Kostenübernahme für Privatschule durch den AG

Hallo,
können / dürfen AG die Kosten (ganz oder anteilig) für eine Privatschule der Kinder seiner Angestellten übernehmen?
Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie funktioniert das praktisch (über die Gehaltsabrechnung?)?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,

können / dürfen AG die Kosten (ganz oder anteilig) für eine
Privatschule der Kinder seiner Angestellten übernehmen?

Warum sollte das nicht erlaubt sein?
An Privatschulen in Deutschland ist das gang und gäbe. Man muss halt nur den richtigen Arbeitgeber haben.

Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Der Arbeitgeber muss wollen.

und wie
funktioniert das praktisch (über die Gehaltsabrechnung?)?

Geht wie bei den Dachdeckern. Wenn es über die Gehaltsabrechnung geht, merkt es niemand außer der Personalabteilung und dem Begünstigten.
Normaler ist aber, dass die Schule dem Elternteil eine Abrechnung in die Hand gibt, er/sie die an den AG weiterleitet und die Fa. das dann direkt begleicht.
In der Einkommenssteuererklärung muss das natürlich auftauchen.

Gruß
Elke

Hallo Elke,

Geht wie bei den Dachdeckern. Wenn es über die
Gehaltsabrechnung geht, merkt es niemand außer der
Personalabteilung und dem Begünstigten.

Meinst Du eine „einfache“ Gehaltserhöhung um den entsprechenden Betrag, oder gibt es eine Bruttolohnposition, die extra für sowas benannt wird und auch anders besteuert wird.

Normaler ist aber, dass die Schule dem Elternteil eine
Abrechnung in die Hand gibt, er/sie die an den AG weiterleitet
und die Fa. das dann direkt begleicht.

Also eine Rechnung. Aber kann eine Firma eine Rechnung über Schulgeld (wir reden hier über eine private Grundschule) steuerlich geltend machen? Die Leistung hat ja erstmal nichts mit dem Unternehmen zu tun. Ich meine, wenn eine Bäckerei einen Set Montessori-Materialien kauft, dann ist das etwas anderes als wenn ein Kindergarten das tut.

Vielen Dank und viele Grüße

Hi!

Normaler ist aber, dass die Schule dem Elternteil eine
Abrechnung in die Hand gibt, er/sie die an den AG weiterleitet
und die Fa. das dann direkt begleicht.

…was dann allerdings Steuerbetrung UND Sozialversicherungsbetrug wäre

In der Einkommenssteuererklärung muss das natürlich
auftauchen.

…bliebe immer noch die fehlenden SV-Abgaben…

Gruß
Guido

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Hallo,

Normaler ist aber, dass die Schule dem Elternteil eine
Abrechnung in die Hand gibt, er/sie die an den AG weiterleitet
und die Fa. das dann direkt begleicht.

…was dann allerdings Steuerbetrung UND
Sozialversicherungsbetrug wäre

In der Einkommenssteuererklärung muss das natürlich
auftauchen.

…bliebe immer noch die fehlenden SV-Abgaben…

Wie die Fa. das dem Angestellten auf den Lohnslip schreibt, weiß ich nicht. Tatsache ist, dass die Schulgebühren für Kinder von Angestellten bei uns von einigen großen internationalen Firmen bezahlt wird. Wie das dort dann in der Fa. gemacht wird, weiß ich nciht. Möglich, dass das einfach eine Hilfe für die Angestellten ist, die in der Regel kein Deutsch/schlecht Deutsch sprechen und es gewöhnt sind, dass die Fa. solche Dinge (auch Miete, z.B.) übernimmt.
Da es große Firmen sind, die nicht nur einen Angestellten haben, gehe ich davon aus, dass die Personalabteilung das rechtlich abgesichert tut.

Gruß
Elke

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