Moin!
Mal angenommen, man bekäme einen Kostenbescheid, weil ein anhängiges Bußgeldverfahren eingestellt wurde (Verjährung), müßte man diesen bezahlen? Immerhin kostet der mehr als der eigentliche Bußgeldbescheid, 23,50 statt 15,- €. Müßte der Autofahrer dafür bluten, daß die Bußgeldstelle die Bearbeitung eines Parkverstoßes nicht fristgerecht bearbeiten konnte?