Kostenrechnung

Hallo,

wir lernen gerade Kostenrechnung, aber so ganz habe ich das nicht verstanden. Buchhaltung muss man ja jedes Monat machen, richtig? Und Kostenrechnung freiwillig einmal im Jahr, um zu schauen welche Produkte ich z.b. als nächstes kaufen muss und wieviel das es sich auszahlt?

Stimmt das?

Man nimmt die ganzen Aufwände(mit neutrale, alles drum und drann) von der Buchhaltung und dann beginnt die Kostenrechnung.

Die gesamten Kosten sind dann: Grundkosten(neutrale Aufwände sind schon abgezogen)+Zusatzkosten.

Zusatzkosten sind ja: kalkulatorische Zinsen, Abschreibung, Wagnisse und Unternehmerlohn.

Aber was versteht man unter neutrale Aufwände? Das kapiere ich nicht. Bitte erklärt mir das.

Bsp1: In den Energieaufwänden sind Vorauszahlungen von 8000€ beinhaltet

Lösung: Warum muss ich die 8000 abziehen, d.h. warum ist das ein neutraler Aufwand, was bedeutet das nun?

Bsp2: Die Nichtleistungslöhne betragen 48% der Leistungslöhne.
Man rechnet hier z.b. Fertigungslöhne + Hilfs. zusammen = 625000, davon rechnet man die 48% aus = 300000 und zieht die Nichtleistungslöhne(61000) hab = 239000.

Warum zahlt man diese 239000 dazu? Was sind das für Kosten? Ich verstehe das nicht ganz. Gehört zu den Grundkosten oder? Aber warum +?

Danke im voraus!

mfg

Hallo,

Vorauszahlungen sind keine Kosten und werden deshalb abgezogen.

Da ich die gesamte Aufgabe nicht kenne, kann ich die Rechnung mit den Leistungslöhnen und Nicht-Leistungslöhnen nur vermuten:

Leistungslöhne beziehen sich auf die erbrachte Leistung und sind al variable Kosten zu betrachten. Nichtleistungslöhne sind leistungsunabhängig und daher den fixen Kosten zuzurechnen.

Ich vermute, dass die Aufgabe auf die Trennung der Kosten in fixe und variable Bestandteile hinausläuft.

Gruß

Knarf

Hallo,
an Deiner Stelle würde ich vorschlagen, entweder Dir Literatur über die Grundzüge der betriebswirtschaftlichen Kosenrechnung zu besorgen oder die einzelnen Kostenbegriffe über Google abzufragen!
Aus Deiner Anfrage geht für mich hervor, daß Du die Zusammenhänge der Kostenrechnung nicht einmal in den Grundzügen verstanden hast und somit diesbezüglich eine Grundlage erst schaffen musst.
Die Gundzüge hier über dieses Forum zu erläutern ist zu umfänglich und auch nicht Sinn dieses Expertenteams!!!

Gruß

Hallo Du Anonymer!

Sorry, aber frag hierzu bitte nochmals Deinen Lehrer. Dieses Netzwerk dient für wirklich wichtige Fragen und nicht zur kostenlosen Nachhilfe!

Versuchs mal mit Lernen. Viel Spaß!

Gruß

Joachim

Hallo Mr. Anonym,

zunächst mal geht es ums Grundverständnis:

Man unterscheidet internes und externes Rechnungswesen. Zum externen Rechnungswesen gehört die Buchhaltung. Im Bereich externes ReWe ist das meiste gesetzlich vorgegeben. Alles was hier passiert, beruht also auf gesetzlichen Grundlagen.
Das externe Rechnungswesen versorgt im Wesentlichen die externen Partner des Unternehmens mit Information , aber bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) auch die Eigentümer (Aktionäre, Gesellschafter). Vor allem ist es aber für die gedacht, die Fremdkapital ins Unternehmen gebracht haben, also die Banken. Daher muss das externe ReWe objektiv und nachvollziehbar sein.

Ganz anders das interne ReWE oder auch Kosten und Leistungsrechnung. Hier gibt es überhaupt keine Vorgaben. Einzige Aufgabe: Den Unternehmer oder Geschäftsführer mit wichtigen Infos zu versorgen, damit er das Unternehmen steuern kann.
Hier kennt die BWL -zig Möglichkeiten das zu tun, aber natürlich haben sich ein paar besonders etabliert.

Zur Steuerung will der Unternehmer alle Sondereffekte raushalten. Hier geht es nur um die Kosten und Erlöse, die wirklich zum Betrieb des Unternehmens relevant sind. In fast allen Lehrbüchern gibt es daher eine schöne Skizze, die die Unterschiede zwischen externem und internem ReWE darstellt. Leider kann ich hier keine Bilder posten.
Zu den Sondereffekten zählen die sog. neutralen Aufwände, das sind außerordentliche, betriebsfremde und periodenfremde Aufwände. In Aufgabe 1 geht es um einen periodenfremden Aufwand, das gezahlte Geld ist eine Vorauszahlung, gehört also eigentlich erst ins nächste Jahr, daher sind es im laufenden Jahr keine „Kosten“.
Zusätzlich zu den Aufwänden berücksichtigt nun die Kostenrechnung auch noch Zusatzkosten und Anderskosten. Bei Anderskosten gibt es einen Unterschied zwischen dem Buchhaltungswert und den „Nutzwert“ Beispiel: Eine Maschine für 10.000€ muss nach Buchhaltung über 5 Jahre abgeschrieben werden, dann tauchen jedes Jahr 2.000€ Abschreibung in der Buchhaltung auf. Wenn der Unternehmer weiß, dass die Maschine aber 10 Jahre hält, kann er in der Kostenrechnung nur 1000€ jährlich ansetzen (= Anderskosten).
Zusatzkosten sind die, die gar nicht in der Buchhaltung auftauchen, also z.B. Wagnisse .
Die zweite Aufgabe kann ich mit deinen Angaben so auch nicht lösen, aus meiner Sicht fehlen da Infos. Ich habs jetzt mal sehr komprimiert, wenn du willst frag einfach nochmal konkret nach,

Herzliche Grüße
Axel

Hallo *,

in der Kostenrechnung (kostenträgerrechnung) sollen die Aufwendungen für die Produkte, die ein Betrieb produziert analysiert werden. Der neutrale Aufwand geht nicht in die Kostenträgerrechung ein, denn sie würden das Produktergebnis verfälschen.

Leistungslöhne sind abhängig vom Produktionsvolumen.
Wird viel produziert, dann wird auch viel gearbeitet.
Nichtleistungslöhne haben einen Fixkostencharakter und werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Produkte (Kostenträger) verteilt.

Hier noch einige Bespiele für neutralen Aufwand:
-Katastrophenschäden
-Spenden
-periodenfremde Aufwendungen
–Vorausszahlungen, Steuernachzahlungen