Ich habe ein Problem. Das Dachfenster in meinem Schlafzimmer muss erneuert werden. Laut Handwerker ist der Schaden durch Wassereintritt von außen entstanden, und mein Vermieter meint ich soll mich an den Kosten beteiligen. Ich möchte den Schaden meiner Versicherung melden. Jetzt meine Frage: Kann ich die Rechnung direkt an die Versicherung weiterleiten, oder muss ich da erst Vorkasse leisten und kriege dann das Geld erstattet? Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Danke!!
Ich würde erstmal klären lassen, ob das, was der Vermieter meint, auch richtig ist. Nur weil er gerne einen Teil der Kosten weitergeben möchte, heißt es noch lange nicht, dass er das auch darf. Ich glaube nämlich nicht, dass ein Dachfenster unter die Kleinreparaturklausel fällt.
Genau!
Das fällt unter: Instandhaltung und dafür ist der VM zuständig. MfG ramses90
Servus,
warum sollte Deine Versicherung dafür leisten?
Bei Versicherungsfällen immer, auch wenn sie eindeutiger sind, zuerst eine Deckungszusage einholen, bevor irgendeinem Dritten irgendwas zugesagt wird.
Schöne Grüße
MM
Nein, hast Du nicht.
Dein Vermieter hat es und zwar ganz allein.
Oder Du hast nicht alles wichtige gesagt, nämlich ob man Dir ein Verschulden anlastet.
MfG
duck313
Servus,
ein Dachfenster muss erneuert werden, weil es bei Regen offen gelassen wurde?
Hmmm.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Wassereintritt von außen !!
Vielleicht hat unser Mieter ja das Fenster bei Regen offen gehabt!?
Dann sind wir doch wohl im Bereich der Verschuldenshaftung, oder nicht?
Gruß
Tycoon
Du musst erst einen kostenvoranschlag zur versicherung senden und wenn sie sagen okay dann direkt die rechnung an die versicherung senden lassen.