Kostenbescheid nach Verjährung

Moin!

Mal angenommen, man bekäme einen Kostenbescheid, weil ein anhängiges Bußgeldverfahren eingestellt wurde (Verjährung), müßte man diesen bezahlen? Immerhin kostet der mehr als der eigentliche Bußgeldbescheid, 23,50 statt 15,- €. Müßte der Autofahrer dafür bluten, daß die Bußgeldstelle die Bearbeitung eines Parkverstoßes nicht fristgerecht bearbeiten konnte?

Hallo,
kann schon passieren. Bluten muss dann aber der Halter, was allerdings in gar nicht wenigen Fällen die gleiche Person ist. Ist hier geregelt. Da kann man mal schauen, ob das zutrifft oder einen Anwalt fragen. Kostet aber auch wieder Geld.

Grüße

Ist doch völlig OK.
es stand dem Fahrer doch frei, die 15 € zu überweisen.

Aber nein, man musste ja wieder mal darauf rumreiten, man sei das gar nicht gewesen. Ein anderer hätte den Wagen damals gefahren.

Nur sollte der einem aber namentlich und persönlich bekannt sein. Warum ist man nicht an den herangetreten und hat von ihm die Zahlung verlangt ?

Was Du nicht alles weißt. Woher eigentlich?
Das ist der übliche Ablauf: Die Pol schafft es nicht, den Vorgang innerhalb der Verjährungsfrist (in solchen Fällen drei Monate) zu bearbeiten, dann schicken sie stattdessen den Kostenbescheid. Vor diesem Bescheid weiß der Halter von nichts.
Und jetzt bist Du wieder dran: An welcher Stelle hätte bezahlen sollen?

was du schilderst, ist nicht er übliche Ablauf - der von @duck313 trifft schon eher zu.
es reicht übrigens, wenn die Behörde eine Anhörung/Verwarnung verschickt - sie muss den Halter nicht nachweislich erreichen. wenn darauf keine Reaktion erfolgt: Kostenbescheid.