Kostenlose Nutzung einer Wohnung

Liebe ExpertInnen,

eine Mutter hat ihre Immobilie dem Sohn überschrieben und verlangt als Gegenleistung, dass er eine Eigentumswohnung kauft, die er ihr zur kostenfreien Nutzung auf Lebenszeit überlässt. Muss er damit rechnen, dass ihm das Finanzamt fiktive Einkünfte zurechnet, die er dann versteuern müsste? Wer weiß was?

Dank & Gruß
Ralf

Wenn er die Eigentumswohnung zur kostenfreien Nutzung überlässt, hat er keine Einnahmen > also nichts zu versteuern. Allerdings kann er auch die mit der Wohnung verbundenen Kosten nicht steuerlich absetzen.

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Nein, muss er nicht. Das gilt als reine Liebhaberei und nicht als Vermietung zur Erzielung von Einnahmen. Er kann aber keinerlei Kosten für die Wohnung steuerlich geltend machen (Aufwand, Abgaben, Gebühren, Renovierung usw.)
Es kann sogar Schenkungssteuer anfallen, was hier aber wegen des hohen Freibetrages (Sohn/Mutter) v. 400.000 € unproblematisch erscheint.

MfG
duck313

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Danke an @Ernst_Erwin, @duck313

Das ist in diesem Zusammenhang der völlig falsche Begriff.

Das ist ein entgeltlicher Vorgang, Verkauf einer Immobilie gegen Wohnrecht in einer anderen Immobilie. Das könnte bei der Mutter zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führen , wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde. Beim Sohn liegen kein Einkünfte vor,es handelt sich um ein Anschaffungsgeschäft.

…ähm… mal dazwischen gefragt:
Und was ist mit der Mutter und dem geldwerten Vorteil?..
LG Kermit

Der Geldwerter Vorteil ist gibt es Rahmen eines Dienst oder Arbeitsverhältnisses, das scheint hier aber nicht zu bestehen.

Es handelt sich doch garnicht um eine laufende Zuwendung, sondern um ein entgeltlich erworbenes Wohnrecht.

Und selbst wenn nicht, dann wäre es als Unterhaltsleistung beim Empfänger steuerfrei.