Ich teile mir mit einem anderen Miteigentümer einer Wohnanlage eine Doppelgarage.
Aus Altersgründen( 88 Jahre alt) kann ich das schwere Schwingtor nicht mehr manuell öffnen.
Ohne elektrischen Türheber geht es nicht mehr. Die Techniker sagen, daß dann gleichzeitig auch
das schwere Originaltor gegen ein leichteres Garagentor ausgetauscht werden müßte.
Der Miteigentümer wehrt sich aber sowohl gegen eine Kostenbeteiligung am Torheber als auch
an einem neuen Tor. Gibt es nach aktuellen Eigentümerrecht eine Möglichkeit, ihn zur Kostenbeteiligung zu veranlassen. Soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Hallo,
um wie viel Geld geht es denn bei dem Tor? Nicht dass der Rechtsanwalt teurer wird als das Tor und du dann trotzdem noch selbst bezahlen musst.
Gruß
Schrella
Ich sehe da keine Pflicht des Miteigentümers zu den Kosten beizutragen. Das ist Sondereigentum von euch beiden Bewohnern ?
Er muss den Einbau ggf. dulden, aber nicht bezahlen.
MfG
duck313
zwingend wäre das m.E. nach nicht. Ist ja schließlich nur eine Frage des Motors und welche Kraft der haben muss. Das macht ihn teuer, aber technisch ginge das schon.
Sinnvoll kann ein leichtes Tor aber schon sein
Hallo,
meiner Meinung nach kannst den Miteigentümer bitten, sich an den Kosten für das neue Tor und elektrische Anlage zu beteiligen. Es wäre aber eine freiwillige Leistung von ihm.
Denn für mich gilt immer noch der Spruch, wer die Musik bestellt, zahlt sie auch. (ich weiß, bei linken Politikern ists anders rum)
Gruß Michael