Kostenloser Keylogger gesucht!

Anforderungen:

  • Windows 7
  • kostenlos / kostenlose Testversion
  • sendet Logs über E-Mail und Netzwerk
  • einfache Bedienung
  • Logs als HTML bzw. Öffnen ohne Installation auf zweitem Pc
  • unsichtbar für Benutzer, Avast, ADW Cleaner, Malwarebytes Antimaleware

Kurz und knapp: Ich bin ein viel beschäftigter Vater von 2 Söhnen (8 und 14) der kontrollieren möchte ob seine Kinder sich an gewisse Vereinbarungen halten. Mein Ältester ist ein ganz schöner Fuchs und hat den ersten Keylogger gelöscht. Er weiß nicht, dass ich ihn installiert habe und das soll auch so bleiben! Bitte keine Moralprädigten. Ich habe berechtigte Sorgen, da mein Ältester sich aufgrund schlechtem Umgangs einiges geleistet hat und ich bestimmte Vermutungen habe.

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Man löst keine sozialen oder Erziehungsprobleme mit einem Stück Software, vor allem nicht mit so etwas und schon gar nicht heutzutage.
Willst du deine Kinder schon mal an das Überwachtsein gewöhnen, fürs spätere Leben, sozusagen?

Kein Tipp von mir.

Gruß
O.Varon

Hallo Hans,

Moralpredigten liegen mir fern. Allein, eine sei Frage erlaubt:

Wenn es dir denn so wichtig ist, warum soll die Lösung kostenlos sein?

Grüße

fribbe

Hallo,

zu der sozialen Seite wurde schon einiges gesagt. Ansonsten solltest Du zwar bei der suche nach eben den genannten Stichwörtern fündig werden. Ich gebe aber zu bedenken, das Du vorsichtig sein solltest, denn auch solche Software oder Hardware kann man nicht immer vertrauen und ggf. versteckt sich natürlich auch Schadsoftware dahinter. Wenn Du also nicht genau weißt wie man damit umgeht kann das auch nach hinten losgehen. Ich denke ein gutes Gespräch und erzieherische massnahmen wären hier dauerhaft sinnvoller als der Vertrauensverlust, wenn Dein Sohn spitzkriegt, das Du Ihn ausspionierst. Im besten Fall hast Du Ihn „verloren“ im schlimmsten Fall trickst der den Keylogger aus und umgeht das Ganze - sicher ist nichts im Internet!

Gruß
h.

Hallo,

der Einsatz dieser Software ist in Deutschland für diesen Anwendungszweck verboten, somit gibt es dafür keine Hilfe!

hth

ps: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202c.html

weil man illegale Software kaum mit kreditkarte zahlen sollte :wink:

Hallo Fragewurm,

Sozial, moralisch und rechtlich wurde geklärt, nun noch zur Technik:
Das wird nix !!!

Anforderungen:

  • unsichtbar für Benutzer, Avast, ADW Cleaner, Malwarebytes
    Antimaleware

Das mag ein paar Tage klappen, spätestens dann wird das Teil erkannt.
Besonders wenn du das Teil gratis übers Internet laden kannst, je verbreiteter eine Malware ist umso schneller wird sich von den Scannern auch erkannt.

Mein Ältester ist ein
ganz schöner Fuchs und hat den ersten Keylogger gelöscht.

Ist auch kein Problem, wenn er Adminrechte hat.

Zudem gibt es einen noch einfacheren Trick:
Man bootet ein Linux von einer Live CD.

Da ist dann garantiert kein Keylogger drauf und du merkst es nicht einmal, was er getrieben hat.

Die einzige technische Möglichkeit wäre zwischen Modem und Netzwerk ein Gateway zu schalten, welches dann den Datenverkehr mitloggt. Aber dann darf der Kleine keinen Zugang zum Modem und Gateway haben!

MfG Peter(TOO)

Mein Ältester ist ein
ganz schöner Fuchs und hat den ersten Keylogger gelöscht.

Dann erlaubst du deinen Kindern also mit administrativen Rechten den Computer zu benutzen? DAS solltest du in jedem Fall ändern.

Allerdings möchte ich zur Kenntnis geben, dass ein talentierter Junge sich von keiner softwareseitigen Sperre aufhalten lassen wird. Egal was du mit deinem Windows tust, im einfachsten Fall brennt er sich bei einem Freund eine Boot-CD mit Ubuntu drauf und surft an all deinen Sperren vorbei soviel er will.

Wie die anderen schon sagten:

Du kannst deinen Sohn nicht überwachen und illegal ist es auch. Du solltest dir Hilfe bei Familientherapeuten oder sonstwo holen, wenn alles Reden nichts mehr hilft.

Ich habe berechtigte
Sorgen, da mein Ältester sich aufgrund schlechtem Umgangs
einiges geleistet hat und ich bestimmte Vermutungen habe.

Du könntest einfach den Router abbauen und so den Zugang zum Internet verhindern. DAS geht dann aber nicht mehr heimlich und auch einen Ersatzrouter kann der talentierte Junge sicher besorgen.

Günther

Stern? Bitte gern.

Kurz und knapp: Ich bin ein viel beschäftigter Vater von 2
Söhnen (8 und 14) der kontrollieren möchte ob seine Kinder
sich an gewisse Vereinbarungen halten.

Wenn Du nur mit derart illegalen Mitteln Deine Defizite in der Kindeserziehung ausgleichen zu können glaubst, dann gute Nacht.

Nääää…
Du übersiehst (obwohl das fast unmöglich ist!) die ganz klar und deutlich genannten Einschränkungen, die erfüllt sein müssen, damit ein solches Vorgehen unter Umständen vielleicht möglicherweise strafbar genannt werden könnte: _„Wer unbefugt _“ und "_gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind _

Als Vater ist der Fragesteller ganz sicher befugt , sich einen Überblick über das Surfverhalten seiner Kinder zu verschaffen, er ist dazu berechtigt - und er muss keine besonderen Sicherungen überwinden!

Also nix mit Illegal!

Gruß

Nutzt so ein Keylogger dir überhaupt etwas? Damit siehst du nur, welche Tasten dein Sohn wann gedrückt hat - aber aufschlußreich ist das nur dann, wenn du z. B. seine Mails oder Chats mitlesen oder seine Passwörter knacken willst. Wenn du aber wissen willst, welche Webseiten er aufsucht oder welche Dateien er illegal herunterlädt, oder welche Schweinereien seine Chatpartner so schreiben, hilft dir ein Keylogger ziemlich garnix. Dann ist es sinnvoller, einen Proxy einzusetzen.

Vor allem bietet der auch die Möglichkeit, unerwünschte Zugriffe von vorneherein zu unterbinden bzw. anstelle der unerwünschten Webseite automatisch einen wohlmeinenden väterlichen Warnhinweis (mit Strafandrohung!) auf den Bildschirm zu bringen.

Solche Proxies lassen sich grundsätzlich auch so einrichten, dass sie nicht umgangen werden können. Das erfordert allerdings entweder eigenen technischen Sachverstand, oder einen Griff in den Geldbeutel.

Gruß

Hallo Fragewurm,

Solche Proxies lassen sich grundsätzlich auch so einrichten,
dass sie nicht umgangen werden können. Das erfordert
allerdings entweder eigenen technischen Sachverstand, oder
einen Griff in den Geldbeutel.

Vor allem benötigt es auch einen abgeschlossenen Raum in welchem sich der Internet-Anschluss, das Modem und der Proxy befinden!

Andernfalls kommt der LAN-Stecker beim Proxy raus und direkt beim Modem rein, da helfen dann auch keine Passwörter auf dem Proxy …

MfG Peter(TOO)

Andernfalls kommt der LAN-Stecker beim Proxy raus und direkt
beim Modem rein, da helfen dann auch keine Passwörter auf dem
Proxy …

Das funktioniert aber nur dann, wenn der Provider keine Credentials verlangt, wenn der Vertrag also direkt an den Anschluß gebunden ist. Zumindest bei herkömmlichen ADSL-Anschlüssen wird eine Zugangskennung verlangt, und wenn die ausschließlich im Proxy vermerkt und dem Sprößling nicht bereits bekannt ist, nutzt ihm auch der Direktzugang über Modem wenig.

Gruß

Zumindest bei herkömmlichen
ADSL-Anschlüssen wird eine Zugangskennung verlangt, und wenn
die ausschließlich im Proxy vermerkt und dem Sprößling nicht
bereits bekannt ist, nutzt ihm auch der Direktzugang über
Modem wenig.

Derlei Informationen werden zumeist in irgendwelchen Ordner am Ort des Geschehens aufgehoben, damit man es im Notfall griffbereit hat, zumal da meistens auch draufsteht, man solle es gut aufbewahren. Wie ich bereits schrob, wird der talentierte junge Mensch einen Weg finden, im Netz Quatsch zu machen.

Und wenn nicht so, dann nimmt er sein smartphone oder das eines Freundes. Man kann das nicht technisch verhindern.

Man löst keine sozialen oder Erziehungsprobleme mit einem
Stück Software, vor allem nicht mit so etwas und schon gar
nicht heutzutage.

Richtig!!!eins!elf!

Ich wurde noch vor hundert Jahren mit mehreren Stücken Software gezüchtigt. Und? Hat es mir geschadet?!

Aber heute geht das garnicht mehr.

Dunkel ist deiner Rede Sinn.
Ist aber egal.
Mir jedenfalls.

ja, ich find vor allem die stellen nicht, die du hier zitierst…
das gesetz ist eindeutig und wie kommst du auf das dünne brett, das kinder keine rechte haben?

ja, ich find vor allem die stellen nicht, die du hier
zitierst…

Dann lies doch einfach mal den von dir zitierten Paragraphen. Extra für dich haben die Gesetzgeber da genau reingeschrieben, wo die von mir zitierten Stellen zu finden sind!

wie kommst du auf das dünne
brett, das kinder keine rechte haben?

Du solltest dringend an deinen Fähigkeiten zum allgemeinen Textverständnis arbeiten, nicht nur bei Gesetzestexten… Wie kommst du auf das dünne Brett, dass ich eine solche Ansicht verträte? Pass besser auf, dass dieses Brett nicht unter dir bricht, und du womöglich noch auf dem Hinterkopf landest. Obwohl das manchmal ja ganz gut sein soll…

ja, ich find vor allem die stellen nicht, die du hier
zitierst…

Dann lies doch einfach mal den von dir zitierten Paragraphen.
Extra für dich haben die Gesetzgeber da genau reingeschrieben,
wo die von mir zitierten Stellen zu finden sind!

trotzdem gibt man eine quelle an, auf die man sich beziehen will, wobei du bei einer 50% chance sogar die falsche gegriffen hast

wie kommst du auf das dünne
brett, das kinder keine rechte haben?

Du solltest dringend an deinen Fähigkeiten zum allgemeinen
Textverständnis arbeiten, nicht nur bei Gesetzestexten…

textverständnis und gesetzestexte in einem satz ist eine der besten weg aufzuzeigen, das man keine ahnung von der auslegung von gesetzen hat. wenn du hier entgegen aller fakten behauptes, eltern dürfent „hackertools“ verwenden, um ihren kinder zu überwachen, dann wäre dafür eine quelle sinnig ( die es zwar nicht gibt, aber stört dich scheinbar nicht)

Wie
kommst du auf das dünne Brett, dass ich eine solche Ansicht
verträte? Pass besser auf, dass dieses Brett nicht unter dir
bricht, und du womöglich noch auf dem Hinterkopf landest.
Obwohl das manchmal ja ganz gut sein soll…

dann zitieren wir mal

Als Vater ist der Fragesteller ganz sicher befugt , sich einen
Überblick über das Surfverhalten seiner Kinder zu verschaffen,
er ist dazu berechtigt - und er muss keine besonderen
Sicherungen
überwinden!

und da haben wir eine personlichkeitsverletzung des kindes, das natürlich auch ein recht auf informelle Selbstbestimmung hat.
Fischer, §202a, Rn.7; SK-StGB, §202b, Rn.11
SK-StGB, §202b, Rn.11

aber du kannst natürlich die juristische literatur lügen strafen und aufzeigen, woher dieses recht auf diese art der überwachung kommen sollte und von den führenden strafrechtlern übersehen wurde.

owT