Hallo,
mich beschäftigt gerade eine Frage: Angenommen in einem Nachbarland passiert ein Super-Gau in einem Atomkraftwerk, möglicherweise in Grenznähe. Wer haftet für die Kosten, die in Deutschland durch Zerstörung, Strahlung etc. entstehen würden. Der Betreiber des Kraftwerkes, das Nachbarland, das Bundesland indem die Zerstörung ist, der Bund, die EU oder jemand anderes? Wenn der Betreiber haftet: Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?
Gruß
master
PS: Ich hoffe ich habe das richtige Brett genommen…