Meine Frage: meine Tochter muss wegen einer Hautkrankheit 3x wöchentlich in eine 30 km entfernte Klinik zur Behandlung, vor Ort ist eine Behandlung nicht möglich, sie bekommt EU-Rente, und da allein erziehend, Unterstützung vom Sozialamt, hat also auch eine Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten. Die Behandlung ist nach 9jähriger Krankheit NOTWENDIG, sie kann die Kosten für die Fahrten nicht tragen, zusätzlich muss ihr 8-jähriger Sohn nach der Schule 2 Stunden, und in den Ferien ca. 6 Stunden betreut werden. Gibt es da Erfahrungen, inwieweit die Krankenkasse da entsprechende Kosten übernehmen würde. Sie müsste alternativ die Behandlung abbrechen, was widerum ihre Lebensqualität extrem einschränken würde. Vielen Dank schon einmal für kompetente Antworten.
Hallo!
das solte man einfach und schnell mit einem Telefonat mit der zuständigen Kasse klären.
Grundsätzlich werden Fahrtkosten zu ambulanten Maßnahmen übernommen.
Und auch Betreuungskosten für Kinder während der Abwesenheit gibt es.
Wie immer kommt es auch den Einzelfall an.
MfG
duck313
Hallo,
kleine Korrektur - grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht übernommen.
Die Frage ist, ob es sich hier tatsächlich um eine ambulante Behandlung handelt oder evtl. um eine teilstationäre oder Tagesklinikbehandlung. Dann sieht die Sache schon etwas anders aus. In diesen Fällen übernimmt die Kasse die Fahrkosten zur nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit abzgl. des gesetzlich vorgeschrieben Eigenanteils von maximal 10,00 € je einfache Fahrt (wenn kein Härtefall vorliegt).
Übernommen werden grundsätzlich die Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. PKW (o,20 € je km).
Was die Betreuung des Kindes angeht - diese Leistung nennt sich Haushaltshilfe, so ist dies
auch stundenweise möglich - hängt aber meiner Meinung nach auch davon ab ob es sich um ambulante Behandlung handelt oder eben nicht.
Mein Rat - die Kasse dazu entsprechend kontaktieren und das Problem abklären.
Gruss
Czauderna