Hallo Elke,
Geht wie bei den Dachdeckern. Wenn es über die
Gehaltsabrechnung geht, merkt es niemand außer der
Personalabteilung und dem Begünstigten.
Meinst Du eine „einfache“ Gehaltserhöhung um den entsprechenden Betrag, oder gibt es eine Bruttolohnposition, die extra für sowas benannt wird und auch anders besteuert wird.
Normaler ist aber, dass die Schule dem Elternteil eine
Abrechnung in die Hand gibt, er/sie die an den AG weiterleitet
und die Fa. das dann direkt begleicht.
Also eine Rechnung. Aber kann eine Firma eine Rechnung über Schulgeld (wir reden hier über eine private Grundschule) steuerlich geltend machen? Die Leistung hat ja erstmal nichts mit dem Unternehmen zu tun. Ich meine, wenn eine Bäckerei einen Set Montessori-Materialien kauft, dann ist das etwas anderes als wenn ein Kindergarten das tut.
Vielen Dank und viele Grüße