Hallo,
Frage zu folgendem Fall: Die Schwester meiner Frau (87 Jahre alt) ist seit ca 6 Wochen in einem Pflegeheim. Der Eigenanteil der monatlichen Pflegekosten beträgt ca. 2 800,-- Euro.
Der vorhandene Bargeldbetrag wird für eine gewisse Zeit ausreichen, aber was ist dann?
Der Mann dieser Dame ist schon länger verstorben, Kinder sind keine vorhanden.
Meine Frage: Falls das Geld der Dame aufgebraucht ist, wer trägt die weiter anfallenden Kosten?
Kann meine Frau, oder ein sonstiger Verwandter, z.B. eine Neffe oder eine Nichte zum bezahlen heran gezogen werden? Muss in diesem Fall die Pflegekasse oder der STAAT die Kosten übernehmen?
Herzlichen Dank im Voraus für jede brauchbare Antwort!
loewe41
Nein, die können und werden nicht zu den Pflegekosten heran gezogen.
Was allerdings passieren wird ist, dass Ihr und andere Verwandte die Beerdigungskosten tragen müßt.
https://www.ra-pongratz.com/de/info/erbrecht/120904.shtml
ramses90
Hallo!
gesetzlich zu Unterhalt (das wären auch Pflegekosten) sind nur Verwandete der geraden Abstammungslinie:
Das wären Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel. Und Ehepartner
Eben nicht Geschwister usw.
MfG
duck313
Hallo,
andere Vermoegensteile? Schmuck, Rente, Lebensversicherung, Immobilie …
Dann erst der Staat.
Mir kommt der monatliche Eigenanteil sehr hoch vor. Der Eigenanteil sollte sich normalerweise auf die „Hotelleriekosten“ ( Unterkunft + Verpflegung) erstrecken.
Die können zwar durchaus hoch sein, aber nicht diese Dimensionen erreichen.
War die Dame nicht pflege- und krankenversichert?
Auch wenn Geschwister nicht unterhaltspflichtig sind, würde ich im Interesse der alten Dame mal die Grundbedingungen überprüfen.
LG
Amokoma1
Hallo,
ich meine schon, dass die Summe hinkommen könnte - Bei Pflegegrad 3 und Unterbringung in einem Pflegeheim hier in Hessen (Wiesbaden) liegt die Zuzahlung bei ca. 2300,00 € mtl.
Gruss
Czauderna
Das erschreckt mich. Weißt Du, wie sich diese Kosten begründen / zusammensetzen? Für 2.300 € p.m. könnte ich ja durchaus auch in eine freundliche Pensioni oder kleines Hotel mit Vollverpflegung ziehen.
Pflegegrad 3 hat so schwerwiegende Auswirkungen auf die Hotelleriekosten?
Oder sind da auch Pflegeleistungen enthalten?
Etwas verstutzt.
LG
Amokoma1
Schau mal unauffällig auf den Internetseiten von ein paar Einrichtungen - da wirst du eines besseren belehrt.
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil (festbetrag) der Pflegekosten.
ist üblicherweise aufgeschlüsselt zu erfahren -
Das sind die Pflegekosten + Unterkunft + Verpflegung + Ausbildungsbeitrag + Investitionskosten
Abzüglich Leistung der Pflegekasse (deckt nicht die Pflegekosten)
Dann wird ein sog. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) festgesetzt, der von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu tragen ist.
Genaue Auskunft kann das Haus aber geben - da gibt es sicher eine Beratung.
Notfalls springt das Sozialamt auch noch ein.
Hotel + Vollpension + Kaffee und Kuchen + Zwischenmahlzeiten + sozialer Betreuung + Pflege (Grund- und Behandlungspflege, rund um die Uhr) + + +
Viel Spaß bei der Suche.