Liebe ExpertInnen,
eine Mutter hat ihre Immobilie dem Sohn überschrieben und verlangt als Gegenleistung, dass er eine Eigentumswohnung kauft, die er ihr zur kostenfreien Nutzung auf Lebenszeit überlässt. Muss er damit rechnen, dass ihm das Finanzamt fiktive Einkünfte zurechnet, die er dann versteuern müsste? Wer weiß was?
Dank & Gruß
Ralf