**Hallo, Forumsmitglieder, die Schwester meiner Frau ist 87 Jahre alt und lebt in einem Pflegeheim. Dies ist, wie allseits bekannt, mit enormen Kosten verbunden. Das Ersparte ist bald aufgebraucht, Kinder, Ehemann und nähere andere Angehörige sind, außer meiner Frau nicht vorhanden.
Nun stellt sich folgende Frage: Falls das Ersparte dieser Dame aufgebraucht ist,und sie irgend wann das zeitliche segnet, wer bezahlt die anfallenden Bestattungskosten, die Grablege usw.?
Ich bedanke mich recht herzlich für jede brauchbare Antwort.
loewe41
Dann ist Deine Frau (die Schwester) bestattungspflichtig.
ramses90
Hi!
Grundsätzlich dürften zunächst die Erben zahlen (Das können auch Personen außerhalb der Familie sein, andererseits gehören Personen, die das Erbe ausgeschlagen haben, NICHT dazu).
Wenn es da nichts zu holen gibt, geht es weiter mit den potenziellen Erben in der jeweiligen Reihenfolge. Also den Familienmitgliedern: Ehepartner, Kinder, Eltern, Enkeln, Großeltern, Geschwister, etwa in der Reihenfolge.
Kurzum: Es sieht so aus, als wäre deine Frau die nächste Verwandte, und daher muß sie prinzipiell zahlen.
Bei 87 Jahren der Schwester dürftet ihr vermutlich auch schon im Rentenalter sein. Da stellt sich die Frage, ob ihr auch zahlen könnt. Wenn nicht (was sich an Grenzen für Einkommen und Gespartem bemisst) dann zahlt das Amt. Eine solche Beerdigung ist natürlich eher… kostenoptimiert.
Möglicherweise macht es Sinn, im Vorfeld zu überlegen, welche Bestattungsvariante finanziell tragbar ist, wenn man das möchte?
Es gibt ein Schonvermögen in Höhe von 5.000 €, das nicht für die Pflege eingesetzt werden braucht.
https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/pflegefinanzierung/sozialhilfe
Es gibt die Möglichkeit, bei Lebzeiten einen vorsorglichen Bestattungsvertrag abzuschließen. Bei der günstigsten Variante ( Einäscherung, Grabstätte für die Urne, Erledigung der wesentlichen Aufgaben um den Tod herum) kostet das etwa 2.000 € hier).
Ich kann das nur empfehlen. Wesentliche Kosten sind damit abgedèckt, die kostenpflichtigen Erben sind a) von notwendigen Aufgaben befreit und können b) das Begräbnis dennoch durch aufwendigere Gestaltung " aufpeppen".
LG
Amokoma1
Hallo,
genau das ist die beste Lösung in solchen Fällen, wurde bei mir im Umfeld gerade durchgeführt - dieses Geld, dass dafür bereits gezahlt wurde, ist weg. Selbst, wenn das Bestattungsunternehmen pleitegehen sollte ist eine Ausfallversicherung mit drinnen.
Gruss
Czauderna
Danke für die Bestätigung. Es gibt allerdings den Hackefuß, dass diese Entscheidung zu Lebzeiten nicht gerade einfach zu vermitteln ist. Ich musste die Entscheidung verteidigen, hatte aber genug Gründe, sie durch zu halten.
Die waren sachlicher, nicht emotionaler Natur.
- Wie viele enge Angehörige sind da, um meinen Todesfall zu managen?
Beim Tod meines Vaters 4, beim Tod meiner Mutter 3, bei meinem Tod 1. - Wer muss entscheiden über Erdbestattung oder Einäscherung? Gleiches
Verhältnis wie zuvor. - Wer übernimmt die Grabpflege bei Erdbestattung?
Diese ganze „Last“ wird bei meinem Tod auf meinem einzigen Sohn landen.
Ich konnte die Aufgabe beim Tod meiner Eltern teilen.
Mein Sohn wird das nicht können - einen Vater oder Geschwister gibt es nicht.
Ich habe mich einfach verpflichtet gefühlt, ihm die Last zu erleichtern, indem ich wesentliche Fragen vorab selber geklärt habe.
Die Pflege des Erdbestattungsgrabes meiner gesamten Herkunftsfamilie auf einem 200 km entfernten Friedhof habe ich bis vor 2 Jahren selber übernommen ( meine Geschwister konnten oder wollten nicht). Seitdem macht das eine Friedhofsgärtnerei und ich fahre nicht mehr wegen „Muss“ sondern wegen gutem Erinnern dahin.
Ich will einfach nicht, dass mein Sohn im Zusammenhang mit meinem Tod völlig alleine Entscheidungen treffen muss, die ich ihm vorsorglich abnehmen kann. Er hätte nicht meine Möglichkeit, sich mit Nächsten zu beraten, Im Zusammenhang mit meinem Tod bleben ihm genug schwierige Aufgaben.
LG
Amokoma1