ja, ich find vor allem die stellen nicht, die du hier
zitierst…
Dann lies doch einfach mal den von dir zitierten Paragraphen.
Extra für dich haben die Gesetzgeber da genau reingeschrieben,
wo die von mir zitierten Stellen zu finden sind!
trotzdem gibt man eine quelle an, auf die man sich beziehen will, wobei du bei einer 50% chance sogar die falsche gegriffen hast
wie kommst du auf das dünne
brett, das kinder keine rechte haben?
Du solltest dringend an deinen Fähigkeiten zum allgemeinen
Textverständnis arbeiten, nicht nur bei Gesetzestexten…
textverständnis und gesetzestexte in einem satz ist eine der besten weg aufzuzeigen, das man keine ahnung von der auslegung von gesetzen hat. wenn du hier entgegen aller fakten behauptes, eltern dürfent „hackertools“ verwenden, um ihren kinder zu überwachen, dann wäre dafür eine quelle sinnig ( die es zwar nicht gibt, aber stört dich scheinbar nicht)
Wie
kommst du auf das dünne Brett, dass ich eine solche Ansicht
verträte? Pass besser auf, dass dieses Brett nicht unter dir
bricht, und du womöglich noch auf dem Hinterkopf landest.
Obwohl das manchmal ja ganz gut sein soll…
dann zitieren wir mal
Als Vater ist der Fragesteller ganz sicher befugt , sich einen
Überblick über das Surfverhalten seiner Kinder zu verschaffen,
er ist dazu berechtigt - und er muss keine besonderen
Sicherungen überwinden!
und da haben wir eine personlichkeitsverletzung des kindes, das natürlich auch ein recht auf informelle Selbstbestimmung hat.
Fischer, §202a, Rn.7; SK-StGB, §202b, Rn.11
SK-StGB, §202b, Rn.11
aber du kannst natürlich die juristische literatur lügen strafen und aufzeigen, woher dieses recht auf diese art der überwachung kommen sollte und von den führenden strafrechtlern übersehen wurde.