Kostenträger in der BRD bei Gau in Nachbarland

Hallo,

mich beschäftigt gerade eine Frage: Angenommen in einem Nachbarland passiert ein Super-Gau in einem Atomkraftwerk, möglicherweise in Grenznähe. Wer haftet für die Kosten, die in Deutschland durch Zerstörung, Strahlung etc. entstehen würden. Der Betreiber des Kraftwerkes, das Nachbarland, das Bundesland indem die Zerstörung ist, der Bund, die EU oder jemand anderes? Wenn der Betreiber haftet: Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Gruß
master

PS: Ich hoffe ich habe das richtige Brett genommen…

Hallo,
theoretisch der Betreiber, praktisch sind in allen Ländern die gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtsummen so niedrig, daß sie nie und nimmer ausreichen. Da die Firmen alle so strukturiert sein dürften, daß sie jeweils nur einen Standort betreiben, ist da auch (rein rechtlich, praktisch werden die Muttergesellschaften auch noch etwas übernehmen) nicht wesentlich mehr zu holen.
Der Staat in dem das KKW steht wird darüber hinaus zwar auch noch etwas bezahlen, aber auch das bleibt sicher ein Tropfen auf den heißen Stein.
Ob Deutschland die Kosten im eigenen Land gleich selbst trägt oder es über den Umweg EU (dagegen dürfte Griechenland billig „zu retten“ sein) bezahlt, dürfte egal sein.

Cu Rene

Hallo,

Ob Deutschland die Kosten im eigenen Land gleich selbst trägt
oder es über den Umweg EU (dagegen dürfte Griechenland billig
„zu retten“ sein) bezahlt, dürfte egal sein.

Kosten die Privatpersonen entstehen wird in Deutschland auch der deutsche Staat nicht übernemen. Da würden die Betroffenen stumpf drauf sitzen bleiben.
Gruß
Werner

mich beschäftigt gerade eine Frage: Angenommen in einem
Nachbarland passiert ein Super-Gau in einem Atomkraftwerk,
möglicherweise in Grenznähe. Wer haftet für die Kosten, die in
Deutschland durch Zerstörung, Strahlung etc. entstehen würden.

Das ist im —> Pariser Übereinkommen geregelt.

Gruß
smalbop