Im Zuge einer amtsärztlichen Untersuchung vor der letztlich geglückten Verbeamtung auf Lebenszeit waren weitere medizinische Abklärungen erforderlich. Auf Ersuchen des zuständigen Gesundheitsamts holt Person X daher bei verschiedenen Fachärzten entsprechende Befunde ein. Wer wäre dabei gemäß den Bestimmungen für das Land Niedersachsen für die Übernahme der Kosten für diese vom Amtsarzt beauftragten zusätzlichen fachärztlichen Untersuchungen verantwortlich? Ist hier der Dienstherr in der Pflicht oder müssen die fachärztlichen Untersuchungen, die im vorstehend beschriebenen Kontext angefallen sind, über die Beihilfe und/oder PKV abgerechnet werden? X weiß zumindest, dass die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung an sich vom Dienstherrn getragen werden. Gleichzeitig ist X bekannt, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Befundberichte bzw. ärztliche Gutachten oft nicht erstatten, wenn sie nicht von der Versicherung selbst in Auftrag gegeben wurden. Dies wäre ja auch bei einer amtsärztlichen Veranlassung der Fall. Kennt sich jemand hier aus und kann evtl. sogar auf konkrete gesetzliche Grundlagen oder Erlasse verweisen?
Auf dem Weg zu Deinem Beramtenstatus scheint Dir vollkommen abhanden gekommen zu sein, daß es Höflichkeitsregeln, wie Hallo, Bitte und Danke gibt wenn man was von jemandem will.
Bei uns hier ist das so also paß Dich dem doch bitte in Zukunft an.
Mfg ramses90
kehrwoche?
e.c.
Hallo an alle und danke im Voraus für etwaige Hinweise.
Hi
Befunde oder Gutachten? Auftraggeber bist ja immer du - nicht der Amtsarzt, deswegen bist auch du der Vertragspartner.
Befunde durch reguläre ärztliche Untersuchungen und Arztbericht erstatten anteilig Beihilfe und Versicherung (diese im vertraglich vereinbarten Rahmen.) wie sonst auch.
Gutachten bezahlt immer der Auftraggeber - inwieweit diese überhaupt erstattungsfähig sind sagt dir dein LBV direkt bzw deine Kasse
Das sind immer deine ersten Ansprechpartner wenn es um Arztkosten geht.
Gruß h