Hallo, ich suche jemanden, der sich vielleicht ein wenig mit der
Rechtslage für folgendem Fall auskennt:
Wenn man in dem Beruf des Erziehers in einem Kinderheim arbeitet,
sollte man gegen Hepatitis geimpft sein…
ein Arbeitgeber von mir hat mich mal darauf hingewiesen und mir
angeboten, diese Impfkosten, die dann anfallen zu übernehmen, bzw.
gefordert, dass ich ihm das schriftlich gebe, wenn ich mich dieser
Impfung nicht unterziehen möchte, damit er rechtlich abgesichert
ist…
nun ist mir ein anderer Fall zu Ohren gekommen, wo es so ist, dass
der Arbeitgeber sagt, dass diese Impfung empfohlen ist… ein neuer
Mitarbeiter hatte die Erste von drei Hepatitisimpfungen bereits vor
Beginn des Arbeitsverhältnisses unabhängig davon erhalten.
Ihre Anfrage beim Arbeitgeber, ob dieser die Kosten für die zwei noch
ausstehenden Impfungen übernimmt wurde verneint und argumentiert
wurde damit, dass die Impfung ja nur empfohlen ist…
wie ist nun die Rechtslage?
Muss der Arbeitgeber nicht seine Mitarbeiter schützen… zur
Baustelle müssen sich die Arbeiter doch auch nicht den eigenen Helm
mitbringen…
vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann Klarheit ins Dunkel
bringen…
Medizinischer Dienst???
Hi eimsbushbiker!
Was sagt denn der medizinische Dienst (oder das Gesundheitsamt) dazu?
Wir hatten die „Hepatitis-Impfungs“- Diskussion auch in der Firma. Irgendwie kommt das regelmässig vor der Urlaubszeit…
Nach Beratung durch die ärztliche Betreuung, wurde eine Kostenübernahme durch den AG abgelehnt. Begründung: die RIsiken und Nebenwirkungen durch die Impfung stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwarteten Risiken durch den Arbeitsplatz.
Diese Einschätzung mag in Deinem Fall anders sein - aber ihr habt doch mit Sicherheit regelmässige Untersuchungen?
Frag doch da einfach mal nach!
LG Ulli
Hi!
Wenn die Impfung „notwendig“ ist, muss der AG sie auch zahlen.
Das ist bei Ärzten, Krankenschwestern/-pflegern, Arzthelferinnen wohl der Fall.
Bei Erzieher(inne)n oder Lehrer(inne)n ist diese Impfung lediglich empfohlen, weshalb der Arbeitgebre sie eher nicht bezahlen muss.
Ich weiß von der AWO, dass sich hier vor kurzem alle in Kindergärten beschäftigten Mitarbeiter kostenfrei (also auf Kosten der AWO) impfen lassen konnten. Den bereits Geimpften wurde auf Nachfrage die Auffrischung bezahlt.
Pflicht also eher nicht, aber sinnvoll.
LG
Guido
Wenn die Impfung „notwendig“ ist, muss der AG sie auch zahlen.
Das ist bei Ärzten, Krankenschwestern/-pflegern,
Arzthelferinnen wohl der Fall.
Bei Erzieher(inne)n oder Lehrer(inne)n ist diese Impfung
lediglich empfohlen, weshalb der Arbeitgebre sie eher nicht
bezahlen muss.
… hierbei handelt es sich um ein Kinderheim, in dem u.a. auch Kinder Drogenabhängiger Eltern usw. leben… die Gefahr, sich mit einer Hepatitis oder ähnlichen Krankheiten anzustecken, sind also erhöht… also ähnlich wie im Behindertenbereich, aus dem ich meine Erfahrungen habe und wo der Arbeitgeber das zur Pflicht gemacht hat…
Was sagt denn der medizinische Dienst (oder das
Gesundheitsamt) dazu?
Die betroffene Person war vor kurzem beim Betriebsarzt zur G25 Untersuchung, die wollte die Impfung fortführen… ob das nun eine Pflichtimpfung ist, wurde jedoch nicht erfragt…
vielleicht weiss ja das Gesundheitsamt ne Antwort… werde diese Idee mal weiterreichen… DANKE
… also ähnlich wie im
Behindertenbereich, aus dem ich meine Erfahrungen habe und wo
der Arbeitgeber das zur Pflicht gemacht hat…
Der AG kann das auch nur in seinem Zuständigkeitsbereich zur „Pflicht“ machen. Das sagt bis jetzt aber nichts dazu aus, ob der AG das aus z.B. sozialer Verantwortung oder auf Grund von Vorschriften getan hat.
Die Frage ging doch darum, wer oder was den Arbeitgeber verpflichtet.
Hallo,
also ich glaube (ich weiß es nicht genau) nicht, dass der Arbeitgeber einen AN zwingen kann, sich impfen zu lassen. Es ist jedoch so, dass der AG einen AN im Kindertagesstättenbereich dazu dringend per Dienstanweisung dazu auffordern muß (wegen Biogefahrenstoffverordnung), sich vom BAD einen Immunstatus (Keuchhusten, Hepatitis, Masern, Mumps usw.) erstellen zu lassen. Bei nicht Immunität erfolgt diese Feststellung alle zwei Jahre bei Immunität alle fünf Jahre.
Gruß,
Elke
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