Hallo Oliver Hofer,
ich will Ihnen nicht den Mut nehmen, aber aus Erfahrung würde ich mir ein Grundstück zulegen, wo ich keine Zuwegung über ein Nachbargrundstück hätte. Denn hierbei ist immer Ärger vorprogrammiert, es sei denn, man kennt diesen Eigentümer gut.
Für unser ehemaliges Gartengrundstück wurde für den Weg ein Pachtvertrag abgeschlossen, indem festgehalten wurde, was an jährlicher Gebühr zu entrichten sei sowie die Rechte und Pflichten der Wegnutzer. Dieser Vertrag bezog sich auf ein Grundstück zu DDR-Zeiten, so dass dieser Preis heute nicht anwendtbar ist.
Sie sollten sich beim örtlichen Bauamt oder einen Fachanwalt für Baurecht ihre Frage beantworten lassen und auch wie ein solcher Vertrag zu gestalten ist, damit Sie am Ende nicht über den Tisch gezogen werden, z. B., dass nur ihrem Fahrzeug der Zugang ermöglicht wird, aber ihren Besuchern verwehrt wird usw. usf.
MfG
ISchu