das gibt Ihnen rechtliche Sicherheit auch wenn sich die Vertragspartner ändern.
Diese erfragen Sie im Grundbuchamt oder Notariat.
Wollen Sie das Grundstück bebauen, dann wäre noch ein Leitungsrecht erforderlich. Gleichzeitig muß auch das Pflege- und Unterhaltungsrecht privatrechtlich geklärt und eingetragen werden.
Sollte ein Bauwunsch bestehen, dann empfehle ich Ihnen sich bei der Baurechtsbehörde zu informieren, ob das Grundstück auch bebaubar ist. Falls das Grundstück bebaut werden soll, kann noch eine öffentlichrechtliche Baulast für das Wege- und Leitungsrecht erforderlich sein. Aber das wird in einzelnen Bundesländer unterschiedlich gehandhabt.
Nun viel Erfolg.
A. Dornblüth

Guten Abend Herr Dr. Hofer,

ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten, weil ich von dieser Thematik keine Ahnung habe und mit Spekulationen wäre Ihnen nicht geholfen.

Aber ich persönlich wäre aber mit einem privaten Wegerecht vorsichtig.
Ich würde hier in NRW würde man wohl eher eine Baulast zur Sicherung des Überfahrtsrechts eintragen!
Damit würde die Zufahrt nicht nur zivilrechtlich, sondern auch öffentlich rechtlich.

Vielleicht können Sie ja mit dieser Info doch etwas anfangen.

Freundliche Grüsse aus dem Rheinland

U.F.

Da ist m.ER. ein Anwalt oder Notar der
richige Ansprechpartner

Hallo Dr. Hofer,
Mich persönlich stört schon die Tatsache der vielfältigen monitären Belastungen des Staates auf seine Bürger, an deren Stellschrauben, meistens nur in einer Richtung gedreht wird. Und das in der Regel ohne mich zu fragen. Da würde mir eine Zollsituation mit meinem Grundstücksnachbarn gerade noch fehlen.
Wenn die Kaufabsicht unbedingt und alternativlos ist, würde ich mich von einem Notar meines Vertrauens über die Vertragsdetails bezüglich des Wegerechts und eventuellen Kosten beraten lassen.
Gruss
Eberhard Noller

Wenn das Wegerecht schon besteht sollten mit dem Kauf keine weiteren Kosten entstehen dürfen. Die Frage wäre dann, wie es denn gesichert ist. Es kann als Grunddienstbarkeit und als Baulast gesichert sein. Weiterhin sollten die laufenden Kosten und die Rechte so genau und eindeutig wie möglich beschrieben sein, sodass beide Parteien sicher sein können, worin die Rechte bestehen und was sie erdulden müssen.

Die gesicherte Erschließung (Zufahrt, Abwasser- und Wasserversorgung) ist wesentlicher Bestandteil für jegliche weitere Nutzbarkeit des Grundstücks und sollte dringend und gründlich geprüft werden. Auch eine grundsätzliche Bebaubarkeit sollte vorab durch Nachfragen der planungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Gemeinde erfragt und geprüft werden.

Dirk Baumeister, Neuss

Hallo Herr Hofer,
leider ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten. Ich gebe Ihnen ein paar Anstöße, der Rest liegt dann höchstwahrscheinlich in Ihrem Verhandlungsgeschick bzw. anwaltlich zu regeln.
Zunächst:Ich gehe davon aus, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie ein Grundstück nur bebauen dürfen wenn die Erschließung gesichert ist. Dazu müssen Ver- und vor allem Entsorgungsleitungen zum Gebäude liegen und die Zufahrt muss gesichert sein. Zu den Kosten: Ich weiss nicht,in welchem Bundesland Sie leben, aber normalerweise gibt es sogenannte Bodenrichtwertkarten, aus denen der Wert von Gundstücken zu entnehmen ist. Diese Werte sind bei der Gemeindeverwaltung zu erfahren, bei einem sogenannten Gutachterausschuss. Das muss aber nicht heissen, das dieser Preis auch von Ihnen gezahlt werden muss. Solche Grundstückspreise sind frei verhandelbar, evtl. ist das Grundstück, welches Sie erwerben wollen für den Verkäufer nutz- und damit wertlos.
Letzlich sollte bei dem Kauf privatrechtlich (bitte einen Anwalt konsultieren) geregelt werden, wer für zunächst den Bau und dann die spätere Erhaltung des Weges und der Leitungen (Dichtigkeit, Renovierung, Erneuerung etc.) verantwortlich ist. Zudem sollte geregelt werden wer für den Winterdienst inkl. dem dazu notwendigen Material verantwortlich zeichnet.
MfG Peter Groß

Hallole,
über die Entschädigung für ein Wegerecht können sich die Vertragsparteien individuell einigen. Mögliche Kosten können reichen von einer Flasche Wein bis zu einer gutachterlichen Schätzung möglicher Einschränkungen der Grundstücksnutzung. In jedem Fall empfehle ich eine notarielle Beurkundung der Vereinbarung und Eintragung ins Grundbuch oder Bestellung einer Baulast.

Schöne Grüße
Christian Storch