Kostenübernahme nach Wasserschaden im Badezimmer

Hallo,
unser Problem, wir haben einen Schaden an der Armatur unserer Eckbadewanne. Zur Zeit können wir zwar noch Baden aber nicht mehr Duschen, da sonst das Wasser in die unterliegenden Räume läuft. Um die Armatur zu reparieren, muss die Wanne ausgebaut werden. Die Armatur liegt an einer Wand und man kann nicht anders rankommen. Wir haben das Bad vor 12 Jahren, beim Einzug, komplett renoviert, also auch neue Fliesen und so. Unter der Wanne ist noch ein alter Holzboden, der wohl in mitleidensschaft gezogen wurde. Das Haus ist ein Altbau von ca. 1920. Wir haben nun geschaut, ob wir die Fliesen noch nachbekommen. Brauchen einige,da die Wanne vorne eingemauert ist und gefliest. Die Fliesen gibt es nicht mehr. Wir würden schweren Herzens alles neu fliesen, da wir auch keine passende gefunden haben. Müssen wir dafür extra eine Fliesenfirma beauftragen oder kann mein Mann als gelernter Fliesenleger die Arbeiten, wie Entfernen der Badewannenabmauerung, diverse Bordüren die überstehen, Fensterleibungen etc. selber machen und bekommt dafür Arbeitslohn von der Gebäudeversicherung. Wieviel Kosten für neue Fliesen übernehmen die eigentlich?
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Danke für eure Hilfe.
Nicole

Hallo,
das kommt darauf an, was in den
Versicherungsbedingungen steht.
Sie sollten Ihre betreuende Agentur
fragen, ob und was übernommen wird.
Das ist vom Versicherer und dem zugrunde
gelegten Bedingungswerk unterschiedlich.
Gruß
S Hochhaus

Hallo,

natürlich kann Ihr Mann die Arbeiten selber erledigen.
Wichtig aber ist, dass der Schaden der Versicherung gemeldet wird.
Der Versicherer wird dann entscheiden, ob eine Besichtigung durch einen Sachverständigen notwendig ist.
Die Arbeitskosten betragen um die 10-15 Euro die Std., die Ihr Mann dann bekommen würde. Natürlich muss geprüft werden, ob die Wanne abgerissen werden muss oder Sie nur eine Wertminderung erhalten.

wie ist denn der Schaden entstanden? Sollte es Ihr Verschulden sein, dass Sie den Schaden an der Wanne gemacht haben, wird der Versicherer womöglich nur die Fliesenarveiten ersetzen (keine versicherte Gefahr-hier ist nur der Folgeschaden ersatzpflichtig.).

Anrufen und nachfragen. :smile:

Hallo Nicole,

diese Fragen kann man konkret nur beantworten, wenn man den konkreten Vers.-Vertrag kennt. Die Regulierung ist je nach Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich.
Daher: schaut in die Police oder fragt den Betreuer / Vermittler des Vertrags.
Bei mir gehört so etwas zum selbstverständl. Service für meine Mandanten.

Wenn künftig mal eine (Gebäude-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

grundsätzlich sind die Wiederherstellungskosten in gleicher Art und Güte versichert. Wenns sein muss auch das gesamte Bad.

ABER: Bei dir ist eine Armatur defekt. Das ist kein Rohr. In der Regel übernehmen dann die Versicherungen von den Kosten zum Austausch dieser Armatur nichts oder nur wenig. Bedeutet: Der Durchnässungsschaden ist voll versichert. Der Schaden, welcher dadurch entsteht die Armatur zu tauschen praktisch nicht. Also Badewanne ausbauen, Fliesen, Maurerarbeiten… Du hast eine _Leitungs_wasserversicherung. Keine „Armatur“-Versicherung.

Bitte melde es der Versicherung.